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Energierecht - Einspeiserecht
BGH - OLG Naumburg - LG Halle
11.2.2020
XIII ZR 27/19
Erneuerbare Energien: Netzenpass; Entschädigungspflicht für Reduzierung oder Unterbrechung der Stromeinspeisung - Einspeisemanagement
Einspeisemanagement
1. Ein Netzengpass liegt vor, wenn ein Netzbereich überlastet ist oder die Überlastung eines Netzbereichs droht und das Stromnetz daher nicht mehr sicher betrieben werden kann.(Rn.17)(Rn.19)
2. Wird die Einspeisung aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien wegen eines Netzengpasses reduziert oder unterbrochen, steht dem Betreiber auch dann ein Entschädigungsanspruch zu, wenn der Netzengpass nicht durch eine zu hohe Einspeiseleistung, sondern dadurch verursacht worden ist, dass die Kapazität des betroffenen Netzbereichs vorübergehend eingeschränkt ist, weil ein zugehöriges Betriebsmittel infolge einer Störung oder der Durchführung von Reparatur-, Instandhaltungs- oder Netzausbaumaßnahmen nicht zur Verfügung steht (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. Mai 2016 - VIII ZR 123/15, ZNER 2016, 232 ff.).(Rn.23)(Rn.29)
EEG 2012 § 11 Abs 1, § 12 Abs 1
EEG 2014 § 14 Abs 1, § 15 Abs 1
Aktenzeichen: XIIIZR27/19 Paragraphen: Datum: 2020-02-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40063 Energierecht - Einspeiserecht
BGH - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
14.1.2020
XIII ZR 5/19
Einspeiseleistungsreduzierung
Eine technische Einrichtung, die dem Netzbetreiber nur das ferngesteuerte Abschalten einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglicht, genügt nicht der technischen Vorgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012, eine solche Anlage mit einer Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung jederzeit ferngesteuert reduzieren kann.
EEG 2012 § 6 Abs 1 Nr 1, § 6 Abs 2 Nr 1
Aktenzeichen: XIIIZR5/19 Paragraphen: Datum: 2020-01-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39760 Energierecht - Einspeiserecht Einspeisevergütung
OLG Brandenburg - LG FRankfurt/Oder
30.7.2019
6 U 27/18
Die Klägerin betreibt ein Solarfeld und verlangt von den Beklagten als Gesamtschuldnern den Ersatz von Einspeisevergütung, die ihr aufgrund der Abschaltung ihrer Anlage wegen Umbauarbeiten an dem von den Beklagten betriebenen Netz entgangen ist. Sie beruft sich dazu auf die Regelungen über den Ausgleich von Härtefällen bei Einspeisemanagementmaßnahmen
(§§ 11, 12 EEG 2012) bzw. auf einen Anspruch wegen schuldhafter Pflichtverletzung der Beklagten (§ 280 Abs. 1 BGB).
Aktenzeichen: 6U27/18 Paragraphen: Datum: 2019-07-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39210 Energierecht - Einspeiserecht
BGH - OLG Düsseldorf
27.2.2018
EnVR 1/17
Ein Kraftwerk, das in ein Höchstspannungsnetz einspeist, ist keine dezentrale Erzeugungsanlage im Sinne von § 18 Abs. 1 StromNEV und § 3 Nr. 11 EnWG.
StromNEV § 18 Abs 1
EnWG § 3 Nr 11
Aktenzeichen: EnVR1/17 Paragraphen: Datum: 2018-02-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37680 Energierecht - Einspeiserecht
BGH - OLG Düsseldorf
27.2.2018
EnVR 55/16
Die Anordnung, dass die monatliche vorläufige Abrechnung der Differenz zwischen allokierten und tatsächlich ausgespeisten Gasmengen auf der Grundlage der festgestellten Tagesdifferenzmengen zu erfolgen hat, ist durch die Ermächtigungsgrundlage in Art. 39 Abs. 4 und Art. 11 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 312/2014 gedeckt und auch im Übrigen rechtlich nicht zu beanstanden.
EUV 312/2014 Erwägungsgrund 6, Erwägungsgrund 11, Art 11 Abs 4, Art 39 Abs 4
Aktenzeichen: EnVR55/16 Paragraphen: Datum: 2018-02-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37681 Energierecht - Einspeiserecht Sonstiges
BGH - OLG Düsseldorf - LG Duisburg
12.10.2016
VIII ZR 141/15
1. Ein am Stichtag des § 78 BioSt-NachV im Tank einer Biomasseanlage neben der als nachhaltig zertifizierten flüssigen Biomasse noch vorhandener Rest nicht zertifizierter flüssiger Biomasse hindert grundsätzlich nicht einen Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers
für den ab dem Stichtag in das Netz des Netzbetreiber eingespeisten EEG-Strom, soweit die zu dessen Erzeugung eingesetzte Menge des vorgenannten Gemischs nicht die Menge der im Tank enthaltenen zertifizierten Biomasse übersteigt.
2. Insoweit ist der in §§ 16, 17 BioSt-NachV geregelte Grundsatz der Massenbilanzierung in Ansehung des Rechtsgedankens der anteiligen Vergütung für den förderungswürdigen Teil der Stromerzeugung auch auf den Vergütungsanspruch des Betreibers einer Biomasseanlage anzuwenden.
EEG 2009 § 27 Abs 1, § 66 Abs 1
EEG 2004 § 8 Abs 1 S 1 Nr 1, § 8 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst a, § 8 Abs 3
Aktenzeichen: VIIIZR141/15 Paragraphen: Datum: 2016-10-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36587 Energierecht - Einspeiserecht
BGH - OLG Braunschweig - LG Braunschweig
11.5.2016
VIII ZR 123/15
1. Nimmt der Netzbetreiber eine zur Durchführung notwendiger Reparaturarbeiten am Versorgungsnetz erforderliche vorübergehende Trennung einer Biogasanlage vom Netz vor, so verletzt er hierdurch nicht eine Pflicht aus dem Einspeiseschuldverhältnis, sondern kommt vielmehr seiner sowohl aus diesem Schuldverhältnis als auch aus § 11 Abs. 1 EnWG 2005 folgenden Pflicht nach, die für die Abnahme des in der Anlage erzeugten Stroms erforderliche Zuverlässigkeit des Versorgungsnetzes sicherzustellen.
2. Dem Anlagenbetreiber steht deshalb ein Anspruch insbesondere auf Ersatz der während der Wartungsarbeiten entgangenen Einspeisevergütung aus § 280 Abs. 1 BGB nicht zu. Auch eine Entschädigung nach § 12 Abs. 1 EEG 2009 kommt insoweit nicht in Betracht, da diese Vorschrift auf die Netztrennung wegen notwendiger Reparaturarbeiten weder direkt noch analog anwendbar ist.
3. Der Netzbetreiber ist im Rahmen der ihn treffenden Rücksichtnahmepflichten gehalten, die Trennung vom Netz möglichst kurz zu halten und technisch mögliche sowie ihm zumutbare Maßnahmen zur Überbrückung zu ergreifen, soweit der Anlagenbetreiber diese nach
Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte erwarten darf.
BGB § 280 Abs 1
EnWG 2005 § 11 Abs 1
EEG 2009 § 12 Abs 1
Aktenzeichen: VIIIZR123/15 Paragraphen: BGB§280 Datum: 2016-05-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36200 Energierecht - Einspeiserecht
BGH Kartellsenat - OLG Brandenburg - LG Frankfurt/Oder
15.12.2015
EnZR 65/14
Altverträge über Stromeinspeisungen: Vergütungsanpassungsanspruch des Betreibers einer dezentralen Stromerzeugungsanlage gegen den Netzbetreiber - Vertragsanpassung Vertragsanpassung
1. Die Anpassung von Verträgen über den Anschluss an und den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG kann nur für Zeiträume verlangt werden, die nach der erstmaligen Geltendmachung eines Anpassungsbegehrens liegen.
2. Der individuelle Beitrag, den eine während des gesamten Kalenderjahrs betriebene Anlage zu der nach § 18 Abs. 2 Satz 4 StromNEV maßgeblichen Vermeidungsleistung erbracht hat, ist bei der Bemessung des Einspeiseentgelts nach § 18 StromNEV auch dann zu berücksichtigen,
wenn ein solches nur für einen Teil des Kalenderjahrs geschuldet ist und der Zeitpunkt der Jahreshöchstlast außerhalb dieses Zeitraums liegt.
EnWG § 115 Abs 1 S 2
StromNEV § 18 Abs 2 S 4
BGB § 249, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1
Aktenzeichen: EnZR65/14 Paragraphen: EnWG§115 Datum: 2015-12-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35909 Energierecht - Preisrecht Einspeiserecht
OLG Naumburg - LG Halle
16.4.2015
2 U 82/14
1. Das Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung, wonach eine Freiflächenanlage zur Begründung des Anspruchs auf Einspeisevergütung "im Geltungsbereich eines Bebauungsplans i.S. des § 30 BauGB" errichtet worden sein muss, ist dahin auszulegen, dass für die zur Errichtung genutzte Fläche zum Zeitpunkt des Beginns der Errichtung bereits ein wirksam in Kraft getretener Bebauungsplan bestehen muss.
2. Allein die Aufstellung eines entsprechenden Satzungsbeschlusses i.S.v. § 10 Abs. 1 BauGB genügt bei einer erst nach dem 01.01.2012 erfolgenden Bekanntmachung i.S.v. § 10 Abs. 3 BauGB nicht. Eine entsprechende Anwendung des § 32 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 auf diese Fallgestaltung kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht.
Aktenzeichen: 2U82/14 Paragraphen: Datum: 2015-04-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35402 Energierecht - Einspeiserecht
BGH - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
4.3.2015
VIII ZR 110/14
Stromerzeugung in einer Biomasseanlage zur Stromeinspeisung und zum Eigenverbrauch: Anspruch des Betreibers einer Altanlage auf einen Kraft-Wärme-Kopplungsbonus und/oder auf einen Nawaro-Bonus für eigenverbrauchten Strom
Für den in einer Biomasseanlage in Kraft-Wärme-Kopplung und auf der Basis nachwachsender Rohstoffe erzeugten, aber nicht in das Netz eingespeisten eigenverbrauchten Strom gewährt das EEG 2009 dem Anlagenbetreiber weder einen Anspruch auf einen Kraft-Wärme-Kopplungsbonus (KWK-Bonus) noch auf einen Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus).
EEG 2009 § 27 Abs 4 Nr 2, § 27 Abs 4 Nr 3, § 66 Abs 1 Nr 3 S 3
Aktenzeichen: VIIIZR110/14 Paragraphen: EEG§27 EEG§67 Datum: 2015-03-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34968
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