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Ordnungsrecht Sonstige Rechtsgebiete - Ordnungsrecht Internet
OVG NRW - VG Köln
17.02.2009
13 B 33/09
1. Auskünfte über Namen und Anschrift eines mittels dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit individualisierten Anschlussinhabers sind im manuellen Auskunftsverfahren nach § 113 TKG zu erteilen, auch wenn der Auskunftspflichtige vor Weitergabe der Informationen Verkehrsdaten
berücksichtigen muss.
2. Die Ermittlung und die Beauskunftung dynamischer IP-Adressen ist nicht als ein einheitlicher grundrechtsrelevanter Vorgang i. S. d. Art. 10 Abs. 1 GG zu bewerten.
TKG § 113
GG Art. 10 Abs. 1
Aktenzeichen: 13B33/09 Paragraphen: TKG§113 GGArt.10 Datum: 2009-02-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13567 Sonstige Rechtsgebiete - Datenschutz telekommunikation Internet
AG Darmstadt
30.6.2005
300 C 397/04
Dynamische IP-Adressen dürfen nicht über den Zeitpunkt der Ermittlung der Abrechnungsdaten hinaus gespeichert werden.
TKG §§ 97, 100 Abs. 1
BDSG § 9
TDDSG §§ 4, 6 Abs. 1 Aktenzeichen: 300C397/04 Paragraphen: TKG§97 TKG§100 BDSG§9 TDDSG§4 TDDSG§6 Datum: 2005-06-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6453 Sonstige Rechtsgebiete Ordnungsrecht - Jugendschutz Internet Rundfunk/Fernsehen
VG Arnsberg
26.11.2004
13 K 3173/02
1. Ordnungsverfügung gegen Internet-Service-Provider wegen Verbreitung jugendgefährdender Inhalte.
2. Rechtliche Grundlage des ordnungsbehördlichen Einschreitens war § 22 Abs. 3 MDStV in der Fassung des Art. 3 des Sechsten Staatsvertrages zur Änderung des Mediendienste-Staatsvertrages (6. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 20. Dezember 2001 (GV NRW
2001 S. 179), der der Bezirksregierung E. als Sonderordnungsbehörde die Befugnis vermittelte, im Bereich der Mediendienste Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Einschränkungen dieser Befugnis der Länder als Annexkompetenz für den Rundfunk nach Art. 70 Abs. 1 GG sind nicht ersichtlich und folgen besonders nicht aus internationalem oder Völkerrecht. Die
Tatbestände, die zum Tätigwerden berechtigen, treten im Inland zu Tage, und ihnen kann auch nur dort entgegen getreten werden. Übernationale Regelungen zur Regulierung des Internets existieren nicht. Deswegen wird die ordnungsrechtliche Kompetenz der Länderbehörden im Bereich der Mediendienste auch nicht verdrängt. (Leitsatz der Redaktion) Aktenzeichen: 13K3173/02 Paragraphen: Datum: 2004-11-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5298
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