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Dienstrecht - Beratungspflicht
VG Hannover
20.09.2007
2 A 5609/05
Arbeitslosenversicherung, Beihilfeverzicht, Beratungspflicht, Versicherungsfreiheit
Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflicht durch den Dienstherrn
Eine Belehrungspflicht besteht auch bei einer Rechtslage, die der Beamte nicht kennen muss, erst dann, wenn dem Beamten für den Dienstherrn erkennbar vermögensrechtliche Nachteile drohen (hier: Verzicht auf Beihilfeansprüche, um in den Schutz der Arbeitslosenversicherung zu gelangen).
NBG § 87 I
SGB III § 27 III Nr 1 Aktenzeichen: 2A5609/05 Paragraphen: NBG§87 SGBIII§27 Datum: 2007-09-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11715
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