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Berufsrecht Computerrecht - EDV/Computer Sonstiges
BFH - FG Rheinland-Pfalz
08.10.2004
IV B 202/02
Richterliche Hinweispflicht
Ein selbständiger EDV-Berater kann auch dann einen ingenieurähnlichen Beruf ausüben, wenn er Anwendersoftware erstellt. Das setzt allerdings voraus, dass der Steuerpflichtige qualifizierte Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion und Überwachung) entwickelt. Außerdem muss er über theoretische Kenntnisse
verfügen, die in ihrer Breite und Tiefe denjenigen eines an einer Fachhochschule ausgebildeten Ingenieurs entsprechen. (Leitsatz der Redaktion)
FGO § 76 Abs. 1
FGO § 76 Abs. 2
FGO § 116 Abs. 6 Aktenzeichen: IVB202/02 Paragraphen: FGO§76 FGO§116 Datum: 2004-10-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11733
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