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Honorarrecht/RVG - Anerkenntnis
OLG Frankfurt - Lg Gießen
7.6.2019
17 W 8/19
Vorbehaltslose Zahlung der Klagesumme führt zur Kostenlast der Beklagten
1. Die Erledigungserklärung gem. § 91a ZPO kann auch schlüssig erfolgen.
2. Die vorbehaltlose Zahlung der Klagesumme hat in der Regel zur Folge, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO zu tragen hat.
ZPO § 91a
Aktenzeichen: 17W8/19 Paragraphen: Datum: 2019-06-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39008 Honorarrecht/RVG - Anerkenntnis
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
23.5.2016
6 W 23/16
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis: Abmahnobliegenheit vor Anspruchserweiterung
Der Beklagte hat - auch ohne vorherige Abmahnung - Anlass zur Klageerhebung gegeben, wenn der Kläger aus seiner Sicht davon ausgehen durfte, dass eine Abmahnung von vornherein aussichtslos sein würde. Hat der Beklagte vorprozessual die Übernahme der Kosten für die Verteidigung gegen eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung abgelehnt und beabsichtigt der Kläger mit der Klage nicht nur diese Kosten, sondern auch die weiteren Kosten für die Hinterlegung einer Schutzschrift geltend zu machen, ist wegen dieser weiteren Kosten eine vorherige Abmahnung entbehrlich, soweit der Kläger keine Anhaltspunkte dafür hat, dass der Beklagte seine ablehnende Einschätzung hinsichtlich der Ersatzpflicht geändert haben könnte.
ZPO § 93
Aktenzeichen: 6W23/16 Paragraphen: ZPO§93 Datum: 2016-05-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36213 Honorarrecht/RVG - Anerkenntnis Gebührenermäßigung
OLG Rostock - LG Rostock
23.02.2007
8 W 99/06
Der Ermäßigungstatbestand des KV 1211 Nr. 2 GKG kommt auch dann zum Tragen, wenn das Gericht wegen widerstreitender Kostenanträge nach einem Teilanerkenntnis gem. § 93 ZPO in einem Schlussurteil über die Kosten zu entscheiden hat.
ZPO § 93
GKG KV 1211 Nr. 2
Aktenzeichen: 8W99/06 Paragraphen: ZPO§93 Datum: 2007-02-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21169 Honorarrecht/RVG - Anerkenntnis
OLG Köln - LG Köln
16.1.2007
6 W 1/07
Anerkenntnis nach Versäumnisurteil
Ein Anerkenntnis erfolgt nicht mehr „sofort“ i. S. des § 93 ZPO, wenn es bei angeordnetem schriftlichen Vorverfahren erst nach Ablauf der gesetzten Klageerwiderungsfrist oder erst nach Zustellung eines Versäumnisurteils erfolgt.
ZPO §§ 91 a, 93, 138 Abs. 4
UWG § 4 Nr. 9 a
Aktenzeichen: 6W1/07 Paragraphen: ZPO§91a ZPO§93 ZPO§138 UWG§4 Datum: 2007-01-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21290 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Anerkenntnis
OLG Koblenz - LG Mainz
08.06.2005
6 W 275/05
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis: Sofortiges Anerkenntnis nach einer zunächst nicht schlüssigen Klage; Klageveranlassung bei Insolvenzanfechtung
1. Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, so kann der Beklagte nach Behebung dieses Mangels noch "sofort" i.S.d. § 93 ZPO anerkennen.
2. Der Beklagte gibt keine Veranlassung zur Klageerhebung, wenn der Kläger vernünftigerweise davon ausgehen konnte, daß der Beklagte auch ohne Klageerhebung leisten werde.
3. Der Insolvenzverwalter muß dem Anfechtungsgegner den Anfechtungsanspruch bereits vor Einleitung eines Rechtsstreits schlüssig darlegen. Bleibt der Anfechtungsgegner nach einer Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters untätig, so gibt er nur dann Veranlassung zur Klageerhebung, wenn der Insolvenzverwalter seiner Darlegungspflicht genügt hat, der in Anspruch genommene Anfechtungsgegner also in Kenntnis aller anspruchsbegründenden Tatsachen nicht leistet.
ZPO § 93
Aktenzeichen: 6W275/05 Paragraphen: ZPO§93 Datum: 2005-06-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=23457 Honorarrecht/RVG - Terminsgebühr Anerkenntnis Nr.3104
LG Stuttgart - AG Nürtingen
01.02.2005
10 T 546/04
Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren
Nachdem der im VV Nr. 3104 geregelte Fall des § 307 Abs. 2 ZPO a.F. von der neuen Fassung des § 307 ZPO umfasst ist, handelt es sich bei der Nichtanpassung um ein Versehen des Gesetzgebers. Die volle Terminsgebühr entsteht daher trotzdem.
ZPO § 307 Abs 2 vom 27.07.2001
ZPO § 307
RVG § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 3104 Aktenzeichen: 10T546/04 Paragraphen: ZPO§307 RVG§2 Datum: 2005-02-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=19074
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