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Baurecht - Leistungsverweigerung
BGH - OLG Naumburg - LG Halle
1.8.2013
VII ZR 75/11
Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.
BGB § 242, § 320 Abs 1
BGB vom 09.12.1976 § 633
BGB vom 30.03.2000 § 641 Abs 3
BGBEG Art 229 § 1 Abs 2 S 2
Aktenzeichen: VIIZR75/11 Paragraphen: BGB3242 BGB§320 BGB§633 BGB§641 Datum: 2013-08-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33425 Baurecht - Leistungsverweigerung
BGH - OLG Stuttgart - LG Tübingen
23.8.2012
VII ZR 242/11
Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB besteht nach Treu und Glauben nicht, wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falles ausgeschlossen ist.
BGB § 242, § 410
Aktenzeichen: VIIZR242/11 Paragraphen: BGB§242 BGB§410 Datum: 2012-08-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31503 Baurecht - Sicherungsrecht Baumängelrecht Leistungsverweigerung Prozeßrecht
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
27.9.2007
VII ZR 80/05
Ein Vorbehaltsurteil darf grundsätzlich nicht ergehen, wenn der Unternehmer gegenüber dem Anspruch des Bestellers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten oder der Fertigstellungsmehrkosten mit einem Werklohnanspruch aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnet.
ZPO § 302 Abs. 1
Der Unternehmer kann sich gegenüber der Aufforderung des Bestellers zur Mängelbeseitigung wegen einer ausstehenden Sicherheit gemäß § 648 a BGB nicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen, wenn er zur Beseitigung dieser Mängel nicht (mehr) bereit ist.
BGB § 648 a
Aktenzeichen: VIIZR80/05 Paragraphen: BGB§648a Datum: 2007-09-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=22367 Vertragsrecht Baurecht - Zürückbehaltungsrecht Leistungsverweigerung
OLG Frankfurt - LG Gießen
19.7.2006
19 U 80/06
Zurückbehaltungsrecht; Leistungsverweigerungsrecht; Gegenleistung
1. Ein Leistungsverweigerungsrecht kann dadurch geltend gemacht werden, dass der Beklagte zur Begründung seines Antrages auf Klageabweisung behauptet, der Kläger könne oder wolle die ihm obliegende Gegenleistung nicht erbringen.
2. Dem Beklagten können die gesamten Kosten des Rechtsstreits gem. § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO auch dann aufzuerlegen sein, wenn eine Kaufpreisklage nur mit der Einschränkung der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung Erfolg hat.
BGB § 320
ZPO § 92 II 1 Aktenzeichen: 19U80/06 Paragraphen: BGB§320 ZPO§92 Datum: 2006-07-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18596 Baurecht - VOB/B-Recht Leistungsverweigerung Zusatzleistungen
OLG Düsseldorf - LG Wuppertal
10.11.2005
I-21 U 1783/03
1. Der Auftraggeber ist gemäß § 1 Nr. 3 VOB/B berechtigt, Bauentwurfsänderungen vorzunehmen. Als Folge dieses Rechts hat der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch aus § 2 Nr. 5 VOB/B. Grundlage dieses Vergütungsanspruches ist die ursprüngliche Preisvereinbarung
mit dem Auftragnehmer, auf die dann die vorauskalkulierten Mehr- und Minderkosten in angemessener Weise hinzuzurechnen sind. Ein Anspruch auf Änderung des Vertrages besteht nicht.
2. Es stellt keine Behinderung der Ausführung der Werkleistung dar, wenn die geforderten Nachtragsvereinbarungen noch nicht getroffen waren. Gemäß § 2 Nr. 5 Satz 2 VOB/B soll die neue Preisvereinbarung möglichst vor Beginn der Ausführung getroffen werden. Dies ist lediglich eine dringende Empfehlung, keine zwingende Voraussetzung. Der Beklagte war
daher nicht zur Arbeitseinstellung berechtigt, weil noch keine neue Preisvereinbarung vorlag. Ebenso war er, wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht berechtigt, auf der Grundlage einer neuen Berechnung des Werklohns eine höhere Sicherheitsleistung nach § 648 a BGB zu verlangen, da es eine neue Preisvereinbarung, die Grundlage einer weiteren Sicherheitsleistung hätte sein können, noch nicht gab. Der Beklagte war daher nicht berechtigt, wegen einer angeblich zu niedrigen Sicherheitsleistung, die Arbeiten einzustellen. (Leitsatz der Redaktion)
VOB/B §§ 1, 2 Aktenzeichen: I-21U1783/03 Paragraphen: VOB/B§1 VOB/B§2 Datum: 2005-11-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=15729 Baurecht - Zusatzleistungen Leistungsverweigerung
OLG Brandenburg - LG Potsdam
19.10.2005
4 U 151/04
Grundsätzlich kein Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtannahme eines Nachtragsangebotes. (Leitsatz der Redaktion)
VOB/B §§ 1, 18 Aktenzeichen: 4U151/04 Paragraphen: VOB/B$1 VOB/B§18 Datum: 2005-10-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=15530 Baurecht - Baumängelrecht Gewährleistungsrecht Leistungsverweigerung
OLG Schleswig - LG Lübeck
23.6.2005
16 U 41/04
Keine ernsthafte und endgültige Verweigerung durch Mängelbeseitigung durch bloßes prozessuales Bestreiten von Mängeln
Übernimmt der Subunternehmer als Streithelfer des Generalunternehmers dessen Behauptung im Prozess mit dem Bauherrn, Mängel aus dem Auftragsbereich des Subunternehmers lägen nicht vor, liegt in diesem Prozessverhalten grundsätzlich noch keine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung im Vertragsverhältnis zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer.
BGB §§ 323 Abs. 2 Nr. 1 n.F., 634 Abs. 2 a.F., 637
VOB/B § 17 Nr. 3 Aktenzeichen: 16U41/04 Paragraphen: BGB§823 BGB§634 BGB§637 VOB/B§17 Datum: 2005-06-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=15890 Baurecht - Baumängelrecht Leistungsverweigerung Zurückbehaltungsrecht
BGH - OLG Brandenburg - LG Cottbus
31.03.2005
VII ZR 369/02
Ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln von Bauleistungen ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Aufklärung der Mängel schwierig und zeitraubend ist.
BGB § 273
BGB § 320 Aktenzeichen: VIIZR369/02 Paragraphen: BGB§273 BGB§320 Datum: 2005-03-31 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13620 Baurecht - Leistungsverweigerung Sicherheitsleistung Sicherungsrecht
BGH - OLG Naumburg - LG Magdeburg
13.01.2005
VII ZR 28/04
Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Werklohnforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648 a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335).
BGB a.F. § 648 a Aktenzeichen: VIIZR28/04 Paragraphen: BGB§648a Datum: 2005-01-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12739 Baurecht - Sicherheitsleistung Sicherungsrecht Leistungsverweigerung
BGH - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
16.12.2004
VII ZR 167/02
Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Abschlagsforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648 a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335).
BGB § 648 a a.F. Aktenzeichen: VIIZR167/02 Paragraphen: BGB§648a Datum: 2004-12-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12220
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