RechtsCentrum.de
Angezeigte Ergebnisse pro Seite:   5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 407

PDF-DokumentArztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Prozeßrecht Beweissicherung

BGH - OLG Karlsruhe - LG Karlsruhe
3.7.2012
VI ZR 120/11

1. In Arzthaftungssachen kann ein Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer "Überbeschleunigung" insbesondere dann vorliegen, wenn das als verspätet zurückgewiesene Verteidigungsvorbringen ein - in der Regel schriftliches - Sachverständigengutachten veranlasst hätte, dieses Sachverständigengutachten aber in der Zeit zwischen dem Ende der Einspruchsbegründungsfrist und der darauf folgenden mündlichen Verhandlung ohnehin nicht hätte eingeholt werden können.

2. Verteidigungsmittel sind in der Regel nicht "nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist" (§ 296 Abs. 1 ZPO) vorgebracht, wenn das Gericht nach Ablauf der gemäß § 276 Abs. 1 Satz 2 ZPO gesetzten (und verlängerten) Klageerwiderungsfrist dem Beklagten ohne Fristsetzung nochmals Gelegenheit zur Klageerwiderung gibt.

ZPO § 276 Abs 1 S 2, § 296 Abs 1, § 340 Abs 3 S 3

Aktenzeichen: VIZR120/11 Paragraphen: ZPO§276 ZPO§296 ZPO§340 Datum: 2012-07-03
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31334

PDF-DokumentArztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Behandlungsfehler

BGH - OLG Frankfurt - LG Fulda
19.6.2012
VI ZR 77/11

War ein grober Verstoß gegen den ärztlichen Standard grundsätzlich geeignet, mehrere Gesundheitsschäden bekannter oder (noch) unbekannter Art zu verursachen, kommt eine Ausnahme vom Grundsatz der Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler regelmäßig nicht deshalb in Betracht, weil der eingetretene Gesundheitsschaden als mögliche Folge des groben Behandlungsfehlers zum maßgebenden Zeitpunkt noch nicht bekannt war (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 16. Juni 1981, VI ZR 38/80, VersR 1981, 954).

BGB § 823 Abs 1

Aktenzeichen: VIZR77/11 Paragraphen: BGB§823 Datum: 2012-06-19
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31148

PDF-DokumentArztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Behandlungsfehler Schmerzensgeld

Thüringer OLG - LG Erfurt
29.5.2012
4 U 549/11

1. Im Arzthaftungsrecht muss - nach fehlerhafter Behandlung - der Patient den Arzt nicht zur Nacherfüllung auffordern, wenn er anschließend Schadensersatz und Schmerzensgeld von dem behandelnden Arzt wegen dessen Behandlungsfehler verlangt. Der Eigenart des Arzt-Patienten-Verhältnisses und dem Inhalt der nach dem Behandlungsvertrag geschuldeten Leistung widerspräche es, wenn der Patient nach fehlerhafter Behandlung Nacherfüllung verlangen müsste.

2. Dieses gesetzliche Erfordernis eines Nacherfüllungsverlangens (§ 281 BGB) kann nur für solche Schadensersatzpositionen relevant werden, die dem Komplex Schadensersatz statt Erfüllung zuzurechnen sind; das sind z.B. Nachbehandlungskosten für eine wegen des Behandlungsfehlers notwendig gewordene Nachbehandlung.

3. Für den "einfachen" - materiellen und immateriellen - Schadensersatz nach §§ 280, 253 Abs. 2 BGB ist eine Aufforderung zur Nacherfüllung entbehrlich. Dies folgt schon aus dem Umstand, dass ein Nacherfüllungsanspruch nach Beendigung des Behandlungs-vertrags (d.h. mit Erbringung der Hauptleistungen aus diesem Vertrag) nicht (mehr) besteht. Ein Behandlungsabbruch seitens des Patienten (wegen verlorenen Vertrauens) ist dabei im Regelfall als Kündigung des ärztlichen Behandlungsvertrags anzusehen.

BGB § 253 Abs 2, § 280, § 281 Abs 1

Aktenzeichen: 4U549/11 Paragraphen: BGB§253 BGB§280 BGB§281 Datum: 2012-05-29
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31472

PDF-DokumentArztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Behandlungsfehler

BGH - OLG München - LG München I
22.5.2012
VI ZR 157/11

Zur Einstandspflicht des Arztes für die Folgen eines Zweiteingriffs durch einen nachbehandelnden Arzt, der erforderlich wird, weil dem vorbehandelnden Arzt beim Ersteingriff ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.

BGB § 249, § 280 Abs 1, § 823 Abs 1

Aktenzeichen: VIZR157/11 Paragraphen: BGB§149 BGB3280 BGB§823 Datum: 2012-05-22
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30957

PDF-DokumentArztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Behandlungsfehler Prozeßrecht

BGH - OLG Köln - LG Köln
7.2.2012
VI ZR 63/11

a) Besteht die Pflichtverletzung in einer Unterlassung, ist diese für den Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt regelmäßig der Geschädigte.

b) Die haftungsbegrenzende Rechtsfigur des hypothetischen Kausalverlaufs bei rechtmäßigem Alternativverhalten kommt erst dann zum Tragen, wenn die Ursächlichkeit der durchgeführten rechtswidrigen Behandlung für den behaupteten Schaden festgestellt und mithin die Haftung grundsätzlich gegeben ist.

BGB § 823 Aa; § 249 Bb
ZPO § 286 A, G

Aktenzeichen: VIZR63/11 Paragraphen: BGB§823 BGB§249 ZPO§286 Datum: 2012-02-07
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30147

PDF-DokumentArztrecht Haftungsrecht Prozeßrecht - Arzthaftung Sachverständiger

OLG Naumburg - LG Halle
30.12.2011
10 W 69/11

1. Ein Sachverständiger, der das Vorliegen eines Behandlungsfehlers prüfen soll, überschreitet seinen Gutachtenauftrag, wenn er sich ausführlich mit der Frage auseinandersetzt, ob der Patient hinreichend aufgeklärt worden ist und anschließend die Führung der Dokumentation einer detaillierten Kritik unterzieht und zwar nicht im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit des Behandlungsverlaufs, sondern im Sinne einer äußeren Ordnung. Befasst er sich abschließend mit der Berechtigung einer bestimmten Schmerzensgeldhöhe unter Betrachtung - im Einzelnen zum Teil strittiger - Bemessungsfaktoren, entscheidet also über Rechtsfragen, so ist seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit begründet.

2. Aus der Begründetheit eines Ablehnungsgesuches folgt nicht zugleich, dass dem Sachverständigen die Vergütung für seine Tätigkeit zu versagen ist. Dieses setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus (hier verneint).

ZPO § 42, § 406

Aktenzeichen: 10W69/11 Paragraphen: ZPO§42 ZPO§406 Datum: 2011-12-30
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30936

PDF-DokumentArztrecht - Berufsrecht Arzthaftung

OLG Oldenburg - LG Oldenburg
14.12.2011
5 U 183/11

Zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag ist es erforderlich, dass der Chefarzt durch sein eigenes Tätigwerden der wahlärztlichen Behandlung sein persönliches Gepräge gibt. Dadurch, dass der Chefarzt einer psychiatrischen Klinik in täglichen Teamsitzungen die Behandlung supervidiert, werden die eigenverantwortlich durch Dritte durchgeführten Behandlungsmaßnahmen nicht zu eigenen Leistungen des Chefarztes.

GOÄ § 4 Abs. 2

Aktenzeichen: 5U183/11 Paragraphen: GOħ4 Datum: 2011-12-14
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29711

PDF-DokumentArztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Behandlungsfehler Prozeßrecht

OLG Naumburg- LG Stendal
8.12.2011
1 U 8/11

1. Es ist nicht möglich, einen Feststellungsantrag von einem Schmerzensgeldantrag prozessual zu trennen und in unterschiedlichen Urteilen darüber zu entscheiden, wenn beiden Anträgen derselbe Anspruch, dieselbe ärztliche Behandlung und derselbe streitige Behandlungsfehler zu Grunde liegt. Ein Teilurteil ist dann unzulässig.

2. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht den Feststellungsantrag als unzulässig ansieht, denn es wäre möglich, dass diese rechtliche Bewertung durch das Berufungs- oder Revisionsgericht nicht geteilt wird oder das Berufungsgericht auf eine sachdienliche und damit zulässige Antragstellung hinwirkt.

Aktenzeichen: 1U8/11 Paragraphen: Datum: 2011-12-08
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30656

PDF-DokumentArztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Prozeßrecht Beweissicherung

OLG Naumburg - LG Halle
15.11.2011
1 U 31/11

1. Einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation kann bis zum Beweis des Gegenteils Glauben geschenkt werden. Um die Annahme der Vollständigkeit der Dokumentation zu erschüttern, müssen konkret erkennbare Anhaltspunkte vorliegen, z.B. nachträgliche Änderungen am Operationsbericht oder dass er erst mit langem zeitlichen Abstand zur Operation verfasst worden ist (hier verneint für 1 Monat).

2. Der Operationsbericht muss eine stichwortartige Beschreibung der jeweiligen Eingriffe und Angaben über die hierbei angewandte Technik enthalten. Nicht erforderlich ist die Wiedergabe von medizinischen Selbstverständlichkeiten.

Aktenzeichen: 1U31/11 Paragraphen: Datum: 2011-11-15
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30657

PDF-DokumentArztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Behandlungsfehler

BGH - OLG Frankfurt - LG Limburg
25.10.2011
VI ZR 139/10

Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

Ein Behandlungsfehler ist als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.

BGB § 823 Abs 1
ZPO § 286

Aktenzeichen: VIZR139/10 Paragraphen: BGB§823 ZPO§286 Datum: 2011-10-25
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30238

Ergebnisseite:   1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  nächste  
Startseite | Gesetze und Verordnungen | Informationen zu PDF | Anwalts- und Sachverständigenverzeichnis | RechtsCentrum.de AKTUELL | RechtsCentrum.de REGIONAL | Kontakt | Impressum
© 2002 - 2013 RechtsCentrum.de Dipl.-Ing. Horst Fabisch GmbH