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Arztrecht - Berufsrecht Steuerrecht
BFH
18.3.2015
XI R 15/11
Überlassung von Operationsräumen an einen Operateur durch einen an den Operationen mitwirkenden Anästhesisten
1. Überlässt ein Anästhesist, der ein "OP-Zentrum" betreibt, einem anderen Arzt Operationsräume nebst Ausstattung gegen Entgelt zur Durchführung von Operationen, an denen er selbst teilnimmt, ist die Raumüberlassung durch den Anästhesisten an den Operateur
nicht als Heilbehandlung steuerfrei.
2. Es kann insoweit aber eine einheitliche steuerfreie Heilbehandlungsleistung i.S. von § 4 Abs. 14 UStG des Anästhesisten gegenüber den Patienten oder ein steuerfreier mit dem Betrieb
einer anderen Einrichtung eng verbundener Umsatz i.S. von § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG vorliegen.
Aktenzeichen: XIR15/11 Paragraphen: Datum: 2015-03-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35436 Arztrecht - Berufsrecht Steuerrecht
BFH
16.7.2014
VIII R 41/12
Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit selbständiger Ärzte bei Beschäftigung angestellter Ärzte
1. Selbständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen.
2. Voraussetzung dafür ist, dass sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihres angestellten Fachpersonals --patientenbezogen-- Einfluss nehmen, so dass die Leistung den "Stempel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen trägt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509).
3. Führt ein selbständiger Arzt die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten durch, legt er für den Einzelfall die Behandlungsmethode fest und behält er sich die Behandlung "problematischer Fälle" vor, ist die Erbringung der ärztlichen Leistung durch angestellte Ärzte regelmäßig als Ausübung leitender eigenverantwortlicher freiberuflicher Tätigkeit im Rahmen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG anzusehen.
Aktenzeichen: VIIIR41/12 Paragraphen: Datum: 2014-07-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34706 Arztrecht - Honorarrecht Steuerrecht
BFH - Niedersächsisches FG
18.8.2011
V R 27/10
Steuerfreiheit hygienischer Leistungen durch Ärzte - Heilbehandlungsleistung - Abgrenzung der Befreiungstatbestände § 4 Nr. 14 und § 4 Nr. 16 UStG
Infektionshygienische Leistungen eines Arztes, die dieser für andere Ärzte und/oder Krankenhäuser erbringt, damit diese ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der für sie nach dem IfSG bestehenden Verpflichtungen erbringen, sind als Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei.
Aktenzeichen: VR27/10 Paragraphen: UStG§4 Datum: 2011-08-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29636 Arztrecht - Berufsrecht Zulassungsrecht Steuerrecht
BFH - FG Rheinland-Pfalz
9.8.2011
VIII R 13/08
Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als wertbildender Faktor des Praxiswerts
Orientiert sich der für eine Arztpraxis mit Vertragsarztsitz zu zahlende Kaufpreis ausschließlich am Verkehrswert, so ist in dem damit abgegoltenen Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten.
EStG 2002 § 4 Abs 3, § 6 Abs 1 Nr 2
SGB V § 95, § 103 Abs 4
GüKG § 3
Aktenzeichen: VIIIR13/08 Paragraphen: EStG§4 EStG§6 SGBV§95 SGBV§103 GüKG§3 Datum: 2011-08-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30616 Arztrecht - Berufsrecht Steuerrecht
BFH - FG Düsseldorf
30.6.2011
V R 37/09
Ort der Leistung bei Schönheitsoperationen ohne eigene Praxis - Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des Dienstleistenden
Der Begriff der Betriebsstätte in § 3a Abs. 1 Satz 2 UStG entspricht der in Art. 9 der Richtlinie 77/388 EWG bezeichneten Niederlassung und erfordert, dass der Unternehmer eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die von ihm genutzte Geschäftseinrichtung hat.
Aktenzeichen: VR37/09 Paragraphen: UStG§3a Datum: 2011-06-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29637 Arztrecht - Steuerrecht Sonstiges
BFH - FG berlin
15.7.2004
V R 27/03
Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen
Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen nach § 4 Nr. 14 UStG 1993 reicht es nicht aus, dass die Operationen nur von einem Arzt ausgeführt werden können, vielmehr müssen sie der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung
und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen.
UStG 1993 § 4 Nr. 14
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c Aktenzeichen: VR27/03 Paragraphen: UStG§4 77/388/EWG Datum: 2004-07-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10673
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