Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 15
Staatsrecht - Gemeinderat/Stadtrat
VG Oldenburg
31.08.2004
2 B 2197/04
Ausschuss, Fraktion, Gruppe, Ratsausschuss, Verwaltungsausschuss, Zählgemeinschaft Bildung einer Gruppe im Stadtrat
1. Rechtlich unbeachtlich ist es, wenn sich (Einzel-)Mitglieder oder/und Fraktionen des Rates zusammenschließen und dieser Zusammenschluss von Anfang an materiell-rechtlich einer Gruppe im Sinne von § 39 b Abs. 1 und 2 NGO entspricht, zunächst aber formell eine Gruppe noch nicht gebildet wurde, sondern dies erst später auf Grund einer weiteren Vereinbarung geschieht.
2. Das Motiv, Vorteile bei der Besetzung von Ausschüssen zu erlangen, darf bei der Bildung einer Gruppe im Vordergrund stehen.
3. Nur so genannte Zählgemeinschaften dürfen bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen nicht berücksichtigt werden.
NGO § 39b
NGO § 51
NGO § 56 Aktenzeichen: 2B2197/04 Paragraphen: NGO§39b NGO§51 NGO§56 Datum: 2004-08-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4428 Staatsrecht - Kommunalrecht Gemeinderat/Stadtrat
Bayerischer VGH - VG Regensburg
17.3.2004
4 BV 03.1159
Ausschussbesetzung; Spiegelbildlichkeit; Proportionalität; D’Hondt; Hare-Niemeyer; Saint Lague/Schepers; Höchstzahlverfahren; Restverteilungsverfahren; Verzerrungsverbot; Überaufrundung
Die Pflicht des Gemeinderates, bei der Zusammensetzung der Ausschüsse dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO), schließt die Sitzverteilung nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren aus, wenn eine dabei im Einzelfall durch eine sog. Über-Aufrundung auftretende Überrepräsentation einer Fraktion zu Lasten einer anderen durch alternative Verfahren (z.B. nach Hare-Niemeyer oder Saint Laguë/Schepers) vermieden wird, ohne dass die bei jenen Verfahren
auftretenden Rundungsfehler zu einer Unterrepräsentation anderer Fraktionen bzw. Gruppen führen.
GO Art. 33 Abs. 1 Satz 2 Aktenzeichen: 4BV03.1159 Paragraphen: GOArt.33 Datum: 2004-03-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3842 Staatsrecht - Kommunalrecht Gemeinderat/Stadtrat
OVG NRW
2.3.2004
15 A 4168/02
Fraktionen, die im Jugendhilfeausschuss nicht vertreten sind, haben wegen der abschließenden Sondervorschriften des Jugendhilferechts zur Besetzung dieses Ausschusses keinen Anspruch nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied dieses Ausschusses zu benennen.
GG Art. 20 Abs. 1 und 2
Verf NRW Art. 2, 3 Abs. 1, 31
SGB VIII § 71
AG-KJHG NRW §§ 3, 4 und 5
GO NRW § 58 Abs. 1 Aktenzeichen: 15A4168/02 Paragraphen: GGArt.20 VerfNRWArt.2 VerfNRWArt.3 VerfNRWArt.31 SGBVIII§71 GONRW§58 AG-KJHGNRW§3 AG-KJHGNRW§4 AG-KJHGNRW§5 Datum: 2004-03-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3876 Staatsrecht - Kommunalrecht Wahlrecht Gemeinderat/Stadtrat
BVerwG - OVG Münster - VG Düsseldorf
10.12.2003
8 C 18.03
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme Auslegung; Verstoß gegen Bundesverfassungsrecht bei der Auslegung von Landesrecht; spiegelbildliche Abbildung der Zusammensetzung des Plenums in den Ausschüssen; Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens; Zulässigkeit eines Zusammenschlusses von mehreren Fraktionen zu einer Zählgemeinschaft.
Gemeinderatsausschüsse müssen die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (wie Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 <113>). Bei der Besetzung der Ausschüsse sind deshalb - zur Erlangung eines zusätzlichen Sitzes gebildete - gemeinsame Vorschläge mehrerer Fraktionen unzulässig.
GG Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2
GO NRW § 50 Abs. 3 Aktenzeichen: 8C18.03 Paragraphen: GGArt.20 GGArt.28 GONRW§50 Datum: 2003-12-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3279 Staatsrecht - Kommunalrecht Gemeinderat/Stadtrat Bürgermeister
OVG NRW - VG Düsseldorf
17.10.2003
15 B 1798/03
Der Bürgermeister hat bei der Entscheidung über die Auflösung von Ausschüssen, gleich zu welchem Zweck dies geschieht, volles Stimmrecht gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 GO NRW.
GG Art. 28 Abs. 2
Verf NRW Art. 78 Abs. 1
GO NRW §§ 40, 50, 57, 58 Aktenzeichen: 15B1798/03 Paragraphen: GGArt.28 VerNRWArt.78 GONRW§40 GONRW§50 GONRW§57 GONRW§58 Datum: 2003-10-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2998 Bau- und Bodenrecht Staatsrecht - Bebauungsplan Kommunalrecht Gemeinderat/Stadtrat
OVG Rheinland-Pfalz
26.09.2003
8 B 11491/03
Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Mitwirkungsverbot, Ratsmitglied, Vorteil, unmittelbarer Vorteil, Bevölkerungsteil
Zum Mitwirkungsverbot für ein Ratsmitglied bei der Aufstellung eines Bebauungsplans.
GemO § 22 Abs. 1 Nr. 1 F: 1994 Aktenzeichen: 8B11491/03 Paragraphen: GemO§22 Datum: 2003-09-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2795 Staatsrecht - Kommunalrecht Gemeinderat/Stadtrat Parlament/Abgeordnete
Hessischer VGH
07.07.2003
8 UE 3075/02
Ausschüsse, Benennungsverfahren bei Bildung von Ausschüssen, Fraktionsaus- und – übertritt von Ausschüssen, gemeindliche Ausschüsse
1. Die Berücksichtigung nachträglicher Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf die Zusammensetzung eines im "Benennungsverfahren" gebildeten Ausschusses auswirken (§ 62 Abs. 2 Satz 5 HGO), hat in der Weise zu erfolgen, dass sämtliche
Ausschüsse, deren Soll-Zusammensetzung durch die Änderung betroffen ist, an das geänderte Stärkeverhältnis anzupassen sind.
2. Die Anpassung erfolgt gem. § 62 Abs. 2 Satz 5 2. Halbsatz i.V.m. Satz 2 1. Halbsatz HGO auf der Grundlage einer Vergleichsberechnung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und einer entsprechenden Feststellung in der Weise, dass die betroffenen Fraktionen ihre
in die Ausschüsse zu entsendenden Mitglieder nach Maßgabe der ihnen nunmehr zustehenden Sitze neu benennen.
HGO § 62 Aktenzeichen: 8UE3075/02 Paragraphen: HGO§62 Datum: 2003-07-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2783 Staatsrecht - Kommunalrecht Gemeinderat/Stadtrat
VGH Baden-Württemberg
16.12.2002
1 S 2189/02
Gemeinde, Bürgermeister, Gemeinderat, Organ, Kommunalverfassungsstreitverfahren, Kostenfestsetzungsbeschluss,
Anspruch, Kostenerstattungsanspruch, Geltendmachung,
Zwangsvollstreckung, Rechtsaufsichtsbehörde
Für die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen des Bürgermeisters gegen ein Mitglied des Gemeinderats aus einem vorangegangenen Kommunalverfassungsstreitverfahren ist eine Zuständigkeit der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 126 Abs. 1 Satz 1 GemO nicht gegeben.
GemO § 1 Abs. 4
GemO § 23
GemO § 126 Abs. 1 Satz 1
VwGO § 169 Abs. 1 Aktenzeichen: 1S2189/02 Paragraphen: GemO§1 GemO§23 GemO§126 VwGO§169 Datum: 2002-12-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1761 Staatsrecht - Gemeinderat/Stadtrat
OVG NRW
26.11.2002
15 A 662/02
Bei der Wahl von Mitgliedern der Ausschüsse des Rates erlaubt § 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 GO NRW gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen oder Gruppen.
GO NRW § 50 Abs. 3
VwGO § 43
GG Art. 28 Abs. 1 Aktenzeichen: 15A662/02 Paragraphen: GONRW§50 VwGO§43 GGArt.28 Datum: 2002-11-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1706 Staatsrecht - Kommunalrecht Gemeinderat/Stadtrat
OVG NRW
8.10.2002
15 A 4734/01
1. Unter Berufung auf die innerorganisatorische Anspruchsnorm des § 56 Abs. 3 Satz 1 GO NRW kann eine Ratsfraktion im kommunalrechtlichen Organstreit sowohl geltend machen, die ihr gewährten Zuwendungen seien zu niedrig, als auch, andere konkurrierende Fraktionen
seien durch die getroffene Verteilungsregelung gleichheitswidrig begünstigt worden.
2. Über die Höhe und die Form von Fraktionszuwendungen nach § 56 Abs. 3 Satz 1 GO NRW entscheidet der Rat nach pflichtgemäßem Ermessen; ein Anspruch auf Vollkostenerstattung besteht nicht.
3. Die Gewährung von Zuwendungen nach § 56 Abs. 3 Satz 1 GO NRW ist nicht an den Maßstäben des formalisierten Gleichheitssatzes zu messen.
4. Der Grundsatz der Chancengleichheit verbietet nicht, die Höhe der Zuwendungen an Fraktionen und Gruppen in Abhängigkeit von deren Mitgliederzahl zu staffeln.
5. Die Entscheidung des Rates nach § 56 Abs. 3 Satz 1 GO NRW unterliegt der gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich nur in materiell-rechtlicher Hinsicht; unerheblich ist, auf welchem
verfahrensmäßigen Weg der Rat den angenommenen Bedarf der Fraktionen ermittelt hat.
GG Art. 3 Abs. 1
VwVfG NRW § 40
VwGO §§ 42 Abs. 2, 43
GO NRW §§ 56 Abs. 3 Satz 1 und 3, 58 Abs. 1 Satz 7
GemHVO NRW § 2 Abs. 2 Nr. 5 Aktenzeichen: 15A4734/01 Paragraphen: GGArt.3 VwVfGNRW§40 VwGO§42 VwGO§43 GONRW§56 GemHVONRW§2 Datum: 2002-10-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1707
|