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Honorarrecht/RVG - Beschwerde
OLG Naumburg - AG Naumburg
22.6.2016
12 Wx 32/16 (KfB)
Durch den Entwurf einer Beschwerdeerwiderung und deren Übersendung an die Mandantschaft wird eine 0,5-Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 RVG verdient.
Aktenzeichen: 12Wx32/16 Paragraphen: Datum: 2016-06-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36912 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Streitwert Beschwerde
OLG Celle - LG Hildesheim
23.07.2009
6 W 106/09
1. Bei einer Beschwerde gegen den Beschluss über den Streitwert des Berufungsverfahrens kann das Beschwerdegericht zugleich den Streitwert der ersten Instanz von Amts wegen ändernden Beschluss des Berufungsgerichts überprüfen und von Amts wegen ändern.
2. Der Wert des mit der Vollstreckungsabwehrklage neben dem Urteil zugleich angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlusses ist bei der Höhe des Streitwerts als Nebenforderung nicht zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1 ZPO).
GKG § 63 Abs 3
GKG § 68 Abs 1
ZPO § 4 Abs 1
ZPO § 767
Aktenzeichen: 6W106/09 Paragraphen: GKG§63 GKG§68 ZPO§4 ZPO§767 Datum: 2009-07-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26093 Honorarrecht/RVG - Beschwerde
OLG Hamburg - LG Hamburg
01.07.2007
8 W 95/07
Weicht der festgesetzte Kostenbetrag vom Wert des Antrages ab, gilt für die sofortige Beschwerde der festgesetzte Betrag.
ZPO § 567 Abs. 2 n.F.
Aktenzeichen: 8W95/07 Paragraphen: ZPO§567 Datum: 2007-07-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21819 Rechtsmittelrecht Honorarrecht/RVG - Beschwerde
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
28.05.2007
1 W 23/07
1. Bei einer im Beschwerderechtszug erfolgreichen Richterablehnung sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens solche des Rechtsstreits; sie sind weder dem Gegner noch der Staatskasse aufzuerlegen.
2. Der Senat hält für eine derartige Beschwerde den vollen Streitwert des Hauptsacheverfahrens für unangemessen; er setzt ihn regelmäßig auf einen Bruchteil des Werts des Hauptsacheverfahrens an (hier: 25 %).
ZPO §§ 42, 91, 567
Aktenzeichen: 1W23/07 Paragraphen: ZPO§42 ZPO§91 ZPO§567 Datum: 2007-05-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21814 Honorarrecht/RVG - Beschwerde Nr.1000 Nr.1004
OLG Nürnberg - AG Nürnberg
14.05.2007
7 WF 599/07
Bei einer Einigung im Verfahren auf eine Beschwerde nach § 621e ZPO fällt entsprechend RVG-VV Nr. 1004 eine 1,3 Einigungsgebühr an.
RVG-VV Nr. 1000, 1004
ZPO § 621e
Aktenzeichen: 7WF599/07 Paragraphen: ZPO§621e Datum: 2007-05-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21953 Rechtsmittelrecht Kostenrecht Honorarrecht/RVG - Beschwerde Kostenentscheidung Rechtsmittel
OLG Celle - LG Hannover
21.04.2006
11 W 17/06
1. Bei der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO ist das Gericht nicht gezwungen, schwierige Rechtsfragen zu klären. Maßstab der Entscheidung ist vielmehr der aufgrund summarischer Prüfung zu prognostizierende Ausgang des Rechtsstreits ohne Eintritt der Erledigung. Dabei ist es auch zu würdigen, wenn die beklagte Partei während des Verfahrens erfüllt und sich hierdurch freiwillig in die Position der Unterlegenen begibt.
2. Gegen die Nichtabhilfeentscheidung des Ausgangsgerichts nach § 572 Abs. 1 ZPO ist eine erneute sofortige Beschwerde grundsätzlich nicht gegeben.
ZPO § 91a Abs 1
ZPO § 567 ABS 1
ZPO § 572 Abs 1 Aktenzeichen: 11W17/06 Paragraphen: ZPO§91a ZPO§567 ZPO§572 Datum: 2006-04-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17546 Rechtsmittelrecht Honorarrecht/RVG - Kostenrecht Nichtzulassungsbeschwerde Vergleichsgebühr Einigungsgebühr
BGH - OLG München - LG Traunstein
15.3.2006
XII ZR 209/05
Zur Verteilung der Kosten des Rechtsstreits, wenn sich die Parteien in einem außergerichtlichen Vergleich zur Hauptsache und wegen eines Teils der prozessbezogenen Kosten (hier: Anwaltsgebühren) verständigen und der Rechtsmittelführer danach eine von ihm eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurücknimmt.
ZPO § 98 Aktenzeichen: XIIZR209/05 Paragraphen: ZPO§98 Datum: 2006-03-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17388 Honorarrecht/RVG - Kostenerstattung Beschwerde
BGH - OLG Köln - LG Köln
26.1.2006
III ZB 63/05
a) Für die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers besteht kein Anwaltszwang.
b) Prozesshandlungen, die ein ehemaliger Rechtsanwalt nach dem Verlust seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der Löschung in der Liste der zugelassenen Anwälte für die Partei vornimmt, sind im Parteiprozess nicht allein wegen der beendeten Zulassung unwirksam (Abgrenzung zu BGHZ 98, 325). Es bleibt offen, ob mit dem Ende der Zulassung auch die einem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht erlischt. Die Partei kann dessen - unterstellt vollmachtslose - weitere Prozessführung jedenfalls mit Rückwirkung genehmigen.
c) Der obsiegenden Partei steht ein Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten gemäß § 91 ZPO ausnahmsweise nicht zu, wenn für die Bestellung eines Rechtsanwalts kein Anlass mehr bestand, weil das Gericht bereits eine Verwerfung des vom Gegner eingelegten Rechtsbehelfs angekündigt hatte.
ZPO §§ 78, 91, 104
BRAO § 36 Aktenzeichen: IIIZB63/05 Paragraphen: ZPO§78 ZPO§91 ZPO§104 BRAO§36 Datum: 2006-01-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16820 Honorarrecht/RVG - Beschwerde
OLG Köln - LG Aachen - AG Düren
23.1.2006
2 W 4/06
Lässt der Einzelrichter, der über eine Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2 GKG zu entscheiden hat, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die weitere Beschwerde zu, anstatt die Sache auf die Kammer zu übertragen, stellt dies eine Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 GG) dar.
GKG §§ 7, Abs. 1, 9 Abs. 2, 62 Abs. 1, 66 Abs. 4 und 72 Nr. 3
GG Art. 101 Abs. 1 Aktenzeichen: 2W4/06 Paragraphen: GKG§7 GKG§9 GKG§62 GKG§66 GKG§72 GGArt.101 Datum: 2006-01-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16803 Honorarrecht/RVG - Streitwert Beschwerde
Bayerischer VGH
02.01.2006
12 C 05.3037
Gegenstandswertfestsetzungsbeschwerde
Maßgeblichkeit des Klageantrags für die Bedeutung der Sache
RVG § 33
GKG §§ 40, 52 Abs 1 Aktenzeichen: 12C05.3037 Paragraphen: RVG§33 GKG§40 GKG§52 Datum: 2006-01-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16779
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