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Soldatenrecht - Sonstiges Wehrdienst
BVerwG
23.10.2012
1 WB 59.11
Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; Wehrfliegerverwendungsfähigkeit; militärärztliche Ausnahmegenehmigung
Das Ergebnis der ärztlichen Begutachtung der Borddienstverwendungsfähigkeit und die Entscheidung über die Erteilung einer militärärztlichen Ausnahme vom Begutachtungsergebnis (schifffahrtmedizinische Sondergenehmigung) sind keine selbstständig anfechtbaren dienstlichen Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO.
WBO § 17 Abs. 3 Satz 1 Bestimmungen zur Borddienstverwendungsfähigkeit und zur Verwendungsfähigkeit in den Verwendungsreihen der Deutschen Marine (ZDv 46/7) vom 27. Juli 2010
Aktenzeichen: 1WB59.11 Paragraphen: WBO§17 Datum: 2012-10-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17153 Soldatenrecht - Wehrdienst
BVerwG - VG Würzburg
31.8.2011
6 B 35.11
Wehrpflichtrecht; Musterungsbescheid; Verwaltungsprozess; Ausschluss der Berufung; Nichtzulassungsbeschwerde; Aussetzung der Wehrpflicht; Altfälle; intertemporäres Prozessrecht
Der Ausschluss der Berufung in Wehrpflichtsachen nach § 34 WPflG gilt auch in allen Verfahren, die bei Inkrafttreten des § 2 WPflG noch nicht abgeschlossen waren.
WPflG §§ 2, 34
Aktenzeichen: 6B35.11 Paragraphen: WPflG§2 WPflG§34 Datum: 2011-08-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15953 Soldatenrecht - Wehrdienst
BVerwG - VG Magdeburg
12.10.2010
6 B 26/10
Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der Beweismittel des sachverständigen Zeugen und des Sachverständigen
1. Der sachverständige Zeuge bekundet sein Wissen von bestimmten vergangenen Tatsachen oder Zuständen, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war und die er nur kraft dieser besonderen Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wahrgenommen hat. Er ist insoweit nicht ersetzbar.
2. Der Sachverständige begutachtet aufgrund seiner besonderen Sachkunde auf einem Fachgebiet als Gehilfe des Gerichts einen von diesem festzustellenden Sachverhalt. Er ist in dieser Funktion grundsätzlich austauschbar.
WehrPflG § 8a
VwGO § 86 Abs 1
Aktenzeichen: 6B26/10 Paragraphen: WehrPflG§8a VwGO§86 Datum: 2010-10-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15200 Soldatenrecht - Wehrdienst
BGH - VG Karlsruhe
11.11.2009
6 B 22.09
Soldat auf Zeit; Wehrpflicht; Reservist; Repatriierung; vorzeitige Beendigung einer Wehrübung; besondere Auslandsverwendung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitationsinteresse
1. In der Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung liegt weder im Hinblick auf den früheren Beruf eines Soldaten auf Zeit noch auf die aktuelle Erfüllung der Wehrpflicht ein Eingriff in die Berufsfreiheit.
2. Mit einem Antrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann die gerichtliche Feststellung eines bestimmten Rechtswidrigkeitsgrundes nicht verlangt werden.
WpflG § 6a
WpflG § 23
WpflG § 29 Abs. 7
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
Aktenzeichen: 6B22.09 Paragraphen: WpflG§6a WPflG§23 WPflG§29 Datum: 2009-11-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14265 Soldatenrecht - Wehrdienst
BVerwG - VG Würzburg
24.10.2007
6 C 9.07
Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Studium; drittes Semester; dualer Studiengang; Wehrgerechtigkeit
Die Zurückstellung wegen einer Ausbildung im dualen Studiengang richtet sich nach den Anforderungen an Studierende in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b Alt. 1 WPflG.
WPflG § 12
Aktenzeichen: 6C9.07 Paragraphen: WPflG§12 Datum: 2007-10-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11873 Soldatenrecht - Wehrdienst
VG Sigmaringen
6.9.2007
1 K 1119/07
Zurückstellungsgrund; Berufsausbildung; Kooperationsstudiengang
Wird in einem Kooperationsstudiengang an einer (Fach-)Hochschule gleichzeitig eine Berufsausbildung zum Industriemechaniker erworben, ist § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 c) WPflG anwendbar.
Aktenzeichen: 1K1119/07 Paragraphen: WPflG§12 Datum: 2007-09-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11474 Soldatenrecht - Wehrdienst
BVerwG - VG Düsseldorf
22.08.2007
6 C 28.06
Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung; Meisterprüfung; Vorbereitungskurs; Erledigung in der Hauptsache;
einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger
Bei dem Vorbereitungslehrgang zu einer Meisterprüfung handelt es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Zurückstellungstatbestandes nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG.
WPflG § 12
Aktenzeichen: 6C28.06 Paragraphen: WPflG§12 Datum: 2007-08-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11457 Soldatenrecht - Wehrdienst
BVerwG
22.08.2007
6 C 5.07
Missbräuchliche Herbeiführung des Zurückstellungsgrundes; freiwillige Verlängerung des Wehrdienstes; Widerruf
Das Ausnutzen einer Zurückstellung liegt vor, wenn der Wehrpflichtige entgegen § 24 Abs. 7 Nr. 4 WPflG den vorzeitigen Wegfall der Voraussetzungen der ihm wegen Schulbesuchs gewährten Zurückstellung nicht unverzüglich anzeigt und dadurch die Wehrersatzbehörde daran hindert, ihn rechtzeitig vor dem Eintritt eines neuen Zurückstellungsgrundes zur Ableistung des Grundwehrdienstes einzuberufen.
Die Zustimmung zur freiwilligen Verlängerung des Wehrdienstes kann mit dem Widerspruch gegen die Einberufung bis zum Gestellungstermin widerrufen werden.
WPflG § 6b
WPflG § 12
Aktenzeichen: 6C5.07 Paragraphen: WPflG§6b WPflG§12 Datum: 2007-08-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11527 Soldatenrecht - Wehrdienst
BVerwG - VG Köln
13.08.2007
Wehrdienst; befristete Zurückstellung; Regelaltersgrenze; ordnungsgemäße Sachbearbeitung; normaler Geschäftsgang; Quartalseinberufung
Das Kreiswehrersatzamt hat einen zurückgestellten Wehrpflichtigen, der nach Beendigung der Zurückstellung die Regelaltersgrenze für die Einberufung von 23 Jahren erreicht, nach Möglichkeit noch vor diesem Zeitpunkt zum Wehrdienst einzuberufen, auch wenn dabei der übliche Einberufungsturnus zum Beginn eines Quartals nicht eingehalten werden kann.
WPflG § 5
Aktenzeichen: 6B12.07 Paragraphen: WPflG§5 Datum: 2007-08-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11232 Soldatenrecht - Wehrdienst Verfahrensrecht
BVerwG - VG Schleswig
29.03.2007
6 B 2.07
Prozesskostenhilfe; Ablehnung; Überprüfung durch das Revisionsgericht; Gehörsrüge; erfolgreicher Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme; Ermessen; Treu und Glauben; Formenmissbrauch; Einberufungsbescheid, fiktiver Zugang
Hebt die Behörde - statt einen Abhilfebescheid nach § 72 VwGO zu erlassen - einen Einberufungsbescheid wegen eines vor dessen Zustellung eingegangenen Kriegsdienstverweigerungsantrages im Wege der Rücknahme nach § 48 VwVfG auf, so handelt sie auch dann nicht treuwidrig, wenn sich dem Einberufungsbescheid etwa anhaftende weitere Rechtsmängel
bis zum Gestellungstermin hätten korrigieren lassen.
VwGO § 72
VwVfG § 48
VwZG § 4 Abs. 1
WPflG § 21
KDVG § 3 Abs. 2
Aktenzeichen: 6B2.07 Paragraphen: VwGO§72 VwZG§4 VwVfG§48 WPflG§21 KDVG§3 Datum: 2007-03-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10867
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