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Dienstrecht - Mitbestimmung Personalrat Direktionsrecht Personalvertretungsrecht
OVG NRW - VG Düsseldorf
01.12.2004
1 A 1294/03.PVL
Mit Blick auf die kollektive Ausrichtung der Aufgabenstellung des Personalrats einerseits und anderseits auf das Direktionsrecht des Dienststellenleiters im Bereich der einschlägigen Fragen, wie auf betriebsbedingte Mehrarbeit reagiert werden soll, ist an dem tradierten
Verständnis des § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 - 1. Mitbestimmungstatbestand - LPVG NRW festzuhalten. Es ist weiterhin von einem kollektiv ausgerichteten Mitbestimmungsrecht auszugehen und der erforderliche kollektive Bezug (allein) danach zu beurteilen, ob die ergriffene
Überstundenanordnung in ihrer konkreten Auswirkung kollektive Interessen von Beschäftigten berührt, d. h. eine Gruppe betrifft oder andernfalls unmittelbare Auswirkungen auf die Interessen anderer Beschäftigter mit Blick auf deren Arbeitszeit und -umfang hat (Abgrenzung zu den vom BAG zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG entwickelten Kriterien für die Unterscheidung einer mitbestimmungsfreien Individualmaßnahme von einer mitbestimmungspflichtigen Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit).
LPVG NRW § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Aktenzeichen: 1A1294/09 Paragraphen: LPVGNRW§72 Datum: 2004-12-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5326 Dienstrecht - Disziplinarrecht Direktionsrecht
OVG Rheinland-Pfalz
Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstenthebung, vorläufige Dienstenthebung, Anhörung, Zuständigkeit, Betriebsrat, Bundesanstalt, Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation, Entfernung, Beamtenverhältnis, Entfernung aus dem Dienst, Dienstvergehen,
Arbeitsleistung, Arbeitsverweigerung, Verweigerung, Statusamt, Beschäftigung, statusamtsgemäße Beschäftigung, amtsangemessene Beschäftigung, amtsangemessen, Projekt, Projektauftrag, Postdirektor, Disziplinarmaß, Fernbleiben, unentschuldigtes Fernbleiben,
Fernbleiben vom Dienst, Hingabe, volle Hingabe
1. Der Dienstherr besitzt eine weite organisatorische Gestaltungsfreiheit, wenn er einzelne Dienstposten bestimmten (Status-)Ämtern wertend zuordnet. Für die amtsangemessene Beschäftigung von Beamten im Bereich der Deutschen Post AG und der Deutschen Bahn
AG gilt dies in besonderem Maße (im Anschluss an OVG Rh-Pf, NVwZ 1998, 538).
2. Zur vorläufigen Dienstenthebung eines Postdirektors, der sich über ein Jahr lang beharrlich weigerte, einen ihm zugewiesenen, vermeintlich unterwertigen Projektauftrag durchzuführen.
BDG §§ 3, 13, 17,34, 38, 63,
PostPersRG §§ 1, 29,
BPersVG § 78,
BBG § 54,
VwVfG §§ 28, 46 Aktenzeichen: 11B10864/03 Paragraphen: BDG§3 BDG§13 BDG§17 BDG§34 BDG§38 BDG§63 PostPersRG§1 PostPersRG§29 BBG§54 BPersVG§78 VwVfG§28 VwVfG§46 Datum: 2003-07-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2452 Dienstrecht - Mitbestimmung Direktionsrecht
OVG NRW
20.9.2002
1 A 2836/00
Zum Ausschluss der Mitbestimmung, wenn der Dienststellenleiter im Rahmen seines Direktionsrechts die Förderung des Selbstfahrens anordnet (Dienststellenleiter sollen Sorge tragen, dass u.a. Soldaten verstärkt von der Möglichkeit des freiwilligen Selbstfahrens von
Dienstkraftfahrzeugen Gebrauch machen) und zugleich Regelungen zur Verhütung von Arbeits- und Dienstunfällen trifft.
BPersVG §§ 75 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nrn. 8, 11, 15 und 16, 76 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 5 Aktenzeichen: 1A2836/00 Paragraphen: BPersVG§75 BPersVG§76 Datum: 2002-09-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1612
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