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Lohn/Besoldung - Besoldung Besitzstand
OVG Saarland
28.03.2007
1 R 41/06
G 131; Regelung zur Besitzstandswahrung; dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit
1. Das G 131 gilt ungeachtet seiner Aufhebung zum 1.10.1994 für vor dem 1.10.1994 geltend gemachte und bisher noch nicht unanfechtbar verbeschiedene Ansprüche fort.
2. Zu den Anforderungen an eine dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel nach § 53 I G 131.
G 131 § 53 Abs 1
Aktenzeichen: 1R41/06 Paragraphen: G131§53 Datum: 2007-03-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10630
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