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Insolvenzrecht - Masse Sonstiges
BGH - Kammergericht - LG Berlin
17.9.2020
IX ZR 62/19
Räumungspflicht des Gewerbegrundstücks im Insolvenzverfahren: Teilweise Räumung als Masseverbindlichkeit; Instandsetzung der entfernten, mit der Mietsache verbundenen Einrichtung als Masseverbindlichkeit
1. Stellt die Räumungspflicht des Mieters nur eine Insolvenzforderung dar, begründet eine teilweise Räumung durch den Insolvenzverwalter keine Masseverbindlichkeit.(Rn.10)
2. Entfernt der Insolvenzverwalter eine Einrichtung, die der Schuldner mit der Mietsache verbunden hat und die im Eigentum des Schuldners steht, stellt die Pflicht zur Instandsetzung der Sache in den vorigen Stand keine Masseverbindlichkeit dar, wenn der Insolvenzverwalter
dabei den Rahmen einer teilweisen Erfüllung der Räumungspflicht nicht überschreitet.(Rn.15)
InsO § 55 Abs 1 Nr 1
BGB § 258, § 539 Abs 2, § 546
Aktenzeichen: IXZR62/19 Paragraphen: Datum: 2020-09-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40439 Insolvenzrecht - Masse
BVerwG - OVG NRW - VG Düsseldorf
11.3.2020
8 C 17.19
Insolvenzrechtliche Einordnung des Beitrags einer Kapitalgesellschaft zur Industrie- und Handelskammer
Beitragsforderungen einer Industrie- und Handelskammer, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer kammerzugehörigen Kapitalgesellschaft entstehen, stellen sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO dar.
AO §§ 10, 12 Satz 2 Nr. 1
GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1
IHKG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
Aktenzeichen: 8C17.19 Paragraphen: Datum: 2020-03-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40287 Insolvenzrecht - Masse Massearmut
OLG München - LG Landshut
24.7.2019
20 U 449/19
Auf die Behauptung der Masseunzulänglichkeit kommt es nicht an, da der Insolvenzverwalter selbst nach Anzeige der Masseunulänglichkeit zur Verwaltung und Verwertung der Masse verpflichtet ist, § 208 Abs. 3 InsO. Damit hat er weiterhin die den Gesellschaftsgläubigern gegen den Kommanditisten zustehenden Haftungsansprüche gem. § 171 Abs. 1 HGB, geltend zu machen, die nicht Teil der Insolvenzmasse sind und gemäß § 171 Abs. 2 HGB nur im Wege gesetzlicher Prozessstandschaft geltend gemacht werden.
Aktenzeichen: 20U449/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39252 Insolvenzrecht - Masse Prozeßrecht Kosten
BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
2.5.2019
IX ZB 67/18
Ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt worden und erfolgt danach die Anzeige der Masseunzulänglichkeit, ist jedenfalls ein Beschluss, auf dem im Wege der Zwangsvollstreckung noch kein Sicherungsrecht erwirkt wurde, auf eine sofortige Beschwerde aufzuheben.
InsO § 210
ZPO § 104 Abs 2
Aktenzeichen: IXZB67/18 Paragraphen: Datum: 2019-05-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38892 Insolvenzrecht - Sonstiges Masse
BGH - OLG Dresden - LG Chemnitz
11.1.2018
IX ZR 295/16
1. Der mittelbare Besitz des Schuldners an einer beweglichen Sache begründet kein Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters, wenn die Sache nach der Art des mittelbaren Besitzes dauerhaft mit der erfolgten Überlassung an den unmittelbaren Besitzer so aus dem Vermögen des Schuldners ausgeschieden ist, dass gegen den Willen des unmittelbaren
Besitzers keine weitere Nutzung durch den Schuldner möglich ist.
2. Beim Finanzierungsleasing scheidet ein Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters aus, wenn der Schuldner die Sache dem Leasingnehmer für eine feste, nicht ordentlich kündbare Grundlaufzeit überlassen hat und bei deren Ablauf eine Vollamortisation erlangt, weil der Leasingnehmer aufgrund der vertraglichen Regelungen - sei es auch erst in Verbindung mit besonderen Vertragsbestimmungen wie einer Abschlusszahlung, einer Restwertgarantie, einer Kaufoption oder einem Andienungsrecht - insgesamt einen Betrag zu zahlen hat, der das vom Schuldner für die Anschaffung der Sache eingesetzte Kapital zuzüglich
Verzinsung und Gewinn erreicht oder übersteigt.
InsO § 166 Abs 1
Aktenzeichen: IXZR295/16 Paragraphen: Datum: 2018-01-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37701 Insolvenzrecht - Masse Verjährung
BGH - OLG Düsseldorf - LG Duisburg
14.12.2017
IX ZR 118/17
1. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter führt nicht dazu, dass die Verjährung von Altmasseverbindlichkeiten gehemmt wird.
2. Die Parteien können auch dann ein die Verjährung hemmendes Stillhalteabkommen vereinbaren, wenn der Insolvenzverwalter sich aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht berufen kann. In diesem Fall genügt
es für ein Stillhalteabkommen nicht, wenn der Gläubiger Hinweise auf das nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit bestehende Leistungsverweigerungsrecht unwidersprochen hinnimmt.
BGB § 205, § 206
InsO § 208 Abs 1
Aktenzeichen: IXZR118/17 Paragraphen: Datum: 2017-12-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37457 Insolvenzrecht - Masse
BGH - LG Kassel - AG Eschwege
20.7.2017
IX ZB 75/16
1. Ein nach der Einreichung des Vergütungsantrags bei Gericht erfolgender Massezufluss stellt eine neue Tatsache dar, die grundsätzlich eine nachträgliche Festsetzung der Vergütung ermöglicht. Berücksichtigt der Insolvenzverwalter bei seinem ersten Vergütungsantrag
sicher zu erwartende, zukünftige Massezuflüsse nicht, führt dies nicht zur Präklusion für einen ergänzenden Festsetzungsantrag.
2. Die Schlussverteilung hat zu erfolgen, auch wenn eine abschließende Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters noch aussteht.
3. Ist die Schlussverteilung vollzogen, hat das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu beschließen, auch wenn nach der Erstellung des Schlussverzeichnisses oder nach der Schlussverteilung noch weitere Massezuflüsse aus dem laufenden Einkommen des Schuldners erfolgt sind oder eine abschließende Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters noch aussteht.
InsO § 63 Abs 1 S 2, § 196 Abs 1, § 200
InsVV § 8
Aktenzeichen: IXZB75/16 Paragraphen: Datum: 2017-07-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37287 Gesellschaftsrecht Insolvenzrecht - Insolvenz Masse
BGH - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
4.7.2017
II ZR 319/15
1. Die Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife entfällt, soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahlung durch eine Gegenleistung ausgeglichen wird. Die Regeln des Bargeschäfts nach § 142 InsO aF sind insoweit nicht entsprechend anwendbar.
2. Die in die Masse gelangende Gegenleistung muss für eine Verwertung durch die Gläubiger geeignet sein. Das sind Arbeits- oder Dienstleistungen in der Regel nicht.
3. Wenn die Gesellschaft insolvenzreif und eine Liquidation zugrunde zu legen ist, ist die in die Masse gelangende Gegenleistung grundsätzlich nach Liquidationswerten zu bemessen.
GmbHG § 64
InsO § 142 aF
Aktenzeichen: IIZR319/15 Paragraphen: GmbHG§64 Datum: 2017-07-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37277 Insolvenzrecht - Masse
BGH - LG Dresden
12.1.2017
IX ZR 87/16
Der Anspruch eines im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten bestellten gemeinsamen Vertreters von Anleihegläubigern auf Vergütung ist keine Masseverbindlichkeit.
InsO § 53, § 54 Nr 2, § 55 Abs 1 Nr 1, § 55 Abs 1 Nr 2
SchVG § 7 Abs 6
Aktenzeichen: IXZR87/16 Paragraphen: Datum: 2017-01-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36928 Insolvenzrecht - Masse Kosten Prozeßrecht
BGH - OLG Oldenburg - LG Oldenburg
28.6.2016
II ZR 364/13
Hat der Insolvenzverwalter nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten eines im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 180 Abs. 2 InsO aufgenommenen Rechtsstreits zu tragen, sind die von ihm zu erstattenden Kosten des Beschwerdeverfahrens einheitlich als Masseverbindlichkeit zu behandeln (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. September 2006, IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132 Rn. 13 f.; Be-schluss vom 20. März 2008, IX ZB 68/06, juris Rn. 4; Urteil vom 29. Mai 2008, IX ZR 45/07, ZIP 2008, 1441 Rn. 29; Beschluss vom 2. März 2011, IV ZR 18/10, juris Rn. 5 f.), während der Kostenerstattungsanspruch des Gegners für die Vorinstanzen nur als Insolvenzforderung besteht.
InsO § 180 Abs 2 S 1
ZPO § 91a Abs 1
Aktenzeichen: IIZR364/13 Paragraphen: InsO§180 ZPO§91a Datum: 2016-06-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36314
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