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Dienstrecht - Einstweiliger Ruhestand
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
2.5.2016
4 S 212/16
Gerichtliche Willkürkontrolle bei Versetzung eines politischen Beamten (hier: einer Ministerialdirektorin)in den einstweiligen Ruhestand
Zur gerichtlichen Willkürkontrolle bei Versetzung eines politischen Beamten (hier: einer Ministerialdirektorin) in den einstweiligen Ruhestand.
Aktenzeichen: 4S212/16 Paragraphen: Datum: 2016-05-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19650 Dienstrecht - Beamte Einstweiliger Ruhestand
VG Düsseldorf
22.10.2010
13 K 5027/09
Ruhestand, Zurruhesetzung, Dienstunfähigkeit, Stress, stressfreier Arbeitsplatz
Aktenzeichen: 13K5027/09 Paragraphen: Datum: 2010-10-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15168 Dienstrecht - Beamte Einstweiliger Ruhestand
OVG NRW
18.10.2010
6 A 2142/08
Einstweiliger Ruhestand Kommunalisierung Umweltverwaltung Personaleinsatzmanagement
PEM Selbstbindung Verwaltungspraxis Organisationsermessen
Aufgrund der aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitenden Selbstbindung des beklagten Landes besteht ein Anspruch des Beamten, dass über seinen Antrag auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach § 39 LBG NRW a. F. (jetzt: § 31 BeamtStG) nach Maßgabe der vom Dienstherrn geübten Verwaltungspraxis ermessensfehlerfrei entschieden wird.
Aktenzeichen: 6A2142/08 Paragraphen: LBGNRW§39 GGArt.3 Datum: 2010-10-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15152 Dienstrecht - Einstweiliger Ruhestand
OVG NRW - VG Köln
5.3.2009
1 A 107/07
Die Anfechtungsklage gegen eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ist wegen der besoldungsrechtlichen Auswirkungen der angefochtenen Maßnahme auch nach Erreichen der allgemeinen Altersgrenze des betroffenen Offiziers statthafte Klageart. Nach dessen Tod kann das Verfahren von seinen Erben weitergeführt werden.
Den Anforderungen des § 50 Abs. 1 SG genügt jede nachvollziehbare, an sachlichen politischen Erwägungen ausgerichtete und damit willkürfreie Entscheidung über die Versetzung eines Generals bzw. Admirals in den einstweiligen Ruhestand.
SG § 50 Abs. 1
BBG § 36 Abs. 1 a.F.
Aktenzeichen: 1A107/07 Paragraphen: SG§50 BBG§36 Datum: 2009-03-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14416 Dienstrecht - Einstweiliger Ruhestand
OVG Sachsen-Anhalt - VG Halle
19.08.2008
1 L 91/08
Antrag auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wegen Umbildung von Körperschaften
1. § 130 Abs. 2 BRRG gewährt lediglich dem von der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand betroffenen Beamten ein Abwehrrecht, nicht hingegen ein darauf gerichtetes Leistungsrecht.
2. Weder der Zweck des § 130 Abs. 1 BRRG noch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn vermögen es zu rechtfertigen, dem Beamten im Zuge der Umbildung von Körperschaften eine bessere Rechtsstellung als zuvor zuzuerkennen.
BRRG § 130 Abs 1
BRRG § 130 Abs 2
GG Art 3 Abs 1
Aktenzeichen: 1L91/08 Paragraphen: BRRG§130 GGArt.3 Datum: 2008-08-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12865 Dienstrecht - Versetzung Einstweiliger Ruhestand
OVG NRW - VG Düsseldorf
25.02.2008
6 B 1896/07
1. Ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach dem sogenannten Anreizsystem der Landesregierung NRW besteht nicht, wenn der Antragsteller die in seinem Geschäftsbereich geltende Mindestaltersgrenze nicht erreicht.
2. Das mit einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung eines solchen Anspruchs verfolgte Begehren, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden, stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache dar.
VwGO § 123 Abs. 1 Satz 1
VwGO § 146 Abs. 4
LBG NRW § 39
LBG NRW § 78 d Abs. 3
AGG § 10
PEMG § 4
PEMG § 5 Abs. 1
Aktenzeichen: 6B1896/07 Paragraphen: VwGO§123 VwGO§146 LBGNRW§39 LBGNRW§78 AGG§10 PEMG§4 PEMG§5 Datum: 2008-02-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12489 Dienstrecht Beruf- und Ausbildung - Einstweiliger Ruhestand Lehrer
OVG NRW
2.1.2003
6 B 2110/02
Antrag eines Ruhestandsbeamten auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Weisung, sich zwecks erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis an der zur Dienstleistung vorgesehenen Schule einzufinden. Aktenzeichen: 6B2110/02 Paragraphen: Datum: 2003-01-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2619 Prozeßrecht Dienstrecht - Verwaltungsakt Verwaltungsverfahren einstweiliger Ruhestand
31.1.2002
2 C 7.01
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Fortsetzungsfeststellungsklage; Streitgegenstand der -; Rechtskraftwirkungen eines stattgebenden Urteils bei -; Rückforderung zu viel gezahlter Dienstbezüge; Vorgreiflichkeit der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit
der Ruhestandsversetzung für Anspruch auf Nachzahlung von Dienstbezügen; Entfallen der
Ruhestandsversetzung als Maßnahme mit Beendigungswirkung für das Beamtenverhältnis
bei rechtskräftiger Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit;
Rechtswidrigkeitsfeststellung und
Regelungswirkung des Verwaltungsakts.
Ein Verwaltungsakt, dessen Rechtswidrigkeit durch rechtskräftiges Urteil nach § 113 Abs. 1
Satz 4 VwGO festgestellt worden ist, entfaltet keine Regelungswirkung (Fortentwicklung
von BVerwGE 105, 370).
BBesG § 12 Abs. 2
VwGO §§ 113 Abs. 1 Satz 4, 121 Aktenzeichen: 2C7.01 Paragraphen: BBesG§12 VwGO§113 VwGO§121 Datum: 2002-01-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=730
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