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Gesellschaftsrecht - Handelsregister Vertreter-Vollmachtsrecht Publikumsgesellschaft Prozeßrecht
BGH - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
17.7.2006
II ZR 242/04
a) Bei der Publikums-KG begegnet eine gesellschaftsvertragliche Regelung, nach der die Gesellschafter nach ihrer Wahl Handelsregisteranmeldungen zu unterzeichnen oder der Komplementärin eine nur aus wichtigem Grund widerrufbare General-Anmeldevollmacht zu erteilen haben, keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
b) Zur Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikums-KG bei Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung, dass ein Rechtsstreit über die Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen (ausnahmsweise) mit der Gesellschaft auszutragen ist.
c) Klagen von Kommanditisten einer Publikums-KG, die auf Feststellung der Nichtigkeit von Ausschließungen anderer Kommanditisten aus der Gesellschaft gerichtet sind, fehlt in der Regel das Feststellungsinteresse i.S. des § 256 Abs. 1 ZPO.
HGB §§ 108, 161
ZPO § 256 Abs. 1 Aktenzeichen: IIZR242/04 Paragraphen: HGB§108 HGB§161 ZPO§256 Datum: 2006-07-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18409 Gesellschaftsrecht - Vertreter-Vollmachtsrecht Haftungsrecht
LG Berlin
16.8.2005
15 O 321/05
Haftung des Merchant für Affiliates
1. Der Begriff des „Beauftragten" ist nach st. Rspr, weit auszulegen, da sich der Betriebsinhaber, dem die Wettbewerbshandlung zugute kommt, bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht nicht hinter von ihm abhängigen Dritten verstecken können soll.
2. Auch ein rechtlich selbstständiges anderes Unternehmen kann als Beauftragter in Betracht kommen, wenn dieses Drittunternehmen i.R.d. vom Unternehmen ausgeübten gewerblichen Tätigkeit bleibt und der Betrieb auf den Dritten anhand vertraglicher oder anderer Beziehungen bestimmenden Einfluss nehmen kann, sodass eine Zugehörigkeit des Dritten zu dem betrieblichen Organismus begründet wird. Der BGH hat diese Frage im Verhältnis einer Werbeagentur zum werbenden Unternehmen (GRUR 1994, 219, 220) und im Verhältnis eines mit Werbeaufgaben für das Unternehmen befassten Handelsvertreters (GRUR 1971, 119, 120) bejaht. (Leitsatz der Redaktion)
UWG §§ 8 Abs. 2, 3, 5 Abs. 2 Aktenzeichen: 15O321/05 Paragraphen: UWG§8 UWG§5 Datum: 2005-08-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17049 Gesellschaftsrecht - Haftungsrecht Vertreter-Vollmachtsrecht
Kammergericht - LG Berlin
18.02.2005
7 W 9/05
Tritt der Vertreter eines Unternehmensträgers gegenüber einem Geschäftspartner oder allgemein im Geschäftsverkehr in der Weise auf, dass er den Eindruck erweckt, er sei selber oder zusammen mit anderen der Träger des Unternehmens, der dieses in unbeschränkter persönlicher Haftung betreibt, so muss er sich gegenüber dem auf den damit zurechenbar gesetzten Schein gutgläubig Vertrauenden so behandeln lassen, als entspräche der Schein der Wirklichkeit. Ein Vertreter, der, obwohl sein Name gleichlautend ist mit einem Teil der Unternehmensbezeichnung, nicht auf eine Vertreterstellung hinweist, setzt einen Rechtsschein, der seine eigene Haftung begründet. Das muss gleichermaßen für eine GbR gelten, die im Übrigen keine Firmenbezeichnung im eigentlichen Sinne führt. (Leitsatz der Redaktion) Aktenzeichen: 7W9/05 Paragraphen: Datum: 2005-02-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14825 Gesellschaftsrecht - Vertreter-Vollmachtsrecht BGB-Gesellschaft
BGH - OLG Brandenburg - LG Potsdam
14.02.2005
II ZR 11/03
Ein Gesellschafter ist kraft einer konkludent erteilten Vollmacht zur Vertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ermächtigt, wenn der andere Gesellschafter ihm gestattet, nahezu sämtliche Verträge (hier: 95 %) allein namens der Gesellschaft abzuschließen.
BGB § 714
BGB § 709
BGB § 167 Aktenzeichen: IIZR11/03 Paragraphen: BGB§714 BGB§709 BGB§167 Datum: 2005-02-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12908 Gesellschaftsrecht - Geschäftsführer Geschäftsführerhaftung Vertreter-Vollmachtsrecht
OLG Schleswig - LG Itzehoe
16.12.2004
5 U 72/04
Missbrauch seiner Vertretungsmacht durch Geschäftsführer eines Unternehmens
Tritt der Geschäftsführer eines Unternehmens zur Besicherung gegen ihn persönlich gerichteter Verbindlichkeiten Forderungen des Unternehmens an einen Gläubiger ab, ohne - was der Gläubiger weiß - über eigenes Vermögen zu verfügen, kann regelmäßig von einem für den Gläubiger evidenten Missbrauch der Vertretungsmacht ausgegangen werden.
BGB § 177
BGB § 242 Aktenzeichen: 5U72/04 Paragraphen: BGB§177 BGB§242 Datum: 2004-12-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13587 vertragsrecht Gesellschaftsrecht - Vertreter-Vollmachtsrecht
OLG Karlsruhe - LG Karlsruhe
7.4.2004
7 U 189/03
Tritt jemand für ein Unternehmen auf und erweckt durch sein Verhalten den Eindruck, eine unbeschränkt haftende Person, z. B. er selbst, sei dessen Inhaber, so hat er persönlich dafür einzustehen, dass eine unbeschränkt haftende Person zur Verfügung steht, wenn sein Vertragspartner die wahren Verhältnisse nicht kennt und auch nicht hätte kennen müssen und sich auf das Geschäft im Vertrauen auf die unbeschränkte Haftung des Vertragspartners eingelassen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob auf die Gesellschaft, die tatsächliche Inhaberin des Unternehmens ist, deutsches Recht und insbesondere § 4 Abs. 2 GmbHG
Anwendung findet.
BGB § 179 Aktenzeichen: 7U189/03 Paragraphen: BGB§179 Datum: 2004-04-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10481 Vertragsrecht Gesellschaftsrecht Bankrecht - Vertreter-Vollmachtsrecht BGB-Gesellschaft Haftungsrecht Verbraucherkreditrecht Vertragsrecht
OLG Koblenz
04.11.2002
13 U 1876/01
a) Die Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Original oder in amtlicher Ausfertigung vor dem Abschluss des Rechtsgeschäfts begründet eine Haftung des Vertretenen gemäß § 172 BGB.
b) Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften im Regelfall für die rechtsgeschäftlich begründeten Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft in ihrem jeweiligen Bestand auch persönlich und mit ihrem Privatvermögen
c) Die Formvorschrift des § 4 I S. 4 VerbrKrG betrifft allein den Kreditvertrag. Nicht umfasst ist eine einem Dritten erteilte Vollmacht, aufgrund der dieser für den Kreditnehmer den Darlehensvertrag abschließt.
BGB § 172
VerbrKrG § 4 Aktenzeichen: 13U1876/01 Paragraphen: BGB§172 VerbrKrG§4 Datum: 2002-11-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5633 Grundstücksrecht Vertragsrecht Gesellschaftsrecht - Grundstückskaufrecht Vertreter-Vollmachtsrecht Aktiengesellschaften Vertretung/Vollmacht
25.10.2002
V ZR 243/01
Zur Genehmigung eines Grundstücksgeschäfts, das ein nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB von einem Landkreis bestellter Vertreter geschlossen hat, ist der Landkreis zuständig, der den Vertreter bestellt hat.
Die Vertretungsmacht eines nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für eine Aktiengesellschaft bestellten Vertreters unterliegt nicht den Beschränkungen von § 179 a AktG.
EGBGB 1986 Art. 233 § 2 Abs. 3
§ 7 GBBerG steht dem Verkauf und der Auflassung eines Grundstücks durch eine natürliche Person, die gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB zum Vertreter des Eigentümers bestellt worden ist, nicht entgegen.
GBBerG § 7 Aktenzeichen: VZR243/01 Paragraphen: GBBerG§7 EGBGBArt.233§2 Datum: 2002-10-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=4976 Gesellschaftsrecht Vertragsrecht - Vertretung/Vollmacht Vertreter-Vollmachtsrecht
18.7.2002
III ZR 124/01
Zur Auslegung einer notariell beurkundeten Generalvollmacht, in der der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten auch ermächtigt, für ihn sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen vorzunehmen, die ihm in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der von ihm vertretenen
Unternehmungen zustehen.
GmbHG § 35
HGB § 54 Aktenzeichen: IIIZR124/01 Paragraphen: GmbHG§35 HGB§54 Datum: 2002-07-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=3686 Schadensrecht Vertragsrecht Gesellschaftsrecht - pVV Vertreter-Vollmachtsrecht Haftungsrecht
13.6.2002
VII ZR 30/01
Zur Haftung eines Verhandlungsführers aus Verschulden bei Vertragsschluß, der bei den von ihm geführten Verhandlungen den Auftragnehmer nicht darauf hinweist, daß der als GmbH mit Sitz im Inland ausgegebene Auftraggeber eine Gesellschaft ungarischen Rechts
mit ausschließlichem Sitz in Ungarn ist, die nur zum Schein vorgeschoben ist.
§ 276 BGB Fa Aktenzeichen: VIIZR30/01 Paragraphen: BGB§276 Datum: 2002-06-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=3562
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