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Verbandsrecht - Industrie- und Handelskammer
BVerwG - OVG NRW - VG Münster
14.10.2020
8 C 23.19
Anspruch eines Pflichtmitglieds einer Industrie- und Handelskammer auf deren Austritt aus dem Dachverband
1. Der Anspruch eines Pflichtmitglieds einer Industrie- und Handelskammer auf Austritt der Kammer aus dem Dachverband setzt eine Verbandstätigkeit jenseits der Kammerkompetenzen, die sich nicht auf für die Verbandspraxis atypische Einzelfälle ("Ausreißer")
beschränkt, sowie die konkrete Gefahr einer erneut die Kammerkompetenzen überschreitenden Betätigung des Verbands voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 2016 - 10 C 4.15 - BVerwGE 154, 296 LS 2 und Rn. 18).
2. Diese Gefahr ist nicht schon durch verbandsinterne Maßnahmen ausgeschlossen, die es ermöglichen, Kompetenzüberschreitungen gerichtlich anzugreifen, wenn gleichwohl mit erneuten Überschreitungen zu rechnen ist, sodass eine Fortsetzung der kompetenzwidrigen
Verbandspraxis nicht zuverlässig verhindert wird (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23. März 2016 - 10 C 4.15 - BVerwGE 154, 296 Rn. 23 f.).
GG Art. 2 Abs. 1
IHKG § 1 Abs. 1 und 5
VwGO § 144 Abs. 6
Aktenzeichen: 8C23.19 Paragraphen: Datum: 2020-10-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23315 Verbandsrecht - Industrie- und Handelskammer
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
29.7.2020
6 S 1043/19
1. Regiebetriebe werden von § 2 Abs. 5 Satz 1 IHKG nicht erfasst. Sie verfügen zwar ebenso wenig wie Eigenbetriebe über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Anders als bei Eigenbetrieben handelt es sich bei Regiebetrieben jedoch um organisatorisch und personell unselbständige
Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Organe. Damit fehlt es an der für Eigenbetriebe typischen Nähe zu Wirtschaftssubjekten des Privatrechts. Eine Kammerzugehörigkeit ist daher bereits nach § 2 Abs. 1 IHKG nicht gegeben.
2. Der Wert der Arbeit der Kammern beruht auf ihrer Unabhängigkeit vom Staat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.07.2017 – 1 BvR 2222/12 –, juris Rn. 106). Würden die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände mit ihren Regiebetrieben, bei denen eine kommunale Einflussnahme und politische Steuerung „jederzeit umfassend gewährleistet“ ist, in die Industrieund
Handelskammern drängen, könnte deren Aufgabenwahrnehmung zugunsten der Kammerzugehörigen und gegenüber dem Staat nicht in gleicher, objektiver Weise erfolgen.
Aktenzeichen: 6S1043/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23221 Verbandsrecht - Wasserverband
BVerwG - OVG Mecklenburg-Vorpommern - VG Greifswald
29.4.2020
7 C 29.18
Bewirtschaftungsziele; Gewässerausbau; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeiträge; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Planfeststellungsbeschluss; Unterhaltungslast; Verbandsbeiträge; Verwaltungsaktbefugnis; Wasser- und Bodenverband; wasserverbandsrechtliches Selbstverwaltungsrecht; wasserwirtschaftliche Zwecke; ökologische Gewässerunterhaltung;
Zum Begriff der Gewässerunterhaltung im Sinne des Wasserrechts und der Beitragspflicht im Sinne des Wasserverbandsgesetzes
1. Abwehrrechte eines Wasser- und Bodenverbands bestehen nur im Rahmen seiner Aufgabenzuständigkeit.
2. § 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 WHG, wonach die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit zur Gewässerunterhaltung gehört, begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
3. Maßnahmen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 WHG sind unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes umlagefähig, wenn sie zumindest auch dazu dienen, von den im Verbandsgebiet liegenden Grundstücken ausgehende "nachteilige Auswirkungen" auf die zu unterhaltenden Gewässer zu beseitigen oder zu verhindern.
VwGO § 42 Abs. 2
WVG § 1 Abs. 1, 2 Satz 1, § 2, § 28 Abs. 1, § 30 Abs. 1
WHG §§ 36, 42 Abs. 1 Nr. 1, § 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 4
RL 2000/60/EG Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii)
Aktenzeichen: 7C29.18 Paragraphen: Datum: 2020-04-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23176 Verbandsrecht - Industrie- und Handelskammer
BVerwG - OVG NRW - VG Düsseldorf
11.3.2020
8 C 17.19
Insolvenzrechtliche Einordnung des Beitrags einer Kapitalgesellschaft zur Industrie- und Handelskammer
Beitragsforderungen einer Industrie- und Handelskammer, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer kammerzugehörigen Kapitalgesellschaft entstehen, stellen sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO
dar.
AO §§ 10, 12 Satz 2 Nr. 1
GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1
IHKG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
Aktenzeichen: 8C17.19 Paragraphen: Datum: 2020-03-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23106 Verbandsrecht - Industrie- und Handelskammer
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Braunschweig
22.1.2020
8 C 9.19
Unangemessene Rücklagen und unzulässige Kapitalbildung einer Industrie- und Handelskammer
1. Die Befugnis der Industrie- und Handelskammern, im jährlichen Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) angemessene Rücklagen vorzusehen, deckt keine Bemessung einer Ausgleichsrücklage nach einem Vielfachen des für das betreffende Wirtschaftsjahr prognostizierten Einnahmenausfalls.
2. Die Erhöhung des festgesetzten Kapitals (Nettoposition) in der Bilanz einer Kammer bedarf eines sachlichen Grundes im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit. Das Ziel, den Wert des langfristig gebundenen Vermögens in der Nettoposition abzubilden, kann ihre Erhöhung nicht rechtfertigen.
GG Art. 110 Abs. 1 Satz 1
IHKG § 3 Abs. 2 und 7a
HGB §§ 238, 266
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1, § 137 Abs. 1 Nr. 1, § 144 Abs. 4
Aktenzeichen: 8C9.19 Paragraphen: Datum: 2020-01-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23105 Verbandsrecht - Genossenschaften Aufsicht
VGH Hessen - VG Gießen
7.1.2020
7 B 2420/19
Bestellung eines Beauftragten
Gegenüber einer staatsaufsichtsrechtlichen Einsetzung eines Beauftragten ist nur die Körperschaft – hier: die Hauberggenossenschaft – selbst und nicht ein einzelnes Mitglied der Körperschaft antragsbefugt.
HGO § 141
Aktenzeichen: 7B2420/19 Paragraphen: Datum: 2020-01-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22851 Prozeßrecht Verbandsrecht - Klagebefugnis Antragsrecht
Hessischer VGH
15.8.2019
4 B 1303/19
Antragsbefugnis eines Umweltverbandes gegen eine Zielabweichungsentscheidung vom Regionalplan
Die Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen Zielabweichungsbescheid von Zielen der Raumordnung lässt sich nicht aus § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG ableiten.(Rn.31)
UmwRG § 1 Abs 1 S 1 Nr 1, § 2 Abs 1
UVPG § 2 Abs 4, § 2 Abs 6 Nr 1
ROG § 6 Abs 2
Aktenzeichen: 4B1303/19 Paragraphen: Datum: 2019-08-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22537 Prozeßrecht Verbandsrecht - Klagebefugnis
BVerwG - OVG NRW - VG Köln
3.4.2019
8 C 4.18
Anspruch; Aufgabe; Aufklärung; Beratung; Dritte; Eintragung; Interesse, wirtschaftliches; Liste; Satzung; Verband; Verbraucher; Verbraucherinteresse; Verein; Zukunft; ausschließlich; gewerbsmäßig; satzungsmäßig;
Keine Verbandsklagebefugnis bei Verbraucherberatung - auch - im wirtschaftlichen Interesse Dritter
1. Eine Verbraucheraufklärung und -beratung ist nicht gewerbsmäßig im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 UKlaG, wenn sie im ausschließlichen Verbraucherinteresse betrieben wird und nicht wirtschaftlichen Interessen des die Aufgabe wahrnehmenden Vereins oder Dritter dient.
2. Ein Verein, dessen Verbraucheraufklärung und -beratung darauf zielt, Mandanten für eine bestimmte, mit dem Verein im wechselseitigen Interesse verflochtene Rechtsanwaltskanzlei zu gewinnen, betreibt diese Tätigkeit im wirtschaftlichen Interesse eines Dritten und damit gewerbsmäßig im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 UKlaG.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 9
UKlaG § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
AGBG a.F. § 22a Abs. 1 und 2
Richtlinie 2009/22/EG Art. 3 Buchst. b, Erwägungsgründe 10 f.
Richtlinie 2011/83/EU Art. 23 Abs. 2 Buchst. b, Erwägungsgrund 56
Aktenzeichen: 8C4.18 Paragraphen: Datum: 2019-04-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22024 Verbandsrecht - Sonstiges
BVerwG - OVG berlin-Brandenburg - VG Berlin
28.11.2018
6 C 2.17
Anerkennung durch den übergeordneten Gebietsverband; Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos; Beteiligtenfähigkeit; Betätigungsfreiheit; Einhaltung von Satzungsbestimmungen; Einigung der Gründungsmitglieder; Gebietsverband; Gründungsfreiheit; Identifizierungspflicht; Politische Partei; Satzungsverstöße; Untergliederung; Verfassungsfeindlichkeit
einer Partei; Verletzung rechtlichen Gehörs; Verstöße von Satzungsbestimmungen gegen höherrangiges Recht; Wahl des Vorstands; allgemeine Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz; andere öffentliche Leistung; nicht rechtsfähiger Verein; parteienrechtlicher
Gleichbehandlungsgrundsatz; wirksame Gründung;
Parteienrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch eines Kreisverbands der NPD auf Eröffnung eines Girokontos
1. Gebietsverbände politischer Parteien in der Rechtsform des nicht rechtsfähigen Vereins sind nach § 61 Nr. 2 VwGO beteiligtenfähig, wenn sie wirksam gegründet sind und ihnen in Bezug auf den Gegenstand des konkreten Rechtsstreits eine materielle Rechtsposition zustehen
kann.
2. Der in Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte Schutz der Gründungs- und Betätigungsfreiheit von politischen Parteien gebietet es, die Prüfung der wirksamen Gründung eines Gebietsverbands auf die Einigung der Gründungsmitglieder, die Wahl eines Vorstands und die
Anerkennung durch den zuständigen übergeordneten Gebietsverband zu beschränken.
3. Dritte, die im Rechtsverkehr mit einer politischen Partei oder ihren Gebietsverbänden in Kontakt treten, können deren Existenz nicht unter Berufung auf Rechtsfehler der internen Willensbildung in Frage stellen.
4. Die Verfassungsfeindlichkeit einer politischen Partei stellt keinen Grund für einen Ausschluss vom parteienrechtlichen Gleichbehandlungsanspruch nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz
dar.
5. Die einem Kreditinstitut bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung obliegenden allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz gebieten bei einem nicht rechtsfähigen Verein als Vertragspartner nicht die Überprüfung der Angaben anhand der Gründungsdokumente.
GG Art. 9, 21
PartG §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 1, §§ 6, 14, 23, 23a
GwG § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 1 und 2
VwGO § 61 Nr. 2, § 108 Abs. 1 Satz 2
Aktenzeichen: 6C2.17 Paragraphen: Datum: 2018-11-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21441 Verbandsrecht - Handwerkskammern/Innungen
BVerwG - Sächsisches OVG - VG Dresden
14.11.2018
8 C 15.17
Auskunft; Betriebsleiter; Bezirksschornsteinfeger, bestellter, bevollmächtigter; Handwerksrolle; Publizität; Schornsteinfegergesellschaft; Schornsteinfegermeister;
Rolleneintragungspflicht für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind nach § 8 Abs. 2 Satz 2 SchfHwG verpflichtet, sich als natürliche Personen in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, auch wenn sie dort bereits als Betriebsleiter einer Schornsteinfegergesellschaft eingetragen sind.
GG Art. 72 Abs. 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11
HwO § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, § 11 Alt. 1
SchfHwG §§ 7, 8 Abs. 2, § 9a Abs. 2 Nr. 3
Aktenzeichen: 8C15.17 Paragraphen: Datum: 2018-11-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21443
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