Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 11
Soldatenrecht - Kriegsdienstverweigerung Sonstiges
BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
12.3.2020
2 C 37.18
Berechnungsmethoden; Berufssoldat; Erstattung; Fachausbildung, Flugsicherungskontrolloffizier; Fluglotse; Kriegsdienstverweigerung; Lebenshaltungskosten; Lehrgangskosten; Marktpreis; Soldat auf Zeit; Studium; Vorteilsausgleich; fehlgeschlagene Ausbildungskosten;
unmittelbare und mittelbare Ausbildungskosten;
Rückforderung fehlgeschlagener Ausbildungskosten eines ehemaligen Soldaten
1. Ein Berufsoldat, der infolge seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer die Dienstzeit vorzeitig beendet, ist grundsätzlich verpflichtet, dem Bund die Ausbildungskosten zu
erstatten. Durch die Beschränkung der zu erstattenden Kosten auf den durch Studium und Fachausbildung erlangten Vorteil ist sichergestellt, dass die Erstattung nicht zu einer Maßnahme wird, die den Betroffenen von der Stellung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung abhält.
2. Die Bewertung eines im weiteren Berufsleben erheblichen Vorteils des ehemaligen Soldaten für die von der Bundeswehr finanzierte Fachausbildung zum Flugsicherungskontrolloffizier für tatsächlich und unmittelbar aufgewandte Ausbildungskosten mit 35 v.H. dieser Kosten
ist in jeder Hinsicht verhältnismäßig.
GG Art. 4 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1
SG 1995 § 49 Abs. 4, § 46 Abs. 3
BBiG § 3 Abs. 2
Aktenzeichen: 2C237.18 Paragraphen: Datum: 2020-03-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23128 Soldatenrecht - Kriegsdienstverweigerung
Bayerischer VGH - VG Ansbach
6.8.2019
6 ZB 19.1248
Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Studium; Kriegsdienstverweigerer; Rückforderung von Ausbildungskosten; Ermessensentscheidung; Reduzierung des Rückforderungsbetrages; ersparte Aufwendungen; Berechnungsgrundlage; pauschalierende und typisierende Betrachtungsweise; Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes; BAföG-Höchstfördersätze
SG § 56 Abs 4 S 1, § 56 Abs 4 S 3
GG Art 4 Abs 3
VwGO § 114 S 1
Aktenzeichen: 6ZB19.1248 Paragraphen: Datum: 2019-08-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22295 Soldatenrecht - Kriegsdienstverweigerung
BVerwG - OVG NRW - VG Düsseldorf
28.10.2015
2 C 40.13
Soldat auf Zeit; Bundeswehr; Fachausbildung; Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme; Kriegsdienstverweigerung; Erstattung fehlgeschlagener Ausbildungskosten; Vorteilsausgleich; Berufsausbildung außerhalb der Bundeswehr; Ausbildungsvergütung.
Bei vorzeitiger Beendigung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist die Erstattungsforderung für fehlgeschlagene Kosten einer Fachausbildung nicht um den Betrag zu vermindern, den der ehemalige Soldat auf Zeit bei einer vergleichbaren Berufsausbildung außerhalb der Bundeswehr als Ausbildungsvergütung
erhalten hätte.
SG § 56 Abs. 4 Satz 1 und Satz 3, § 55 Abs. 1, § 46 Abs. 2, Satz 1 Nr. 7, §§ 30, 18 Satz 1
BBiG § 17 Abs. 1, § 3 Abs. 2 Nr. 2
GG Art. 4 Abs. 3
Aktenzeichen: 2C40.13 Paragraphen: Datum: 2015-10-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19409 Soldatenrecht - Kriegsdienstverweigerung
BVerwG - VG Koblenz
22.2.2012
6 C 11.11
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Auslegung des Klagebegehrens; Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit im Sanitätsdienst; Besetzungsrüge; waffenloser Dienst; Dienstverpflichtung; Entlassung; Rechtsschutzbedürfnis; Verzicht
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr haben auch vor Beendigung ihres Dienstverhältnisses ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Aufgabe der ständigen Rechtsprechung seit dem
Urteil vom 27. November 1985 - BVerwG 6 C 5.85 - BVerwGE 72, 241 = Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 3).
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 3, Art. 12a Abs. 2, Art. 19 Abs. 4
KDVG § 2 Abs. 6
SG § 1 Abs. 2, § 46 Abs. 2 und 6, § 55 Abs. 1 und 3
WPflG § 7 Abs. 2, § 29 Abs. 1
Aktenzeichen: 6C11.11 Paragraphen: Datum: 2012-02-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16539 Soldatenrecht - Kriegsdienstverweigerung
BVerwG - VG Darmstadt
13.9.2010
6 B 31.10
Unvollständiger Anerkennungsantrag, Parteivernehmung, Vollprüfung;
1. Hat ein Wehrpflichtiger seinen im Verwaltungsverfahren unvollständig gebliebenen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Klageverfahren vervollständigt, darf seine Klage in der Regel nicht ohne eine auf der Grundlage einer förmlichen Parteivernehmung durchgeführte sog. Vollprüfung des Anerkennungsbegehrens abgewiesen werden.
2. Eine neben einer Verfahrensrüge erhobene Divergenzrüge steht einer Zurückverweisung nach § 133 Abs. 6 VwGO nicht entgegen, wenn sie sich ausschließlich auf Verfahrensrecht bezieht.
KDVG §§ 2 Abs. 2, 5, 7 Abs.1
Aktenzeichen: 6B31.10 Paragraphen: KDVG§2 KDVG§5 KDVG§7 Datum: 2010-09-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15069 Soldatenrecht - Kriegsdienstverweigerung Sonstiges
BVerwG - VG Magdeburg
20.11.2009
6 B 24.09
Waffenloser Dienst; Sanitätsdienst; Sanitätsoffizierin; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin; Wehrpflicht; Entlassung aus dem Soldatenverhältnis
Eine aktive Sanitätsoffizierin, die sich als Soldatin auf Zeit freiwillig zum Dienst als Ärztin in der Bundeswehr verpflichtet hat, hat bis zur Beendigung ihres Dienstverhältnisses kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin aus Gewissensgründen. Nach ihrem Ausscheiden ist sie zur Stellung eines solchen Antrags berechtigt, um ihrer Heranziehung zu Dienstleistungen gemäß § 60 SG zu entgehen.
GG Art. 4 Abs. 3 Satz 1
GG Art. 12a Abs. 2 Satz 3
Aktenzeichen: 6B24.09 Paragraphen: GGArt.4 GGArt.12a Datum: 2009-11-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14266 Soldatenrecht - Kriegsdienstverweigerung
BVerwG - VG Köln
27.10.2004
6 B 54.04
Kriegsdienstverweigerung; deutsche Staatsangehörigkeit; isoliertes Verfahren auf Anerkennung
Ein Ausländer, der sich gegenüber der Heranziehung zum Militärdienst im Heimatland auf das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG beruft, hat keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Anerkennungsverfahrens.
GG Art. 4 Abs. 3
KDVG § 1
KDVG § 2 Abs. 2 Aktenzeichen: 6B54.04 Paragraphen: GGArt.4 KDVG§1 KDVG§2 Datum: 2004-10-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5070 Soldatenrecht - Kriegsdienstverweigerung
BVerwG
24.09.2003
6 B 34.03
Kriegsdienstverweigerung; Ablehnung; "Vollprüfung"; Amtsermittlung.
Hat der Wehrpflichtige die Unterlagen gemäß § 2 Abs. 2 KDVG im gerichtlichen Verfahren vollständig nachgereicht, so hat der Ablehnung des Anerkennungsgesuchs in aller Regel eine gerichtliche "Vollprüfung" nach förmlicher Parteivernehmung vorauszugehen.
KDVG § 14
VwGO § 86 Abs. 1 Aktenzeichen: 6B34.03 Paragraphen: KDVG§14 VwGO§86 Datum: 2003-09-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2832 Soldatenrecht - Kriegsdienstverweigerung
BVerwG VG Cottbus
24.09.2003
6 B 34.03
Kriegsdienstverweigerung; Ablehnung; "Vollprüfung"; Amtsermittlung.
Hat der Wehrpflichtige die Unterlagen gemäß § 2 Abs. 2 KDVG im gerichtlichen Verfahren vollständig nachgereicht, so hat der Ablehnung des Anerkennungsgesuchs in aller Regel eine gerichtliche "Vollprüfung" nach förmlicher Parteivernehmung vorauszugehen.
KDVG § 14
VwGO § 86 Abs. 1 Aktenzeichen: 6B34.03 Paragraphen: KDVG§14 VwGO§86 Datum: 2003-09-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2865 Soldatenrecht - Kriegsdienstverweigerung
22.5.2003
6 B 11.03
Kriegsdienstverweigerung; sog. eingehendere Prüfung; Gewissensentscheidung; Begründung; Zweifel; Amtsermittlung; Aktenwidrigkeit.
Die das sog. eingehendere Prüfungsverfahren des Verwaltungsgerichts entsprechend §§ 9 ff. KDVG auslösenden Zweifel sind Gegenstand der Prüfung in diesem Verfahren und nicht durch den Umstand der Einleitung des genannten Verfahrensschrittes als "verbraucht"
anzusehen.
GG Art. 4 Abs. 3 Satz 1
KDVG §§ 5, 6, 9, 14
VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: 6B11.03 Paragraphen: GGArt.4 KDVG§5 KDVG§6 KDVG§9 KDVG§14 VwGO§86 VwGO§108 Datum: 2003-05-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2404
|