RechtsCentrum.de
Angezeigte Ergebnisse pro Seite:   5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 16

PDF-DokumentSteuerrecht Erschließungsrecht - Umsatzsteuer Hauanschlußkosten Sonstiges

BGH - LG Potsdam - AG Königs Wusterhausen
18.4.2012
VIII ZR 253/11

1. Der Begriff "Lieferungen von Wasser" in § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG ist gemeinschaftsrechtlich so auszulegen, dass auch das Legen des - für die Wasserbereitstellung unentbehrlichen - Hausanschlusses darunter fällt, so dass auf diese Leistung der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist (Anschluss an EuGH, 3. April 2008, C-442/05, UR 2008, 432 - Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien; BFH, 8. Oktober 2008, V R 61/03, BFHE 222, 176 und BFH, 8. Oktober 2008, V R 27/06, 223, 482).

2. Die Anwendung dieses ermäßigten Steuersatzes setzt weder voraus, dass die Lieferung von Wasser und das Legen des Hausanschlusses von demselben Wasserversorgungsunternehmen erbracht werden, noch ist sie auf das erstmalige Legen eines Hausanschlusses beschränkt; der ermäßigte Steuersatz findet auch auf Arbeiten zur Erneuerung oder zur Reduzierung von Wasseranschlüssen Anwendung.

UStG § 12 Abs 2 Nr 1, Anl 2 Nr 34
BGB § 241

Aktenzeichen: VIIIZR253/11 Paragraphen: UStG§12 BGB§241 Datum: 2012-04-18
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16630

PDF-DokumentSteuerrecht - Umsatzsteuer

BFH
1.12.2011
V R 1/11

Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde - Unbeachtlichkeit der straßenrechtlichen und wegerechtlichen Beurteilung - Bestimmung des Begriffs der "größeren Wettbewerbsverzerrungen"

1. Eine Gemeinde, die nicht auf privatrechtlicher, sondern auf hoheitlicher Grundlage Stellplätze für PKW in einer Tiefgarage gegen Entgelt überlässt, handelt als Unternehmer und erbringt steuerpflichtige Leistungen, wenn ihre Behandlung als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 KStG).

2. Eine derartige Wettbewerbsverzerrung liegt auch vor, wenn eine Gemeinde Stellplätze zwar nach §§ 45, 13 StVO öffentlich-rechtlich auf einer öffentlich-rechtlich gewidmeten "Straße" überlässt, es sich hierbei jedoch um Flächen einer Tiefgarage handelt (Änderung der Rechtsprechung).

3. Zur Bestimmung des Begriffs der "größeren Wettbewerbsverzerrungen".

Aktenzeichen: VR1/11 Paragraphen: KStG§4 UStG§2 Datum: 2011-12-01
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16340

PDF-DokumentSteuerrecht - Umsatzsteuer

BFH
10.11.2011
V R 41/10

Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde beim Betrieb einer Sporthalle und Freizeithalle - Unmaßgeblichkeit rechtlicher Fehlvorstellungen beim Vorsteuerabzug

1. Gestattet eine Gemeinde gegen Entgelt die Nutzung einer Sporthalle und Freizeithalle, ist sie gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 KStG als Unternehmer tätig, wenn sie ihre Leistung entweder auf zivilrechtlicher Grundlage oder --im Wettbewerb zu Privaten-- auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringt.

2. Gleiches gilt für die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Halle an eine Nachbargemeinde für Zwecke des Schulsports. Auch eine sog. Beistandsleistung, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gegen Entgelt erbracht wird, ist steuerbar und bei Fehlen besonderer Befreiungstatbestände steuerpflichtig.

Aktenzeichen: VR41/10 Paragraphen: UStG§24 UStG§4 Datum: 2011-11-10
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16341

PDF-DokumentSteuerrecht - Umsatzsteuer

BFH - FG Düsseldorf
20.8.2009
V R 30/06

Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Umsatzsteuerliche Organschaft - Organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung - Beistellung

1. Bei richtlinienkonformer Auslegung nach Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts Unternehmer i.S. von § 2 Abs. 3 UStG i.V.m. § 4 KStG, wenn sie Leistungen gegen Entgelt auf privatrechtlicher Grundlage unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie ein privater Wirtschaftsteilnehmer erbringt.

2. Die organisatorische Eingliederung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG kann sich daraus ergeben, dass die Geschäftsführer der Organgesellschaft leitende Mitarbeiter des Organträgers sind.

3. Für die wirtschaftliche Eingliederung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG muss eine Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen des Organträgers und der Organgesellschaft bestehen. Stellt der Organträger für eine von der Organgesellschaft bezogene Leistung unentgeltlich Material bei, reicht dies zur Begründung der wirtschaftlichen Eingliederung nicht aus.

4. Die wirtschaftliche Eingliederung kann sich auch aus einer Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften ergeben. Ist die wirtschaftliche Eingliederung zu bejahen, sind Leistungen der Organgesellschaft an den Organträger auch dann als sog. Innenleistung nichtsteuerbar, wenn der Organträger die Leistungen für nichtunternehmerische Zwecke verwendet.

UStG 1980 § 2 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1
Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4 und 5
KStG § 4

Aktenzeichen: VR30/06 Paragraphen: UStG§2 77/388/EWG KStG§4 Datum: 2009-08-20
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14170

PDF-DokumentSteuerrecht - Umsatzsteuer

VG Hannover
27.05.2009
6 A 3519/08

Early English, Englischunterricht, Privatinstitut: Lehrpersonal, Frühenglisch, Lehrpersonal, Lehrkraft, Qualifikation: Nachhilfeunterricht, Nachhilfeinstitut, Umsatzsteuer, Umsatzsteuer, Befreiung: Englischunterricht, Umsatzsteuer, Nachhilfeinstitut Anforderungen an das Unterrichtspersonal eines Privatinstituts für Englischunterricht (Early English)

1. Es widerspricht nicht dem Befreiungstatbestand des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i) RL 2006/112/EG, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde die Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) UStG versagt, weil die Unterrichtsleistungen des privaten Instituts, das einen besonderen Englischunterricht für Kinder anbietet, nicht ordnungsgemäß auf die Anforderungen des Schulunterrichts vorbereiten.

2. Eine ordnungsgemäße Vorbereitung auf den Schulunterricht setzt voraus, dass das private Förder- oder Nachhilfeinstitut Lehrkräfte beschäftigt, die eine wissenschaftliche Ausbildung in fachlicher Hinsicht und eine für den Schulunterricht ausreichende pädagogische Qualifikation nachweisen können.

RL 2006/122/EG
RL 77/388/EWG
UStG § 4 Nr 21

Aktenzeichen: 6A3519/08 Paragraphen: 2006/122/EG 77/388/EWG UStG§4 Datum: 2009-05-27
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13861

PDF-DokumentSteuerrecht - Umsatzsteuer

OVG NRW - VG Düsseldorf
07.05.2009
14 A 2934/07

1. Eine steuerlich privilegierte Leistung ist weiterhin als ordnungsgemäß im Sinne von § 4 Nr. 21 a) bb) UStG anzusehen, wenn sie
a) objektiv geeignet ist, der Berufs- oder Prüfungsvorbereitung zu dienen,
b) von einem seriösen Institut erbracht wird und
c) die eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung besitzen.

2. Leistungen dienen unmittelbar im Sinne von § 4 Nr. 21 a UStG dem Schul- und Bildungszweck, wenn sie ihn nicht nur ermöglichen, sondern selbst bewirken. Dass die Ausbildung erforderlich im Sinne von geradezu zwingend erforderlich ist, ist nicht Voraussetzung.

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
UStG § 4 Nr. 21 a) bb)

Aktenzeichen: 14A2934/07 Paragraphen: UStG§1 UStG§4 Datum: 2009-05-07
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14003

PDF-DokumentSteuerrecht - Umsatzsteuer

BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
31.07.2008
9 B 80.07

Umsatzsteuer; Befreiung; Vorsteuerabzug; Bescheinigung; gleichartige Einrichtung; gleiche kulturelle Aufgabe; Kultur; Subventionsbedürftigkeit; Theater; Amateurtheater; Laientheater; Professionalität; künstlerische Qualität; Qualitätsanforderungen; Qualifikation; Spielleitung; Theateraufführung; Öffentlichkeit

1. Weder der Wortlaut noch der Zweck von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG lassen den Schluss zu, dass die Steuerbefreiung nur solchen Einrichtungen zugute kommen soll, die "professionell" und auf einem hohen Niveau arbeiten, und deshalb Laieneinrichtungen ausgeschlossen sind.

2. Theater i.S.d. § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG wenden sich in der Regel an eine unbestimmte Zahl von Zuschauern und haben die Aufgabe, der Öffentlichkeit Theaterstücke in künstlerischer Form nahezubringen. Diese Kriterien müssen andere Theater bei ihrer Aufgabenwahrnehmung ebenfalls erfüllen, wenn eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG ausgestellt werden soll.

VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a
UStG § 9
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7
UStG § 15

Aktenzeichen: 9B80.07 Paragraphen: VwGO§132 UStG§4 UStG§9 UStG§12 UStG§15 Datum: 2008-07-31
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12988

PDF-DokumentSteuerrecht - Vergnügungssteuer Umsatzsteuer Spielautomaten

Sächsisches OVG - Chemnitz
19.12.2006
5 BS 242/06

Vergnügungssteuer, Umsatzsteuer, Einspielergebnis, Automatenumsatzsteuer

1. Das "Einspielergebnis" als Benutzungsgrundlage in einer Kommunalen Vergnügungssteuersatzung kann sich aus eingesetzten Spielbeträgen zusammensetzen. Zu diesen gehören Röhrenauffüllungen und Prüftestgeld ebenso wenig wie Falschgeld oder sonstige Fehlbeträge. Die Verwendung des Begriffs des "Einspielergebnis" findet nicht zur Unbestimmtheit der Norm.

2. Eine Mindestvergnügungssteuer ist zur Verfolgung des Lenkungszwecks der Eindämmung der Spielsucht zulässig.

3. Eine herkömmliche Vergnügungssteuer auf Grundlage des Einspielergebnisses stellt sich nicht als Automatenumsatzsteuer dar und verstößt grundsätzlich nicht gegen Art. 33 der EG-Richtlinie 77/388/EWG.

EG-Richtlinie 77/388/EWG Art. 33
VwGO § 146 Abs. 4

Aktenzeichen: 5BS242/06 Paragraphen: 77/388/EWG VwGO§146 Datum: 2006-12-19
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10213

PDF-DokumentSteuerrecht - Vergnügungssteuer Umsatzsteuer

VG Oldenburg
30.11.2006
2 A 3383/03

Einspielergebnis, Gewinnspielautomat, Spielautomat, Spielhalle, Stückzahlmaßstab, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten

Zur Bemessung der Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten nach dem Stückzahlmaßstab.

GG Art. 105 II a
NKAG § 3
NKAG § 13 II
Richtlinie 77/388/EWG

Aktenzeichen: 2A3383/03 Paragraphen: GGArt.105 NKAG§3 BKAG§13 77/388/EWG Datum: 2006-11-30
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9818

PDF-DokumentSteuerrecht - Umsatzsteuer

BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
11.10.2006
10 C 4.06

Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Musical-Produktion; Bescheinigung einer Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung für die Finanzbehörde; "Gleichartigkeitsprüfungen" der Kultus- und der Finanzbehörde; "Entscheidungsvorbehalt" zugunsten der Finanzbehörde; Rückwirkung der Bescheinigung; Grundsatz der Normenklarheit im Steuerrecht; Vertrauensschutz

1. Die Prüfung der Frage, ob es unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes geboten sein kann, getätigte Umsätze etwa erst ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG als steuerfrei zu behandeln, obliegt dem Finanzamt und im Streitfall dem Finanzgericht (im Anschluss an BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 1673/06). Dies gilt auch dann, wenn die Bescheinigung eine Aussage dazu enthält, seit wann von dem Unternehmen "die gleichen kulturellen Aufgaben" erfüllt worden sind.

2. Mit dem Einwand, er betreibe kein Unternehmen, das einer der in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Einrichtungen gleichartig sei, kann der Steuerpflichtige nicht eine Entscheidung dieser Frage im Bescheinigungsverfahren oder im nachfolgenden Verwaltungsprozess erzwingen.

UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a

Aktenzeichen: 10C4.06 Paragraphen: UStG§4 Datum: 2006-10-11
Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9698

Ergebnisseite:   1  2  nächste  
Startseite | Gesetze und Verordnungen | Informationen zu PDF | Anwalts- und Sachverständigenverzeichnis | RechtsCentrum.de AKTUELL | RechtsCentrum.de REGIONAL | Kontakt | Impressum
© 2002 - 2013 RechtsCentrum.de Dipl.-Ing. Horst Fabisch GmbH