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Energierecht - Kalkulation Steuern
BGH Kartellsenat - OLG Stuttgart
10.11.2015
EnVR 26/14
Stadtwerke Freudenstadt II
1a. Guthaben auf Gesellschafter-Privatkonten sind kein betriebsnotwendiges Eigenkapital nach § 7 Abs. 1 Satz 2 GasNEV.
1b. Rückstellungen für das Regulierungskonto nach § 5 ARegV sind bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung entweder als verzinsliches Fremdkapital im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 GasNEV oder als Abzugskapital nach § 7 Abs. 2 GasNEV zu behandeln.
2. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer ist die Eigenkapitalverzinsung. Eine Bereinigung der Eigenkapitalverzinsung um die Gewerbesteuer ("Im-Hundert-Rechnung") ist nach § 8 GasNEV ausgeschlossen.
3. Der von einem Netzbetreiber an den Betreiber eines vorgelagerten Netzes für die Errichtung einer Erdgasleitung gezahlte Investitionskostenzuschuss ist in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 GasNEV über eine Dauer von 20 Jahren linear abzuschreiben.
GasNEV § 7 Abs 1 S 2, § 7 Abs 2, § 8, § 9 Abs 2
ARegV § 5
Aktenzeichen: EnVR26/14 Paragraphen: GasNEV§7 GasNEV§9 ARegV§5 Datum: 2015-11-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35674 Energierecht - Steuern
BGH - OLG Koblenz
9.7.2013
EnVR 37/11
KNS
Die kalkulatorische Gewerbesteuer nach § 8 GasNEV ist keine Betriebssteuer im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ARegV. Sie zählt daher nicht zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen, deren Änderung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 ARegV zu einer Anpassung der Erlösobergrenze führt.
ARegV § 4 Abs 3 S 1, § 11 Abs 2 S 1 Nr 3
GasNEV § 8
Aktenzeichen: EnVR37/11 Paragraphen: ARegV§4 ARegV§11 GasNEV§8 Datum: 2013-07-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33405
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