Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 4 von 4
Honorarrecht/RVG - Gerichtskosten Zinsen
OLG Dresden - LG Dresden
10.7.2019
3 W 542/19
Verzinsung bei Ersetzung der erstinstanzlichen Kostengrundentscheidung durch Prozessvergleich in der Berufungsinstanz
Ein Prozessvergleich in 2. Instanz ändert grundsätzlich nichts an der Verzinsung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (wie OLG Nürnberg, 12 W 253/18 entgegen OLG Köln, 17 W 78/13, v.g.).
ZPO § 104 Abs 1 S 2
Aktenzeichen: 3W542/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39214 Honorarrecht/RVG - Gerichtskosten
BGH - Kammergericht - LG Berlin
28.9.2006
VII ZR 166/05
Richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen zwei Beschwerdegegner und wird die Beschwerde gegenüber einem von ihnen zurückgenommen, führt sie jedoch gegenüber dem anderen zur Zulassung der Revision, so hat der Beschwerdeführer neben der allgemeinen Verfahrensgebühr für die Durchführung des Revisionsverfahrens (KV Nr. 1230) eine Gebühr für die Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde (KV Nr. 1243) zu tragen.
GKG §§ 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 22
GKVerz Nr. 1230, 1234
Aktenzeichen: VIIZR166/05 Paragraphen: GKG§6 GKG§9 GKG§22 Datum: 2006-09-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=19344 Prozeßrecht Honorarrecht/RVG - Prozeßkostenhilfe Gerichtskosten
Kammergericht - LG Berlin
12.9.2006
1 W 261/06
Erwächst dem Prozesskostenhilfeempfänger etwa wegen der Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich ein Rückzahlungsanspruch in Bezug auf vor der Bewilligung eingezahlte Gerichtskosten, so ist die Staatskasse nur dann berechtigt, diesen Rückzahlungsanspruch mit dem nach § 59 Abs. 1 RVG übergangenen Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts zu verrechnen, wenn der Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss entsprechend § 120 Abs. 4 ZPO abgeändert ist oder nach § 124 ZPO aufgehoben wurde
BRAGO § 130 Abs. 1
ZPO 120 Abs. 4, 124 Aktenzeichen: 1W261/06 Paragraphen: BRAGO§130 ZPO§120 ZPO§124 Datum: 2006-09-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18879 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Berufung Gerichtskosten Berufungsverfahren
OLG München - LG Landshut
17.2.2005
11 W 2807/04
Rücknahme nur einer Berufung bei beidseitiger Berufung
Leben beide Parteien Berufung ein und nimmt nur eine ihre Berufung zurück, so greift die Gebührenermäßigung gemäß KV-GKG 1221 nicht ein.
Aktenzeichen: 11W2807/04 Paragraphen: Datum: 2005-02-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17293
Ergebnisseite:
1
|