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Dienstrecht - Personalrat Reisekosten
Sächsisches OVG - VG Dresden
16.3.2015
9 A 240/13.PL
Reisekosten von überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern für Fahrten zwischen dem Sitz der Personalvertretung und ihrem Wohnort
1. § 45 Abs 1 S 2 SächsPersVG ist im Hinblick auf das durch § 107 BPersVG bundesrechtlich vorgegebene Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot so auszulegen, dass überwiegend freigestellte Personalratsmitglieder, die regelmäßig vom Sitz des Personalrats außerhalb ihres Dienst- und Wohnorts an ihren Wohnort zurückkehren, nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die nach § 15 SächsRKG trennungsgeldberechtigt sind.
2. Ist überwiegend freigestellten Mitgliedern des Personalrats die Rückkehr vom Sitz des Personalrats außerhalb ihres Dienst- und Wohnorts mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht, bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs indes zumutbar, steht ihnen wie Trennungsgeldberechtigten
nach § 15 SächsRKG Reisekostenvergütung in Form der großen Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs 2 SächsRKG und zwar unabhängig davon zu, ob triftige Gründe zuvor von der zuständigen Stelle festgestellt wurden.
PersVG SN § 45 Abs 1 S 2, § 8
BPersVG § 107
Aktenzeichen: 9A240/13 Paragraphen: Datum: 2015-03-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19111 Dienstrecht - Reisekosten
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
16.4.2011
3a N 3.11
Erstattung fiktiver Reisekosten eines von einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages angehörten Sachverständigen bei Besitz einer Bahncard 100
GG Art 3 Abs 1, Art 20a
BRKG § 1 Abs 1, § 3 Abs 1, § 4 Abs 1
Aktenzeichen: 3aN3.11 Paragraphen: GGArt.3 GGArt.20 BRKG§1 BRKG§3 BRKG§4 Datum: 2011-04-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15589 Dienstrecht - Reisekosten
OVG Rheinland-Pfalz - VG Neustadt/Weinstraße
24.11.2006
2 A 11005/06.OVG
Reisekostenrecht, Sparsamkeitsgrundsatz, Reiseweg, Wegstrecke, Reisekostenvergütung, Dienstreise, Reise zur dienstlichen Fortbildung, Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Dienstvereinbarung, Individualvereinbarung, Telearbeit, alternierende Telearbeit, Telearbeitsplatz, häuslicher Arbeitsplatz, dienstlicher Arbeitsplatz, Heimarbeit, Heimarbeitsplatz, Heimarbeitstag, Wohnung, Wohnort, Unverletzlichkeit der Wohnung, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstpflicht, Dienstleistung, Erfüllungsort, Bringschuld
Bei Tele- oder Wohnraumarbeit ist Dienststätte im Sinne des Reisekostenrechts der Teil der zuständigen Dienststelle, dem der häusliche Arbeitsplatz durch Organisations- und Geschäftsverteilungsplan
zugeordnet und mit dem er durch elektronische Kommunikationsmittel
verbunden ist.
LRKG §§ 2, 3, 5, 6, 17
LVO zu § 6 LRKG § 1
Aktenzeichen: 2A11005/06 Paragraphen: LRKG§2 LRKG§3 LRKG§5 LRKG§6 LRKG§17 LVO§6 Datum: 2006-11-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9721 Dienstrecht - Reisekosten
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
05.10.2006
4 B 11.04
Reisekosten, Tagegeld, Dienstgänge, pauschale Außendienstentschädigung, Pauschvergütung
1. Das Bundesreisekostengesetz in der bis zum 31. August 2005 geltenden Fassung gewährte bei Dienstgängen keinen Anspruch auf Tagegeld.
2. Unabhängig hiervon wäre die in Berlin gewährte pauschale Außendienstentschädigung an die Stelle eines etwa zustehenden Tagegeldes getreten.
BRKG 1997 § 4
BRKG 1997 § 9
BRKG 1997 § 15
BRKG 1997 § 18
Aktenzeichen: 4B11.04 Paragraphen: BRKG§4 BRKG§9 BRKG§15 BRKG§18 Datum: 2006-10-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10063 Dienstrecht - Personalrat Reisekosten
Hessischer VGH - VG Wiesbaden
29.06.2006
22 TL 1699/05
freigestellte Personalratsmitglieder, Reisekostenvergütung, Trennungsgeld
Fahrtkosten freigestellter Personalratsmitglieder
1. Die allgemeine Kostentragungsregel für personalvertretungsrechtliche Tätigkeiten in § 42 Abs. 1 HPVG wird durch die spezielle Regelung für Reisekosten in § 42 Abs. 3 HPVG dahingehend ergänzt, dass die typisierenden und pauschalierenden Regelungen des Hessischen Reisekostengesetzes auch bei der Ermittlung des erstattungsfähigen Reisekostenaufwandes von Personalratsmitgliedern nach Art und Höhe entsprechend zugrunde zu legen sind.
2. Die nach dem grundlegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1990 - 6 P 13/88 - in der Rechtsprechung übereinstimmend vertretene Auffassung, dass einem freigestellten Personalratsmitglied für die regelmäßigen Fahrten zwischen seinem Wohnort und der Geschäftsstelle der Personalvertretung ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht entsprechend einer Reisekostenvergütung für Dienstreisen, sondern (nur) entsprechend dem Trennungsgeld für abgeordnete Beamte und Richter zusteht, wird durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - und vom
25. November 2004 - 6 P 6/04 - nicht in Frage gestellt.
HessStuGuG § 5 Abs. 3 S. 1
HPVG § 42 Abs. 3
HRKG § 23 Aktenzeichen: 22TL1699/05 Paragraphen: HPVG§42 HRKG§23 HessStuGuG§5 Datum: 2006-06-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9299 Verdienst- und Entlohnung Dienstrecht - Reisekosten Personalrat
OVG Sachsen-Anhalt - VG Magdeburg
30.07.2003
5 L 4/03
Reisekosten, Personalratsmitglied, Verwaltungsakt, Bescheid, Bestandskraft, Unzuständigkeit, Einzugsbereich, Umzug
Entscheidung über die Erstattung von Reiskosten durch bestandskräftigen Bescheid
Wurde einem Personalratsmitglied zwecks Erstattung der Reisekosten gem. § 5 Abs. 2 PersVG LSA durch bestandskräftigen Bescheid Trennungsgeld gewährt, kann das Personalratsmitglied nicht nachträglich die Zahlung weiterer Beträge mit der Begründung verlangen, es sei die falsche Erstattungsform gewählt worden.
LSA-PersVG § 42 II
BRKG § 22
TGV §§ 6, 3 Abs. 3, 1 II
VwVfG §§ 48, 49, 46, 44, 43 II, 35 Aktenzeichen: 5L4/03 Paragraphen: LSA-PersVG§42 BRKG§22 TGV§6 TGV§3 TGV§1 Datum: 2003-07-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7662 Dienstrecht Lohn/Besoldung - Dienstbezüge Reisekosten
OVG Rheinland-Pfalz
06.12.2002
10 A 11373/02
Dienstreise, Genehmigung, Notwendigkeit, Reisekostenvergütung, Tagegeld, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Bindungswirkung, Vertrauensschutz
Der Dienstherr ist bei der Entscheidung über die Gewährung einer Reisekostenvergütung an eine vorausgegangene Genehmigung der Dienstreise auch insoweit gebunden, als deren zeitlicher Umfang rechtserheblich ist.
BRKG § 3 Abs. 2
BRKG § 4 Nr. 3
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2 Aktenzeichen: 10A11373/02 Paragraphen: BRKG§3 BRKG§4 EStG§4 Datum: 2002-12-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1746
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