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Renten/Pensionen - Hinzuverdienst
VG Karlsruhe
24.11.2005
6 K 769/03
Erwerbseinkommen, Erwerbszusatzeinkommen, ruhegehaltfähige Dienstbezüge, Versorgungsbezüge, Privatschule, anerkannte Ersatzschule
Ein Ruhestandsbeamter, der zuletzt an einer staatlich anerkannten Privatschule tätig war und dort aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung Dienst- und Versorgungsbezüge entsprechend der Besoldungsgruppe A 15 erhalten bzw. erworben hatte, ist im Rahmen der Berechnung der Hinzuverdienstmöglichkeit nach § 53 BeamtVG (Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbszusatzeinkommen) so zu behandeln, als ob er ruhegehaltfähige Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A 15 wie eine Lehrkraft im öffentlichen Schuldienst erhalten würde.
BeamtVG § 53, 6
PSchG §§ 11, 12, 19 Abs. 1, 20 Aktenzeichen: 6K769/03 Paragraphen: BeamtVG§53 BeamtVG§6 PSchG§11 PSchG§12 PSchG§19 PSchG§20 Datum: 2005-11-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7668
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