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Rechtsmittelrecht Wirtschaftsrecht Haftungsrecht - Berufung Form/Formerfordernis Transportrecht Transportwesen
OLG Bamberg - LG Schweinfurt
16.02.2005
3 U 125/04
1. Die Angabe eines falschen Urteilsdatums in der Berufung steht der Zulässigkeit der Rechtsmittel nicht entgegen, wenn aufgrund des angegebenen Aktenzeichen kein Zweifel besteht, gegen welche Entscheidung sich die Rechtsmittel richtet.
2. Der Frachtführer haftet bei Verlust der Ware grundsätzlich gemäß § 425 Abs. 1 HGB verschuldensunabhängig.
3. Er ist von der Haftung nur befreit, wenn der Schaden auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können. Wenn die Verlustursache unklar ist, ist der Frachtführer nicht entlastet, denn der Ein- und Ausgang der Güter ist. zu kontrollieren, wobei
Stichproben nicht genügen. (Leitsatz der Redaktion)
HGB § 425 Aktenzeichen: 3U125/04 Paragraphen: HGB§425 Datum: 2005-02-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13158
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