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Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Vorstand Vorstandsvergütung
BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
24.09.2019
II ZR 192/18
1. Die Vereinbarung in dem Dienstvertrag des Vorstands einer Aktiengesellschaft, nach der der Aufsichtsrat ihm Sonderleistungen nach billigem Ermessen bewilligen kann, es sich dabei um freiwillige Zuwendungen handelt und aus ihnen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden
kann, begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung.
2. Eine solche Klausel hält der Inhaltskontrolle nach § 307 (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1) BGB stand.
BGB § 307 Abs 1 S 1, § 307 Abs 2 Nr 1, § 611 Abs 1
Aktenzeichen: IIZR192/18 Paragraphen: Datum: 2019-09-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39554 Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Vorstand
OLG Hamburg - LG Hamburg
27.6.2016
11 W 30/16
Die Amtsniederlegung des Alleinvorstands einer Aktiengesellschaft führt auch dann nicht zur Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft, wenn nur noch ein Aufsichtsratsmitglied verblieben ist, denn sowohl dieses Mitglied als auch jeder Aktionär können die gerichtliche Ergänzung
des Aufsichtsrats gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG beantragen und der Aufsichtsrat sodann einen neuen Vorstand bestellen.
Aktenzeichen: 11W30/16 Paragraphen: Datum: 2016-06-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36382 Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Vorstand
BGH - OLG Saarbrücken - LG Saarbrücken
28.4.2015
II ZR 63/14
1. Der Abschluss des die Vergütung eines Vorstandsmitglieds betreffenden Vertrags fällt auch dann in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats, wenn er von der Gesellschaft nicht mit dem Vorstandsmitglied selbst, sondern einem Dritten abgeschlossen wird und mit dem Dritten eine Vergütung für die Vorstandstätigkeit vereinbart wird. Das gilt auch, wenn ein Vorstandsmitglied nur vorübergehend tätig werden soll.
2. Eine Entlastung aufgrund eines Rechtsirrtums verlangt nicht, dass ein Prüfauftrag ausdrücklich für eine bestimmte Rechtsfrage erteilt wird, sondern nur, dass die Prüfung aus der Sicht des nicht fachkundigen Organs die zweifelhafte Frage umfasst.
AktG § 84 Abs 1, § 93 Abs 2, § 112
Aktenzeichen: IIZR63/14 Paragraphen: AktG§84 AktG§93 AktG§112 Datum: 2015-04-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35285 Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Vorstand
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
17.2.2015
5 U 111/14
Zum Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 84 III AktG
AktG § 84 Abs 3
Aktenzeichen: 5U111/14 Paragraphen: AktG§84 Datum: 2015-02-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34779 Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Vorstand Aufsichtsrat
BGH - OLG Zweibrücken - LG Frankenthal
29.1.2013
II ZB 1/11
Der Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten einer Aktiengesellschaft im Rechtsstreit der Aktiengesellschaft mit einem Vorstandsmitglied über die Wirksamkeit oder den Inhalt des Abberufungsbeschlusses ist zulässig.
AktG § 112
ZPO § 66 Abs 1, § 77 Abs 1
Aktenzeichen: IIZB1/11 Paragraphen: AktG§112 ZPO§66 ZPO§77 Datum: 2013-01-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32354 Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Vorstand Aufsichtsrat Haftungsrecht
BGH - OLG Bamberg - LG Aschaffenburg
11.9.2012
VI ZR 92/11
Zur Haftung eines Vorstandsmitglieds, des Aufsichtsratsvorsitzenden und eines Steuerberaters mit Vollmacht zur Stimmrechtsausübung, wenn die von einer Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien wertlos sind.
BGB § 826, § 830
Aktenzeichen: VIZR92/11 Paragraphen: BGB§826 BGB§830 Datum: 2012-09-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31569 Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Vorstand
BGH - OLG Zweibrücken - LG Frankenthal
17.7.2012
II ZR 55/11
Die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für (höchstens) fünf Jahre nach einverständlicher Amtsniederlegung früher als ein Jahr vor Ablauf der ursprünglichen Bestelldauer ist grundsätzlich zulässig und stellt auch dann, wenn für diese Vorgehensweise keine besonderen Gründe gegeben sind, keine unzulässige Umgehung des § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG dar.
AktG § 84 Abs 1 S 3
Aktenzeichen: IIZR55/11 Paragraphen: AktG§84 Datum: 2012-07-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31409 Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Vorstand Aufsichtsrat
BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
10.7.2012
II ZR 48/11
1. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft handelt jedenfalls im Regelfall rechtswidrig, wenn er an ein Aufsichtsratsmitglied eine Vergütung zahlt, obwohl der Aufsichtsrat dem zugrunde liegenden Beratungsvertrag noch nicht nach § 114 Abs. 1 AktG zugestimmt hat.
2. Wegen dieses Gesetzesverstoßes sind die Entlastungsbeschlüsse für Vorstand und Aufsichtsrat aber nicht anfechtbar. Es fehlt an einem eindeutigen und schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß.
AktG § 113, § 114 Abs 1, § 120 Abs 1 S 1, § 120 Abs 2, § 131 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: IIZR48/11 Paragraphen: AktG§113 AktG§120 AktG§131 Datum: 2012-07-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31408 Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Aufsichtrat Vorstand
KG Berlin - LG Berlin
28.6.2011
19 U 11/11
1. Der Zahlungsantrag " - zzgl. USt - " genügt den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
2. Für den Abschluss eines Vertrages, der die vergütungspflichtige Überlassung einer Person für deren Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft zum Gegenstand hat, ist auf Seiten der Aktiengesellschaft gemäß §§ 84 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. Abs. 1 Satz 1, 112
Satz 1 AktG ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig.
3. Ein auf die Überlassung einer Person zur Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit für eine Aktiengesellschaft gerichteter Vertrag verstößt nicht gegen die aktiengesetzliche Kompetenzzuweisung
und ist selbst dann wirksam, wenn die darin getroffene Vergütungsregelung nicht den für die Bezüge von Vorstandsmitgliedern geltenden Grundsätzen des § 87 AktG entspricht.
BGB § 314, § 626
GmbHG § 35
AktG § 78, § 84 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 19U11/11 Paragraphen: BGB§314 BGB§626 GmbHG§35 AktG§78 AktG§84 Datum: 2011-06-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29362 Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Vorstand Schadensrecht Insolvenz
Hessisches LAG - ArbG Darmstadt
10.5.2010
16 Sa 1581/09
Schadenersatzanspruch gegen den Vorstand einer Aktiengesellschaft wegen Insolvenzverschleppung
Der Schadensersatzanspruch gegen den Vorstand einer Aktiengesellschaft wegen Insolvenzverschleppung ist auf Ersatz des Vertrauens-, nicht des Erfüllungsschadens gerichtet (BGH 20.10.2008 - II ZR 211/07, DB 2009, 388). Deshalb kommt ein Schadensersatzanspruch auf Ersatz der nicht gezahlten Nettovergütung nicht in Betracht. Auch der Anspruch aus § 628 Abs. 2 BGB ist auf das Erfüllungsinteresse gerichtet.
BGB § 823 Abs 2
AktG § 92 Abs 2
BGB § 628 Abs 2
Aktenzeichen: 16Sa1581/09 Paragraphen: BGB§823 AktG§92 BGB§628 Datum: 2010-05-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27923
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