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Lohn/Besoldung - Tarifvertragsrecht
BVerwG - OVG Bremen - VG Bremen
17.12.2008
2 C 51.07
Anforderungen an die Anwendung eines im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrags oder eines Tarifvertrags wesentlich gleichen Inhalts durch einen sonstigen Arbeitgeber i.S.d. § 28 Abs. 2 S. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)
Die Anwendung eines im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrags oder eines Tarifvertrags wesentlich gleichen Inhalts durch einen sonstigen Arbeitgeber im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG erfordert, dass ein solcher Tarifvertrag besteht und der Arbeitsvertrag sich dessen Regelungen ausdrücklich unterwirft.
BBesG § 28 Abs. 2
Aktenzeichen: 2C51.07 Paragraphen: BBesG§28 Datum: 2008-12-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13615
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