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Baurecht - Bauvertragsrecht Sicherungsrecht
BGH - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
16.7.2020
VII ZR 159/19
Ergibt sich aus den formularmäßigen Vertragsbestimmungen eines Bauvertrags - für sich oder in ihrem Zusammenwirken -, dass der Auftragnehmer für einen nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche des Auftraggebers eine Sicherheit stellen muss, die 8 % der Auftragssumme beträgt, führt dies nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers (Fortführung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - VII ZR 120/14, BauR 2015, 832 = NZBau 2015, 223; BGH, Urteil vom 1. Oktober 2014 - VII ZR 164/12, BauR 2015, 114 = NZBau 2014, 759 und BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - VII ZR 179/10, BauR 2011, 1324 =
NZBau 2011, 410).
BGB § 305c Abs 2, § 307 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: VIIZR159/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40411 Baurecht - Gewährleitungsrecht Sicherheitsleistung Sicherungsrecht
OLG Frankfurt - LG Wiesbaden
14.5.2020
21 U 74/19
Gewährleistungsbürgschaft: Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB
Der formularmäßig vereinbarte Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB in einer vom Unternehmer zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft führt jedenfalls dann zu keiner unangemessenen Benachteiligung des Unternehmers im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, sofern die Bürgschaft der Ablösung eines wirksam vereinbarten Sicherungseinbehalts dient.
BGB § 307 Abs 2 Nr 1, § 770 Abs 1
Aktenzeichen: 21U74/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40144 Prozeßrecht Baurecht - Sicherungsrecht Zahlung Prozeßrecht Urteil
KG Berlin - LG Berlin
26.7.2019
21 U 3/19
1. Macht ein Bauunternehmer mit einer einheitlichen Klage sowohl seinen Sicherungsanspruch aus § 648a Abs. 1 S. 1 BGB a.F. als auch den zu besichernden Vergütungsanspruch aus § 631 Abs. 1 BGB geltend, kann das Gericht über den Sicherungsanspruch isoliert durch stattgebendes Teilurteil entscheiden.
2. Ist der Bauvertrag gekündigt, reduziert sich der Sicherungsanspruch auf die Kündigungsvergütung.
3. Ist die Höhe des Sicherungsanspruchs zwischen den Parteien umstritten, so ist sie durch das Gericht ohne Beweisaufnahme nach freier Überzeugung festzusetzen (§ 287 Abs. 2 ZPO). Dabei kann das Gericht auf einen Betrag erkennen, der unterhalb der vom Unternehmer schlüssig dargelegten Höhe der zu sichernden Vergütungsforderung liegt.
4. Im Regelfall ist bei der Festsetzung der Höhe der Sicherheitsleistung vom Fehlen eines wichtigen Kündigungsgrundes auszugehen.
5. Liegt einem Pauschalpreisvertrag ein bepreistes und nachträglich pauschaliertes Leistungsverzeichnis zugrunde, so genügt der Unternehmer seiner Erstdarlegungslast für die Kündigungsvergütung, wenn er die Preise für die nicht erbrachten Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis von der Gesamtvergütung abzieht.
BGB § 631 Abs 1, § 648a Abs 1 S 1
ZPO § 287
Aktenzeichen: 21U3/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39166 Baurecht - Sicherungsrecht
OLG Köln - LG Köln
17.4.2019
16 U 20/19
Der Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB a.F. (§ 650e BGB), wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.
BGB § 648 Abs 1, § 650e
Aktenzeichen: 16U20/19 Paragraphen: Datum: 2019-04-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39309 Baurecht - Sicherheitsleistung Sicherungsrecht
OLG Hamm - LG Arnsberg
9.1.2019
I-12 U 123/18
Der Schaden, der durch die Sicherheitsleistung gemäß § 709 Satz 1 ZPO abgedeckt werden soll, ist in Höhe der Bauhandwerkersicherheitsleistung nach § 648a BGB (in der Fassung vom 23. Oktober 2008) nebst zusätzlich rund 10% (Kostenzuschlag und mögliche weitere Vollstreckungsschäden) zu bemessen.
ZPO § 709 S 1, § 717 Abs 2, § 718 Abs 1
BGB vom 23.10.2008 § 648a
Aktenzeichen: 12U123/18 Paragraphen: Datum: 2019-01-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38525 Baurecht - Sicherheitsleitung Sicherungsrecht
OLG Zweibrücken - LG Frankenthal
20.12.2018
5 W 42/18
1. Ob ein Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt, die Inanspruchnahme einer Bürgschaft zu untersagen, besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
2. Besteht kein Risiko einer Insolvenz der Vertragspartei (hier: Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechtes), bemisst sich der Streitwert für ein derartiges Verfahren lediglich unter Berücksichtigung der Gefahr eines Zinsschadens bei unberechtigter Inanspruchnahme der
Bürgschaft.
BGB § 765, §§ 765ff
ZPO § 3, § 935
GKG § 53
Aktenzeichen: 5W42/18 Paragraphen: Datum: 2018-12-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39021 Baurecht - Sicherungsrecht
LG Dortmund
1.8.2018
5 O 71/18
1. Einwände sind im Rahmen des Anspruchs nach § 648a BGB a.F. unerheblich, es sei denn, Mängel sind unstreitig oder es ist offensichtlich, dass der Vergütungsanspruch teilweise oder ganz nicht besteht; dann wäre nämlich Rechtsmissbrauch der Klägerin anzunehmen.
2. Soweit die Beklagte den Anspruch der Klägerin in Abrede stellen will, da keine Abnahme und keine Fälligkeit eingetreten seien, greift dies nicht durch, da dies gerade keine Voraussetzung für einen Anspruch nach § 648a BGB a.F. ist. Vielmehr soll auch und insbesondere der künftig fällig werdende Vergütungsanspruch gesichert werden. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 5O71/18 Paragraphen: Datum: 2018-08-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38837 Prozeßrecht Baurecht - Zuständigkeiten Gerichtsstand Sicherungsrecht
KG Berlin - LG Berlin
23.7.2018
2 AR 32/18
Eine Zuständigkeit der Kammer für Bausachen nach § 72a S. 1 Nr. 2 GVG ist nicht begründet, wenn der ehemalige Geschäftsführer einer insolventen GmbH wegen der zweckwidrigen Verwendung von Baugeld gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 BauFordSiG auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
GVG § 72a S 1 Nr 2
BGB § 823 Abs 2
BauFordSiG § 1
Aktenzeichen: 2AR32/18 Paragraphen: Datum: 2018-07-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37913 Baurecht - Sicherungsrecht
OLG Celle - LG Hannover
7.7.2015
14 U 65/15
1. Unternehmer mit einem Sicherungsanspruch i.S.v. § 648a BGB ist nicht, wer nur mit sonstigen Arbeiten beauftragt ist, die lediglich dazu dienen, ein Baugrundstück zur Bebauung frei zu machen. Arbeiten, die der Regelung des § 648a BGB unterfallen, müssen wenigstens im weitesten Sinn den Arbeiten am Bauwerk vergleichbar sein. Deshalb muss es sich um gestalterische Arbeiten handeln, die der Errichtung der Anlage oder deren Bestand dienen.
2. Allgemeine Arbeiten, die nur dazu dienen, das Grundstück für eine Bebauung frei zu machen (hier: Entfernung und Dekontaminierung von Haldenmaterial), unterfallen nicht dem Schutzzweck des § 648a BGB.
BGB § 648a
Aktenzeichen: 14U65/15 Paragraphen: Datum: 2018-07-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38479 Baurecht - Sicherungsrecht
KG Berlin - LG Berlin
22.6.2018
7 U 111/17
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB für Ansprüche, die sie auf von der Beklagten zu vertretene baubetriebliche Störungen stützt.
Aktenzeichen: 7U111/17 Paragraphen: Datum: 2018-06-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38928
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