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Erbrecht Prozeßrecht - Erblasser Testament Nachlaßverwalter Schiedsverfahren
BGH - OLG Stuttgart
17.5.2017
IV ZB 25/16
Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers können in einer letztwilligen Verfügung nicht einseitig durch den Erblasser unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit einem Schiedsgericht zugewiesen werden.
ZPO § 1066
BGB § 2227
Aktenzeichen: IVZB25/16 Paragraphen: ZPO§1066 BGB§2227 Datum: 2017-05-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37068 Erbrecht - Testament Erblasser Sonstiges
OLG Bamberg - AG Würzburg
22.5.2015
4 W 16/14
Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz; Testamentsanfechtung; wechselbezügliche Verfügung; Anfechtungsrecht des Erblassers bei eingetretener Testierunfähigkeit
1. Zur Annahme von Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer Ausprägung in Verbindung mit markanten Orientierungsstörungen.
2. Auch bei nachgewiesener Testierunfähigkeit hat der Erblasser kein eigenes Anfechtungsrecht entsprechend § 2282 Abs. 2 BGB hinsichtlich eigener nicht wechselbezüglicher Verfügungen.
BGB § 2080 Abs 1, § 2081 Abs 1, § 2229 Abs 4, § 2282
Aktenzeichen: 4W16/14 Paragraphen: BGB§2080 BGB§2081 BGB§2229 BGB§2282 Datum: 2015-05-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35554 Erbrecht - Erblasser Erben Sonstiges
OLG Oldenburg - LG Osnabrück
5.10.2010
12 U 51/10
Die Absicht, den Bestand eines Unternehmens zu erhalten und dieses auf einen geeigneten Nachfolger zu übertragen als billigenswertes Eigeninteresse des Erblassers i.S.v. § 2287 BGB
BGB § 2287, § 2288
Aktenzeichen: 12U51/10 Paragraphen: BGB§2287 BGB§2288 Datum: 2011-10-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29387 Grundsrücksrecht Erbrecht - Erbbaurecht Grundbuchrecht Erblasser Erbe/Nachlaß
OLG Hamm - LG Arnsberg
10.04.2006
15 W 478/05
Nach § 36 Abs. 1 GBO genügt gegenüber dem Grundbuchamt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der zur Eintragung des Rechtsübergangs erforderlichen Erklärungen der Beteiligten ein Zeugnis des Nachlassgerichtes, wenn bei einem zum Nachlass gehörenden
Grundstück oder Erbbaurecht einer der Beteiligten als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eingetragen werden soll. § 36 GBO ist auch anwendbar, wenn der Erblasser nur Mitberechtigter an einem Grundstück oder Erbbaurecht war. Dies ist anerkannt für den Miteigentumsbruchteil
und die Gesamthandsberechtigung. Für die Mitberechtigung nach § 428 BGB
muss dies aber erst recht gelten. Im Falle einer Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB besteht nicht lediglich ein für mehrere Personen begründetes Recht, sondern eine Mehrheit von Rechten, die dadurch miteinander verbunden sind, dass jeder Gläubiger ein eigenes
Recht hat, selbst befriedigt zu werden, die Befriedigung eines Berechtigten aber gegen alle anderen wirkt. Dem Erblasser stand demnach ein eigenes Erbbaurecht zu, das im Wege der Erbfolge auf die Beteiligten zu 1) und 2) in Erbengemeinschaft übergegangen ist und das im Wege der Erbauseinandersetzung auf einen der Miterben übertragen werden kann. (Leitsatz der Redaktion)
GBO § 36
BGB § 428 Aktenzeichen: 15W478/05 Paragraphen: GBO§36 BGB§428 Datum: 2006-04-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17896 Erbrecht - Erblasser Erbvertrag Sonstiges
BGH - LG Landau - AG Kandel
29.06.2005
IV ZR 56/04
Die Absicht des Erblassers, durch lebzeitige Verfügung für eine Gleichbehandlung seiner Abkömmlinge zu sorgen, begründet noch kein im Rahmen von § 2287 BGB beachtlicheslebzeitiges Eigeninteresse.
BGB § 2287 Abs. 1 Aktenzeichen: IVZR56/04 Paragraphen: BGB§2287 Datum: 2005-06-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14569 Erbrecht - Testament Erblasser
BayObLG - LG München I - AG München
24.03.2005
1 Z BR 107/04
1. Die Freiheit des Willensentschlusses des Testierenden beinhaltet seinem Sinn nach auch die insoweit erforderliche Unabhängigkeit des Erblassers von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter.
2. Zur Frage, inwieweit der Tatrichter ein Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit auf die Beachtung medizinischer Detailfragen zu überprüfen hat und zur Berücksichtigung entsprechenden Vortrags in der Rechtsbeschwerdeinstanz.
3. Zur Frage, ob die Erbeinsetzung des von der Erblasserin eingesetzten Generalbevollmächtigten gegen die guten Sitten verstößt, wenn dieser in Ausübung seiner Vollmacht anderen Verwandten den Umgang mit der kranken Erblasserin untersagt hat.
BGB § 138 Abs. 1
BGB § 2229 Abs. 4 Aktenzeichen: 1ZBR107/04 Paragraphen: BGB§138 BGB§2229 Datum: 2005-03-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14239 Erbrecht - Sonstiges Erblasser
BayObLG - LG Kempten (Allgäu) - AG Kaufbeuren
29.11.2004
1 Z BR 82/04
Für die Bestimmung der effektiven Staatsangehörigkeit eines Erblassers mit tschechischer und französischer Staatsbürgerschaft mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind sämtliche Umstände zu berücksichtigen, die für die Bindung zu dem einen oder dem anderen Staat von Bedeutung sind.
EGBGB Art. 5 Abs. 1
EGBGB Art. 25 Abs. 1 Aktenzeichen: 1ZBR82/04 Paragraphen: EGBGBArt.5 EGBGBArt.25 Datum: 2004-11-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12336 Erbrecht - Testament Erblasser
BayObLG - LG München I - AG München
07.09.2004
1 Z BR 73/04
1. Zur Frage der Testierunfähigkeit bei Vorliegen einer vaskulären Demenz.
2. Zur ergänzenden Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin unter Übergehung ihrer Geschwister einen Neffen des vorverstorbenen Ehemanns einsetzt, dieser vor ihr stirbt und zwei Töchter hinterlässt.
BGB §§ 133, 2069, 2096, 2229 Abs. 4 Aktenzeichen: 1ZBR73/04 Paragraphen: BGB§133 BGB§2069 BGB§2096 BGB§2229 Datum: 2004-09-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11103 Erbrecht - Testament Erblasser Testamentsanfechtung
BayObLG - LG Memmingen - AG Günzburg
17.8.2004
1Z BR 053/04
1. Zur Beurteilung der Frage der Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen, aufgrund derer der Erblasser davon überzeugt ist, seine Ehefrau und gemeinsame Söhne wollten ihn töten, und diese von der Erbfolge ausgeschlossen hat (Fortführung von BayObLGZ 1999, 205).
2. Zum Beweiswert der Feststellung des Urkundsnotars, er habe sich von der Testierfähigkeit des Erblassers überzeugt.
BGB § 2229 Abs. 4
BeurkG § 28 Aktenzeichen: 1ZBR53/04 Paragraphen: BGB§2229 BeurkG§28 Datum: 2004-08-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11030 Erbrecht - Testament Erblasser Testamentsanfechtung
BayObLG - LG Memmingen - AG Günzburg
17.08.2004
1 Z BR 53/04
1. Zur Beurteilung der Frage der Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen, aufgrund derer der Erblasser davon überzeugt ist, seine Ehefrau und gemeinsame Söhne wollten ihn töten, und diese von der Erbfolge ausgeschlossen hat (Fortführung von BayObLGZ 1999, 205).
2. Zum Beweiswert der Feststellung des Urkundsnotars, er habe sich von der Testierfähigkeit des Erblassers überzeugt.
BGB § 2229 Abs. 4
BeurkG § 28 Aktenzeichen: 1ZBR53/04 Paragraphen: BGB§2229 BeurkG§28 Datum: 2004-08-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11098
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