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Kommunalrecht - Vertragsrecht Sonstiges
Sächsisches OVG - VG Leipzig
4.1.2008
4 BS 449/07
Eingemeindungsvertrag; Vertragsanpassung
Verpflichtungen aus einem Eingemeindungsvertrag (§ 9 SächsGemO) werden nicht dadurch gegenstandslos, dass die aufnehmende Gemeinde den seinerzeit ausgehandelten Regelungen nach heutiger Interessen- oder Kenntnislage vernünftigerweise nicht mehr zustimmen könnte.
SächsGemO § 9
SächsGemO § 72 Abs. 2
VwVfG §§ 54 ff
Aktenzeichen: 4BS449/07 Paragraphen: SächsGemO§9 SächsGemO§72 Datum: 2008-01-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14430 Kommunalrecht - Vertragsrecht
Sächsisches OVG - VG Chemnitz
02.10.2007
5 B 178/07
öffentlich-rechtlicher Vertrag; Rückforderung; culpa in contrahendo; Vorauszahlung
Zur Rückforderung von Vorauszahlungen auf Trinkwasserbeiträge aus culpa in contrahendo.
BGB § 241 Abs. 2
BGB § 280
BGB § 311
SächsKomZG § 60 Abs. 3 S. 1
Aktenzeichen: 5B178/07 Paragraphen: BGB§241 BGB§280 BGB§311 SächsKomZG§60 Datum: 2007-10-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12306 Abfallrecht Kommunalrecht - Entsorgungsvertrag Sonstiges Kommunale Gesellschaften Vertragsrecht
OVG NRW - VG Arnsberg
23.03.2005
15 B 123/05
1. Der Umfang des Grundrechtsschutzes privater Anbieter gegen wirtschaftliche Konkurrenz durch einen Träger öffentlicher Gewalt hängt davon ab, ob dieser freiwillig oder in Erfüllung einer gesetzlich vorgegebenen Aufgabe tätig wird.
2. Grundrechte schützen einen privaten Anbieter gegenüber konkurrierender freiwilliger wirtschaftlicher Betätigung eines Trägers öffentlicher Gewalt, wenn die private wirtschaftliche Betätigung unmöglich gemacht oder unzumutbar eingeschränkt wird oder eine unerlaubte Monopolstellung entsteht.
3. Bei rechtlich bindend vorgegebener Aufgabenerfüllung braucht ein Träger öffentlicher Gewalt grundsätzlich keine Rücksicht darauf zu nehmen, dass private Konkurrenz möglich bleibt. Ein Grundrechtsverstoß kann allenfalls dann vorliegen, wenn einzelnen privaten Anbietern in einer dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zuwider laufenden oder mit der vorgegebenen Aufgabenerfüllung nicht mehr im Zusammenhang stehenden Weise gezielt Nachteile zugefügt werden.
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14
GO NRW § 107
GVG § 17 Abs. 2 Aktenzeichen: 15B123/05 Paragraphen: GGArt.2 GGArt.3 GGArt.12 GGArt.14 GONRW§107 GVG§17 Datum: 2005-03-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5675 Kommunalrecht - Vertragsrecht Sonstiges
Sächsisches OVG - VG Dresden
09.03.2005
5 BS 179/04
Grundstückskaufvertrag, Anspruchsverzicht, Befreiung von einer Verbindlichkeit, Beitrag, Wasserversorgungsbeitrag
Zur Auslegung der Bestimmung eines Grundstückskaufvertrags, nach der sich die Gemeinde als Verkäuferin verpflichtet, den Wasserversorgungsbeitrag für die bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses endgültig hergestellten Versorgungsanlagen zu tragen.
SächsKAG § 17 Abs. 1 Satz 1
SächsKAG § 21 Abs. 1 Satz 1
SächsKAG § 22 Abs. 2
GVG § 17 Abs. 2 Satz 1 Aktenzeichen: 5BS179/04 Paragraphen: SächsKAG§17 SächsKAG§21 SächsKAG§22 GVG§17 Datum: 2005-03-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5685 Kommunalrecht - Kommunalrecht Vertragsrecht
OVG Sachsen-Anhalt - VG Magdeburg
21.12.2004
1 L 233/03
Vertrag, Nichtigkeit, Beitragsverzicht
Vertragliche Vereinbarungen über Kommunalabgaben (hier: Beitragsverzicht) sind unwirksam, es sei denn, das Kommunalabgabengesetz lässt - wie bei der Ablösevereinbarung - eine vertragliche Regelung ausdrücklich zu.
LSA § 54 1
AO § 85 Aktenzeichen: 1L233/03 Paragraphen: LSA§54 AO§85 Datum: 2004-12-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6274
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