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Ordnungsrecht - Versicherungsaufsicht
VG Frankfurt
7.9.2006
1 G 2541/06
Versicherung; Versicherungsaufsicht; Versicherungsunternehmen
Der Versicherungsaufsicht nach § 81ff. VAG unterliegen auch solche Unternehmen, die im Geschäftsverkehr den Eindruck erwecken, Versicherungsgeschäüfte zu tätigen, obwohl sie tatsächlich keine Versicherungsgeschäfte zum Gegenstand haben.
VAG § 81
Aktenzeichen: 1G2541/06 Paragraphen: VOG§81 Datum: 2006-09-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9623 Ordnungsrecht - Versicherungsaufsicht
VG Frankfurt
6.9.2006
1 G 2584/06
aufschiebende Wirkung; Sofortvollzug; Sofortvollzugsinteresse; Versicherungsaufsicht
1. Für die Anordnung des Sofortvollzugs einer Zwangsgeldforderung zur Durchsetzung von Maßnahmen nach § 81 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 oder § 7 Abs. 2 VAG braucht kein besonderes Sofortvollzugsinteresse im Sinne des § 80 Abs. 3 VwGO dargelegt zu werden, da in diesem Fall das allgemeine und das besondere Vollzugsinteresse identisch sind. Das folgt aus §
89a VAG.
2. Bei Maßnahmen nach § 81 Abs. 4 VAG bedarf es für die Anordnung des Sofortvollzugs der Darlegung eines besonderen, über das allgemeine Interesse am Gesetzesvollzug hinausgehendes Sofortvollzugsinteresse, weil auf diese Maßnahmen § 89a VAG nicht anwendbar ist.
VAG § 81
VAG § 89a
VwGO § 80 Abs 3
Aktenzeichen: 1G2584/06 Paragraphen: VAG§81 VAG§89a VwGO§80 Datum: 2006-09-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9624
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