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Wiedervereinigungsrecht - Enteignung
BVerwG - VG Chemnitz
22.5.2017
8 B 57.16
Freistellung; Enteignung; ausländische Beteiligung; verdichtetes Entschädigungsversprechen; Entschädigungserfüllungsanspruch; völkerrechtlicher Entschädigungsanspruch; Gehörsrüge; Divergenzrüge; Grundsatzrüge; Überzeugungsgrundsatz.
Zum Entschädigungserfüllungsanspruch bei einer mittelbaren ausländischen Unternehmensbeteiligung Ob eine ausländische Unternehmensbeteiligung bei einer besatzungshoheitlichen Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG zunächst freigestellt worden ist, ist aus der objektiven Perspektive des Betroffenen zu beurteilen.
Da § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG einen völkerrechtlichen Entschädigungsanspruch in einem einfachen Gesetz ausgeformt hat, ist für einen nochmaligen Rückgriff auf den völkerrechtlichen Entschädigungsanspruch als alternative Rechtsgrundlage grundsätzlich kein Raum.
DDR-EErfG § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2
Aktenzeichen: 8B57.16 Paragraphen: Datum: 2017-05-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20634 Wiedervereinigungsrecht - Enteignung Entschädigungsrecht
BVerwG - VG FRankfurt/Oder
30.8.2012
8 C 5.11
Vermögensrecht; vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignung; entschädigungslose Enteignung; unlautere Machenschaften; offensichtliche Rechtswidrigkeit; Bodenschatz; Bodenschätzegesetz; Alaun; Ton; Tonvorkommen; Ziegelei; Betrieb; ruhender Betrieb; stillgelegter Betrieb; Demontage; Überzeugungsgrundsatz; aktenwidrige Feststellungen
1. Die entschädigungslose Enteignung von Bodenschätzen durch die DDR stellt keine Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG dar, wenn eine solche Enteignung auch in einem Rechtsstaat als nicht diskriminierend und legitim angesehen wird.
2. Unlautere Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG sind nur bei Vorgängen gegeben, in denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR zielgerichtet auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, nicht aber, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - „alles mit rechten Dingen zugegangen ist“ (Bestätigung der Rechtsprechung).
3. Die Rüge einer „aktenwidrigen Entscheidung“ bietet nicht die Handhabe, über die Feststellung von Verfahrensfehlern hinaus die Sachwürdigung des Tatsachengerichts durch eine eigene Sachwürdigung des Revisionsgerichts zu ersetzen. Eine „aktenwidrige Entscheidung“
liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zu Grunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen offenkundig abweicht, sei es dass er darüber hinausgeht, indem ohne Grundlage in den Akten - „ins Blaue hinein“ - Tatsachen angenommen
werden, sei es dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird.
VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3
VwGO § 108 Abs. 1
Gesetz der Überführung der Bodenschätze und Kohlenbergbaubetriebe in die Hand des Volkes der Mark Brandenburg vom 28.06.1947
Aktenzeichen: 8C5.11 Paragraphen: Datum: 2012-08-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17004 Wiedervereinigungsrecht - Enteignung Entschädigungsrecht
BVerwG - VG Gera
7.3.2012
8 C 1.11
Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher Zurechnungszusammenhang; Besatzungsmacht; Beschlagnahme; Deutsche Wirtschaftskommission; DWK; Hausgrundstück; Liste A; Listenenteignung; Privatvermögen; Richtlinien; Sequestration;
SMAD; sonstiges Vermögen; Unternehmen; Unternehmensenteignung; Zurechnung
Die Konkretisierung des Umfangs der Betriebsenteignungen nach Nr. 1 des SMAD-Befehls Nr. 64 durch § 1 Nr. 2 der Richtlinien Nr. 3 der DWK ist der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen. Das Enteignungsverbot der Nr. 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 steht der Zurechnung nicht entgegen. Das gilt auch, soweit bei der Betriebsenteignung miterfasstes, nicht
gesondert sequestriertes Privatvermögen der betroffenen Unternehmensinhaber und Gesellschafter in die Enteignung einbezogen wurde.
VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 48 Abs. 1, 3 und 4
VermG § 1 Abs. 7 und 8 Buchst. a
SMAD-Befehl Nr. 124 vom 30. Oktober 1945
SMAD-Befehl Nr. 64 vom 17. April 1948, Nr. 1, 4, 5 und 8
Richtlinien Nr. 3 der DWK § 1 Nr. 2, § 2
Aktenzeichen: 8C1.11 Paragraphen: Datum: 2012-03-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16717 Wiedervereinigungsrecht - Enteignung
BVerwG - VG Gera
7.3.2012
8 C 1.11
Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher Zurechnungszusammenhang; Besatzungsmacht; Beschlagnahme; Deutsche Wirtschaftskommission; DWK; Hausgrundstück; Liste A; Listenenteignung; Privatvermögen; Richtlinien; Sequestration;
SMAD; sonstiges Vermögen; Unternehmen; Unternehmensenteignung; Zurechnung
Die Konkretisierung des Umfangs der Betriebsenteignungen nach Nr. 1 des SMAD-Befehls Nr. 64 durch § 1 Nr. 2 der Richtlinien Nr. 3 der DWK ist der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen. Das Enteignungsverbot der Nr. 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 steht der Zurechnung nicht entgegen. Das gilt auch, soweit bei der Betriebsenteignung miterfasstes, nicht
gesondert sequestriertes Privatvermögen der betroffenen Unternehmensinhaber und Gesellschafter in die Enteignung einbezogen wurde.
VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 48 Abs. 1, 3 und 4
VermG § 1 Abs. 7 und 8 Buchst. a
SMAD-Befehl Nr. 124 vom 30. Oktober 1945
SMAD-Befehl Nr. 64 vom 17. April 1948 Nr. 1, 4, 5 und 8
Richtlinien Nr. 1 der DWK Nr. 2 Abs. 1
Richtlinien Nr. 3 der DWK § 1 Nr. 2, § 2
Aktenzeichen: 8C1.11 Paragraphen: Datum: 2012-03-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17177 Wiedervereinigungsrecht - Enteignung
BVerwG - VG Greifswald
19.02.2009
8 C 7.08
Rückgängigmachen einer Enteignung nach sowjetischem Besatzungsrecht; Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) auf Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage Eine Enteignung nach sowjetischem Besatzungsrecht ist wieder rückgängig gemacht, wenn tatsächlich ein Zustand erreicht worden war, der annähernd dem gleicht, der im Zeitpunkt
der Enteignung bestanden hatte.
VermG § 1 Abs. 8a
Aktenzeichen: 8C7.08 Paragraphen: VermG§1 Datum: 2009-02-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13727 Wiedervereinigungsrecht - Enteignung Entschädigungsrecht
BVerwG - VG Dresden
23.10.2008
5 C 31.07
Eine Vorausabtretung von Ausgleichsansprüchen nach § 1 Abs. 1 AusglLeistG ist zulässig, wenn sie eine natürliche Person begünstigt, die im Zeitpunkt der Abtretung nach zivilrechtlichen Regelungen zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört.
BGB §§ 398 ff.
Aktenzeichen: 5C31.07 Paragraphen: BGB§398 Datum: 2008-10-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13503 Wiedervereinigungsrecht - Enteignung Entschädigungsrecht
BVerwG - VG Berlin
14.02.2008
5 C 16.07
Anspruchsberechtigung, materiellrechtliche -, nach Ausgleichsleistungsgesetz; Antrag, vermögensrechtlicher -; Antragsfrist; Antragswirkung; Ausgleichsleistungen; Ausschlussfrist
für Anträge nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Gesellschafter einer Personengesellschaft; juristische Person, - als Anspruchberechtigte nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Kommanditgesellschaft, keine Ausgleichleistungen für -; natürliche Person, - als Anspruchberechtigte
nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Person, natürliche -, als Anspruchsberechtigte; Personengesellschaft; Sozialstaatsprinzip; Vermögensgesetz, Antrag nach
1. Eine Kommanditgesellschaft ist als Personengesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Ausgl-LeistG keine "natürliche Person" und hat damit aus eigenem Recht keinen Anspruch auf eine staatliche Ausgleichsleistung für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher
Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
2. Ein bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes noch anhängiger Antrag, den eine Kommanditgesellschaft nach dem Vermögensgesetz für Vermögenswerte nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG gestellt hat, wahrt für das Begehren auf Ausgleichsleistungen auch der nach § 1 Abs. 1 und 2 AusglLeistG möglicherweise materiell anspruchsberechtigten Gesellschafter die Ausschlussfrist des § 6 Abs. 1 Satz 3 AusglLeistG.
AusglLeistG § 1 Abs. 1
AusglLeistG § 1 Abs. 2
AusglLeistG § 6 Abs. 1 Satz 2
AusglLeistG § 6 Abs. 1 Satz 3
VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
Aktenzeichen: 5C16.07 Paragraphen: Datum: 2008-02-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12441 Wiedervereinigungsrecht - Enteignung
BVerwG - VG Dresden
22.08.2007
8 C 3.07
Enteignung; besatzungsrechtlich; besatzungshoheitlich; Rehabilitierung; Verurteilung; Ausland; Strafurteil; unmittelbar; Besatzungsmacht; Vermögensentziehung; Territorialitätsprinzip; Schutzwirkung; Abwehrfunktion; Gewaltausübung; Willensbetätigung
Ein in der Sowjetunion ausgesprochenes vermögensentziehendes Strafurteil hat nicht unmittelbar die in der sowjetischen Besatzungszone Deutschland belegenen Vermögenswerte erfasst.
VermG § 1 Abs. 7
VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a Halbs. 2
VermG § 2 Abs. 1
Aktenzeichen: 8C3.07 Paragraphen: VermG§1 VermG§2 Datum: 2007-08-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11461 Wiedervereinigungsrecht - Enteignung
BVerwG - VG Potsdam
07.03.2007
8 C 28.05
Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; bisher unbekannte SMAD-Befehle; Enteignungsverbot; Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs;
Eintragung in Liste B in einem SMAD-Befehl
Ein Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht kann sich auch aus einem bisher nicht bekannten SMAD-Befehl ergeben, wenn er einschließlich der Freigabelisten echt und dadurch in der Rechtswirklichkeit erkennbar geworden ist, dass er den Bereich der befehlsgebenden Stelle verlassen hat.
VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
Aktenzeichen: 8C28.05 Paragraphen: VermG§1 Datum: 2007-03-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10661 Wiedervereinigungsrecht - Grundstücksrecht Enteignung
BVerwG - VG Greifswald
28.02.2007
3 C 18.06
Enteignungsmaßnahme; Bodenreform; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des Betroffenen; Ausschluss des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Ansprüche auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen eines Eingriffs in Vermögenswerte sind durch § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG ausgeschlossen, wenn der Eingriff vorrangig gegen das Vermögen des Geschädigten und nicht gegen dessen Person gerichtet war. Das ist jedenfalls bei Enteignungen von mehr als 100 ha Land im Zuge der sog. Bodenreform gegeben, die ohne Rücksicht auf die individuelle politische Gesinnung der Eigentümer erfolgt sind.
VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 2
VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 3
VermG § 1 Abs. 8
Aktenzeichen: 3C18.06 Paragraphen: VwRehaG§1 VermG§1 Datum: 2007-02-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10755
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