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Sonstige Rechtsgebiete - Medienrecht Presserecht
BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
27.6.2019
6 B 150.18
Erkennbarkeitsgebot; Programm; Trennungsgebot; Werbung; Wirtschaftswerbung; andere Sendungsteile; redaktioneller Inhalt; soziale Appelle; unentgeltliche Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit;
Rundfunkrechtliches Gebot der Trennung von Wirtschaftswerbung und anderen Sendungsteilen
Die Ausstrahlung sozialer Appelle (hier: Spot für ein christliches Kinderhilfswerk) innerhalb eines Werbeblocks im Fernsehen verstößt gegen das rundfunkrechtliche Gebot der Trennung von Wirtschaftswerbung und Programm.
RStV § 2 Abs. 2 Nr. 7, § 7 Abs. 3 Satz 1 und 3, § 7 Abs. 9 Satz 3, § 45 Abs. 2
AVM-Richtlinie Art. 10 Abs. 1 Satz 2
AVMD-Richtlinie Art. 19 Abs. 1 Satz 2
Aktenzeichen: 6B150.18 Paragraphen: Datum: 2019-06-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22562 Sonstige Rechtsgebiete - Medienrecht Presserecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
13.5.2019
3 S 33.19
Darlegungserfordernis; Beschwerdeverfahren; Wahlwerbung; Fernsehspot; Volksverhetzung; Meinungsfreiheit
VwGO § 146 Abs 4
GG Art 3 Abs 1, Art 5 Abs 1, Art 21 Abs 1
StGB § 130
Aktenzeichen: 3S33.19 Paragraphen: Datum: 2019-05-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21890 Sonstige Rechtsgebiete - Medienrecht
BVerwG - VG Köln
25.11.2015
6 C 39.14
Entgeltgenehmigung; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; Einmal-Entgelte; Bereitstellungsentgelte; Kündigungsentgelte; Anfechtungsklage eines Zugangsnachfragers; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; Stundensätze; Beurteilungsspielraum der Bundesnetzagentur; Einschätzungsprärogative des regulierten Unternehmens; unternehmensorganisatorische Entscheidungen; Ressortzuschnitt; Ressorteinsatz; Kostenzuordnung; kostenorientierte
Preise; Top-down-Ermittlung; Kostenunterlagen; Vorlagepflicht; Nachweis der tatsächlichen Kosten; Ermöglichung der Effizienzprüfung; Unvollständigkeit; Versagungsermessen.
Ermittlung von Stundensätzen im Rahmen der Bestimmung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung
1. Die Regulierungsbehörde ist bei der ihr gemäß § 35 Abs. 3 TKG obliegenden Prüfung, ob genehmigungsbedürftige Entgelte dem in § 31 Abs. 1 TKG vorgegebenen Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung entsprechen, grundsätzlich nicht an organisatorische Entscheidungen des regulierten Unternehmens gebunden, die die Zuordnung von Kosten zu der entgeltregulierten Leistung betreffen.
2. Bei der Bestimmung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung gemäß § 31 Abs. 1 TKG verfügt die Bundesnetzagentur in Bezug auf die Ermittlung der Stundensätze, die
den genehmigten Entgelten zugrunde liegen, nicht über einen Beurteilungsspielraum.
3. Die in § 33 Abs. 1 TKG a.F. (jetzt: § 34 Abs. 1 TKG) geregelte Pflicht des regulierten Unternehmens zur Vorlage der zur Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen bezieht sich nicht nur auf solche Unterlagen, die als Nachweis der tatsächlichen Kosten geeignet sind,
sondern innerhalb der durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogenen Grenzen auch auf solche Unterlagen, die die Behörde in die Lage versetzen, die Effizienz der nachgewiesenen Kosten zu überprüfen.
TKG 2004 §§ 31, 33, 35
Aktenzeichen: 6C39.14 Paragraphen: Datum: 2015-11-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19512 Sonstige Rechtsgebiete - Medienrecht
BVerwG - VG Berlin
17.12.2014
6 C 32.13
Bundesweites Fernsehprogramm; Reichweite des Zulassungserfordernisses; Prüfprogramm der Zulassungskontrolle; regional beschränkte Fernsehwerbung; Finanzierungszweck von Fernsehwerbung; abweichende Regelung durch (sonstiges) Landesrecht.
Die regionale Differenzierung von Werbespots durch den Veranstalter eines bundesweiten Rundfunkprogramms bedarf keiner gesonderten rundfunkrechtlichen Zulassung und steht auch ansonsten mit Rundfunkrecht im Einklang.
RStV § 20 Abs. 1
Aktenzeichen: 6C32.13 Paragraphen: RStV§20 Datum: 2014-12-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18740 Sonstige Rechtsgebiete - Medienrecht
OVG Lüneburg - VG Hannover
11.7.2014
10 ME 99/13
Sendezeit für unabhängige Dritte nach § 31 RStV (Fensterprogrammveranstalter) - vorläufiger Rechtsschutz
1. Die Entscheidung, ob die Zulassung als Fensterprogrammveranstalter i. S. d. § 31 RStV für sofort vollziehbar erklärt wird, obliegt der Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt.
2. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch ein funktionell unzuständiges Organ der Behörde - hier durch den Direktor statt durch die Versammlung - führt zur Unwirksamkeit der Anordnung.
3. Zu den - hier verneinten - Voraussetzungen, unter denen im Beschwerdeverfahren das funktionell zuständige Organ die Anordnung der sofortigen Vollziehung nachholen kann.
MedienG ND § 43 Abs 1 Nr 5a, § 47 Abs 2 S 1, § 47 Abs 3
RdFunkStVtr ND § 31, § 28
VwGO § 146 Abs 4, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4, § 80 Abs 4 S 1, § 80 Abs 5, § 80a Abs 2
VwVfG § 45 Abs 1 Nr 2, § 45 Abs 1 Nr 4
Aktenzeichen: 10ME99/13 Paragraphen: Datum: 2014-07-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18416 Sonstige Rechtsgebiete - Medienrecht
BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
29.1.2014
6 C 2.13
Fernsehveranstalter; Änderung der Beteiligungsverhältnisse; medienrechtliche Unbedenklichkeit; vorherrschende Meinungsmacht; Marktmacht; Fernsehmarkt; Geringfügigkeitsgrenze; Fensterprogramme; Bonus; Vorwegabzug.
1. Soweit die Veränderung der Beteiligung an einem Fernsehveranstalter der Bestätigung medienrechtlicher Unbedenklichkeit bedarf, geht es nach den Vorstellungen des Gesetzgebers um die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht auf dem Fernsehmarkt.
2. Eine starke Stellung auf dem Fernsehmarkt kann zwar durch eine ebenfalls starke Stellung des Anteilsinhabers auf medienrelevanten verwandten Märkten verstärkt werden. Je weiter der Schwellenwert von 25 vom Hundert Zuschaueranteil unterschritten wird, desto mehr entfernt sich die Rechtsanwendung aber von den Wertungen, die der Gesetzgeber in
den Vermutungsregeln zum Ausdruck gebracht hat, und desto stärker gerät die Prüfung der Unbedenklichkeit zu einer allgemeinen, statt spezifisch fernsehbezogenen Medienkonzentrationskontrolle.
3. Bei einem Zuschaueranteil unter 20 vom Hundert wird die Stellung auf dem Fernsehmarkt nach den Wertungen des Gesetzgebers regelmäßig nur noch ein so geringes Gewicht haben, das es auch unter Berücksichtigung von Aktivitäten auf verwandten medienrelevanten Märkten nicht mehr zur Annahme einer vorherrschenden Meinungsmacht ausreicht.
Aktenzeichen: 6C2.13 Paragraphen: Datum: 2014-01-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18244 Sonstige Rechtsgebiete - Medienrecht
VG Hannover
27.11.2013
7 B 5663/13
Sendezeit für unabhängige Dritte
AktG § 15, § 17
RdFunkStVtr N § 31 D, § 28, § 25
Aktenzeichen: 7B5663/13 Paragraphen: AktG§15 AktG§17 Datum: 2013-11-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18022 Sonstige Rechtsgebiete - Telekommunikation Medienrecht
BVerwG - VG Köln
25.9.2013
6 C 13.12
Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung; Anfechtungsklage eines Zusammenschaltungspartners; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; Wert des Anlagevermögens; Zinsen; Abschreibungen; Berechnungsmethoden; Herstellungs- und Anschaffungskosten; Wiederbeschaffungskosten; Beurteilungsspielraum;
Regulierungsermessen; Abwägung; Regulierungsziele; Begründungsanforderungen; Umfang der gerichtlichen Aufhebung; subjektive Teilbarkeit; Rechtsverletzung.
1. Im Rahmen der Bestimmung der für die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung kommt der Regulierungsbehörde bei der Auswahl der Methode für die Berechnung des Anlagevermögens als
Grundlage für die Ermittlung von Zinsen und Abschreibungen ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Ausfüllung das Gericht auch darauf nachzuprüfen hat, ob die Behörde plausibel und erschöpfend argumentiert hat (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 23. November 2011 - BVerwG 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 5).
2. Eine telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung darf vom Gericht auf die erfolgreiche Anfechtungsklage eines Zusammenschaltungspartners des regulierten Unternehmens grundsätzlich nur insoweit aufgehoben werden, als sich die Genehmigung auf das
zwischen den Beteiligten vertraglich oder durch Zusammenschaltungsanordnung begründete Rechtsverhältnis auswirkt.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1
TKG 2004 § 2 Abs. 2, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 1 und 2, § 28, § 29 Abs. 1 und 2,
TKG 2004 § 30 Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 Satz 3,
TKG 2004 § 35 Abs. 2 und 3, § 37 Abs. 1 und 2, § 125 Abs. 1 Satz 1
AEUV Art. 288 Abs. 5
Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 Art. 3 Abs. 3
Richtlinie 97/33/EG Art. 7
Richtlinie 2002/19/EG Art. 5, Art. 8, Art. 13
Richtlinie 2002/21/EG Art. 8, Art. 19
Aktenzeichen: 6C13.12 Paragraphen: Datum: 2013-09-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18043 Sonstige Rechtsgebiete - Medienrecht Sonstiges
OVG Lüneburg
27.2.2013
10 ME 101/12
Zuweisung terrestrischer Übertragungskapazitäten (Auswahlentscheidung)
Eine Auswahlentscheidung der Landesmedienanstalt nach § 10 Abs. 1 Satz 3 NMedienG ist nur dann eröffnet, wenn nicht allen Anträgen zugelassener Antragsteller entsprochen werden kann. In diesem Fall müssen die Bewerber um Übertragungskapazitäten vor Beginn des Verständigungsverfahrens, das dem Auswahlverfahren vorhergeht, als Rundfunkveranstalter zugelassen sein; insoweit genügt allein die Beantragung einer Zulassung als Rundfunkveranstalter nicht.
MedienG ND § 10 Abs 1 S 1, § 10 Abs 1 S 3, § 4, § 9 Abs 4
Aktenzeichen: 10ME101/12 Paragraphen: Datum: 2013-02-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17389 Sonstige Rechtsgebiete - Medienrecht
BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
11.7.2012
6 C 39.11
Fortsetzungsfeststellungsklage; Klageänderung; privater Rundfunk; Anbieter; Genehmigung; Widerruf; Fernsehsatzung; Satzungsermächtigung; Gesetzesvorbehalt; Parlamentsgesetz
1. In der ausgeübten rundfunkrechtlichen Genehmigung nach Art. 26 BayMG liegt ein vermögenswertes subjektives öffentliches Recht mit eigentumsähnlichem Charakter.
2. Die allgemeine Satzungsermächtigung in Art. 25 Abs. 13 BayMG reicht als Grundlage für die Widerrufsregelung in § 24 Abs. 1 Satz 3 FSS nicht aus.
GG Art. 5 Abs. 1
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
BayMG Art. 25, 26
FSS § 24
Aktenzeichen: 6C39.11 Paragraphen: GGArt.5 VwGO§113 FSS§24 Datum: 2012-07-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17062
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