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Honorarrecht/RVG - Kostenerstattung Verfahrensgebühr Nr.3100
OLG Celle - LG Hannover
2.3.2010
Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG gehört auch dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn der Rechtsanwalt des Beklagten, dem von dem Gericht eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt worden ist, den Klageerwiderungsschriftsatz in entschuldbarer Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Klagerücknahme bei dem Gericht
einreicht.
ZPO § 91 Abs 1 Satz 1
Aktenzeichen: 2W69/10 Paragraphen: ZPO§91 Datum: 2010-03-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26879 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Kostenfestsetzung Geschäftsgebühr Nr.3100
OLG Naumburg - LG Magdeburg
18.2.2010
2 W 5/10
1. Die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG ist für alle am 5. August 2009 noch nicht abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 104 ff. ZPO anzuwenden.
2. Nach § 15a Abs. 2 RVG kann sich ein Dritter, z. Bsp. ein Kostenschuldner im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens, grundsätzlich nicht zu seinen Gunsten auf die Anrechnungsbestimmung u.a. der Vorbemerkung 3 Abs. 4 in Teil 3 der Anlage 1 - VV - zum RVG berufen.
3. Der Nachweis der Erfüllung des Anspruchs auf Erstattung der vollen Geschäftsgebühr i.S. der Voraussetzung des § 15a Abs. 2 Alt. 1 RVG für die Anrechnung des hälftigen Betrages der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG zugunsten des Kostenschuldners kann nicht unter Verweis auf einen zwischen den
Parteien des Rechtsstreits geschlossenen gerichtlichen Vergleich geführt werden, wenn sich aus dessen Wortlaut nicht ohne Weiteres ergibt, dass und in welcher Höhe die Zahlung des Gesamtabgeltungsbetrages auf die Geschäftsgebühr geleistet wird.
Aktenzeichen: 2W65/10 Paragraphen: ZPO§104 RVG§15a Datum: 2010-02-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27307 Honorarrecht/RVG - Geschäftsgebühr Nr.2300 Nr.3100
OLG Oldenburg - AG Nordhorn
19.03.2009
13 WF 52/09
Die Erstattung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr setzt eine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage voraus, die sich in Unterhaltsstreitigkeiten regelmäßig nur aus Verzug ergeben kann. Erfolgt bereits die erste, den Verzug begründende Mahnung durch den
Anwalt, kann die Erstattung nicht beansprucht werden. Dieses Ergebnis mag häufig unbillig erscheinen, ist aber Folge der gesetzlichen Konzeption des RVG und kann nicht durch die Gerichte korrigiert werden.
BGB § 286
RVG VV 2300, RVG VV Vorbem. 3 IV
Aktenzeichen: 13WF52/09 Paragraphen: BGB§286 Datum: 2009-03-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25502 Honorarrecht/RVG - Geschäftsgebühr Nr.2300 Nr.3100
BGH - LG Berlin - AG Berlin-Mitte
12.3.2009
IX ZR 10/08
Die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts vor einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und diejenige vor dem nachfolgenden Hauptsacheverfahren stellen regelmäßig verschiedene Angelegenheiten dar, deren Wahrnehmung jeweils eine Geschäftsgebühr auslöst.
RVG § 17 Nr. 4 Buchstabe b)
RVG VV Nr. 2300 (Nr. 2400 alt)
Aktenzeichen: IXZR10/08 Paragraphen: RVG§17 Datum: 2009-03-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25534 Honorarrecht/RVG - Geschäftsgebühr Nr.2300 Nr.3100
OLG Bremen - LG Bremen
20.02.2009
2 W 13/09
Eine hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach VV Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG setzt voraus, dass eine Geschäftsgebühr entstanden ist. Dafür reicht es nicht aus, dass der abstrakte Gebührentatbestand (hier Nr. 2300 RVG-VV) verwirklicht
ist. Die Gebühr muss darüber hinaus auch vom Auftraggeber konkret geschuldet sein, was etwa dann nicht der Fall ist, wenn der Rechtsanwalt auf die Geltendmachung der Geschäftsgebühr ausdrücklich oder konkludent (etwa durch Vereinbarung einer Pauschalvergütung)
verzichtet hat.
RVG-VV Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4
Aktenzeichen: 2W13/09 Paragraphen: RVG-VV Datum: 2009-02-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25330 Honorarrecht/RVG - Geschäftsgebühr Nr.2300 Nr.3100 Prozeßkostenhilfe
OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
20.01.2009
I-10 W 120/08
Eine angefallene Geschäftsgebühr nach RVG-VV Nr. 2300 ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG-VV Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG-VV Nr. 3100 anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Bedürftigkeit der Partei bereits zum Zeitpunkt der vorprozessualen Tätigkeit vorgelegen hat.
RVG §§ 55, 56
VV-Vorbemerkung 3.4
RVG-VV Nr. 2300, 2500 ff.
Aktenzeichen: I-10W120/08 Paragraphen: RVG§55 RVG§56 Datum: 2009-01-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25240 Honorarrecht/RVG - Geschäftsgebühr Nr.2300 Nr.3100 Prozeßkostenhilfe
OLG München - AG Pfaffenhofen
9.1.2009
11 W 2726/08
Eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gemäß der Nr. 2300 W-RVG ist (auch dann) gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 4 W-RVG auf die dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen, wenn der materiell-rechtliche Anspruch auf Ersatz der Geschäftsgebühr tituliert ist (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 10.06.2008 -11 W 3014/07).
RVG §§ 45 ff.
RVG-W Vorbemerkung 3 Abs. 4
Aktenzeichen: 11W2726/08 Paragraphen: RVG§45 Datum: 2009-01-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25778 Honorarrecht/RVG - Geschäftsgebühr Verfahrensgebühr Nr.2300 Nr.3100
OLG Düsseldorf - LG Mönchengladbach
20.11.2008
I-22 W 43/08
Die vorprozessuale anwaltliche Geschäftsgebühr ist auch dann gem. Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV auf die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV anzurechnen, wenn sie nicht tituliert oder unstreitig gezahlt worden ist. Insoweit genügt die schlüssige Darlegung der Entstehung
der Geschäftsgebühr durch den Kostenschuldner im Kostenfestsetzungsverfahren. (Anschluss BGH v. 22.1.2008 - VIII ZB 57/07, BGHReport 2008, 622 = MDR 2008, 592 = BRAK 2008, 141 = NJW 2008, 1323; NJW-RR 2008, 1095)
Aktenzeichen: I-22W43/08 Paragraphen: Datum: 2008-11-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25119 Honorarrecht/RVG - Geschäftsgebühr Nr.2300 Nr.3100
BGH - LG Chemnitz - AG Hainichen
25.9.2008
IX ZR 133/07
Die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr anteilig anzurechnen.
RVG VV Vorbemerkung 3 Absatz 4
RVG VV Nr. 2300, 3101
Aktenzeichen: IXZR133/07 Paragraphen: Datum: 2008-09-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24612 Honorarrecht/RVG - Verwaltungsrecht Geschäftsgebühr Nr.2300 Nr.3100
VG Hannover
25.08.2008
6 A 1801/05
Geschäftsgebühr, Anrechnung: Kostenfestsetzung, Kostenfestsetzung, Verfahrensgebühr, Verfahrensgebühr, Anrechnung: Geschäftsgebühr
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Die Anwendung der Anrechnungsvorschrift in Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 in Teil 3 VV (VG Hannover, Beschl. v. 7.12.2007 - 6 A 1117/07 -) setzt voraus, dass der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt, dessen Kosten zum Gegenstand der Kostenfestsetzung gemacht werden, den Kostengläubiger bereits im Verwaltungsverfahren vertreten hat.
RVG § 13 I
VV 2300 RVG
VV 3100 RVG
Vorbem 3 Teil 3 RVG
VwGO § 162 I
VwGO § 162 II 1
VwGO § 164
Aktenzeichen: 6A1801/05 Paragraphen: RVG§13 VwGO§162 VwGO§164 Datum: 2008-08-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24357
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