Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 63
Insolvenzrecht - Auskunft Steuern
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Lüneburg
16.9.2020
6 C 10.19
Anfechtung; Auskunft; Auskunftsanspruch; Datenschutz; Datenschutzgrundrecht; Datenschutzrecht; Höchstpersönlichkeit; Insolvenzmasse; Insolvenzschuldner; Insolvenzverwalter; Pfändbarkeit; Schutz der personenbezogenen Daten; Steuergeheimnis; Steuerverfah-ren; Vermögensbezug; Verpflichtungsklage; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis; Vorabentscheidungsverfahren; betroffene Person; ideelles Interesse;
Kein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen Steuerbehörden hinsichtlich Schuldnerdaten
1. Statthafte Klageart für einen gegen eine Behörde gerichteten Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO ist die Verpflichtungsklage.
2. Der Insolvenzverwalter ist hinsichtlich der Steuerdaten des Insolvenzschuldners nicht "betroffene Person" im Sinne des Art. 4 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 DSGVO.
3. Der Auskunftsanspruch des Insolvenzschuldners aus Art. 15 DSGVO geht nicht gemäß § 80 Abs. 1 InsO in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters über.
GRC Art. 8 Abs. 1 und 2
AEUV Art. 16 Abs. 1, Art. 267
DSGVO Art. 1 Abs. 2, Art. 4 Nr. 1 und 10, Art. 15 Abs. 1 und 3, Art. 23 Abs. 1
AO § 2a Abs. 5, § 30 Abs. 1 und 4 Nr. 3, § 32c Abs. 1 Nr. 2, § 32e Satz 1 und 2, § 34 Abs. 3
InsO §§ 35 f., § 80 Abs. 1, §§ 97 ff., §§ 270 ff., §§ 315 ff.
VwGO § 42 Abs. 1
Aktenzeichen: 6C10.19 Paragraphen: Datum: 2020-09-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40681 Insolvenzrecht - Vollstreckung Steuern
BGH - LG Paderborn - AG Paderborn
19.9.2019
IX ZB 2/18
Die Entstehung einer Steuerschuld, welche der Schuldner begleichen möchte, ist in der Regel kein ausreichender Grund für die Erhöhung des unpfändbaren Betrages.
ZPO § 850f Abs 1 Buchst b
Aktenzeichen: IXZB2/18 Paragraphen: Datum: 2019-09-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39448 Insolvenzrecht - Steuern Sonstiges
BVerwG - OVG NRW - VG Köln
4.7.2019
7 C 31.17
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zum Informationszugang von Insolvenzverwaltern zu steuerlichen Daten der Finanzbehörden
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zum Informationszugang von Insolvenzverwaltern zu steuerlichen Daten der Finanzbehörden.
VO (EU) 2016/679 (DSGVO) Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Nr. 1, Art. 15, Art. 23 Abs. 1 Buchst. e, i und j
AO § 2a Abs. 3 und 5, § 32b Abs. 1, § 32c Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 32e
Aktenzeichen: 7C31.17 Paragraphen: Datum: 2019-07-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39285 Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung Steuern
BGH - OLG Dresden - LG Dresden
12.4.2018
IX ZR 88/17
1. Weiß das Finanzamt, dass ein Dritter, welcher sich für die Steuerverbindlichkeiten des Schuldners verbürgt hat, auf Weisung und unter Verrechnung mit einer Kaufpreisforderung des Schuldners die Steuerschulden tilgt, hat es Kenntnis von der gläubigerbenachteiligenden
Rechtshandlung des Schuldners.
2. Der auf Zahlung von Geld gerichtete Rückgewähranspruch ist keine Entgeltforderung, die bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, einen erhöhten Verzugszinssatz begründet.
InsO § 133 Abs 1 S 1, § 143 Abs 1 S 2
BGB § 288 Abs 1 S 2, § 299 S 1, § 819 Abs 1
Aktenzeichen: IXZR88/17 Paragraphen: Datum: 2018-04-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37805 Insolvenzrecht - Steuern
BGH - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
5.4.2016
II ZR 62/15
Die nach § 43 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Abzug auf die Kapitalerträge der Insolvenzmasse erhobene Einkommen- oder Körperschaftsteuer (Kapitalertragsteuer) ist ebenso wie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag auch im Insolvenzverfahren vermögensmäßig als Abzug von Gesellschaftskapital anzusehen und wegen der steuerlichen Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer der Gesellschafter wie eine Entnahme zu behandeln. Die Gesellschafter sind deshalb - unabhängig vom Inhalt des Gesellschaftsvertrages - zur Erstattung der Zinsabschläge in die Masse verpflichtet.
EStG § 36 Abs 2 Nr 2, § 43 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: IIZR62/15 Paragraphen: EStG§36 EStG§43 Datum: 2016-04-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36111 Insolvenzrecht - Steuern
BFH - FG München
16.4.2015
III R 21/11
Einkommensteuer als Masseschuld
Die Einkommensteuer ist als Masseschuld aufgrund massebezogenen Verwaltungshandelns gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen, wenn dieser die selbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners im Interesse der Masse erlaubt, die Betriebseinnahmen zur Masse zieht, soweit sie dem Schuldner nicht für seinen Unterhalt belassen werden, und die Fortführung der Tätigkeit ermöglicht, indem er zur Masse gehörende Mittel einsetzt, um durch die Tätigkeit entstehende Forderungen Dritter zu begleichen.
Aktenzeichen: IIIR21/11 Paragraphen: Datum: 2015-04-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36445 Insolvenzrecht - Steuern
BFH - Sächsisches FG
15.4.2015
V R 44/14
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters
Dient ein Insolvenzverfahren sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des --zum Vorsteuerabzug berechtigten-- Unternehmens wie auch der Befriedigung von Privatverbindlichkeiten des Unternehmers, ist der Unternehmer aus der Leistung des Insolvenzverwalters
grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die im Insolvenzverfahren jeweils als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden, zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt.
Aktenzeichen: VR44/14- Paragraphen: Datum: 2015-04-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35294 Insolvenzrecht - Steuern
BFH - FG München
24.2.2015
VII R 27/14
Zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA geleisteter Zahlungen auf Insolvenzforderungen des FA
1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA entrichtete Beträge, die nicht aus freigegebenen Vermögen stammen, können gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nur auf Steuerschulden angerechnet werden, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören. In Höhe eines nach Anrechnung der Zahlungen auf nachinsolvenzlich begründete Steuerschulden verbliebenen
Überschusses entsteht ein Erstattungsanspruch zugunsten der Masse gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG.
2. Einer Aufrechnung gegen diesen Erstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen des FA steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen.
Aktenzeichen: VIIR27/14 Paragraphen: Datum: 2015-02-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35133 Insolvenzrecht - Steuern
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
17.12.2014
17 U 221/13
Rückbuchung von Lastschrifteinzügen (Steuerschulden) im Hinblick auf die Verweigerung der Genehmigung des Insolvenzverwalters
Aktenzeichen: 17U221/13 Paragraphen: Datum: 2014-12-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34676 Insolvenzrecht - Steuern
BFH
26.11.2014
VII R 32/13
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen i.S. des § 35 Abs. 2 InsO
1. Wird eine selbständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben, ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, der auf Vorauszahlungen beruht,
die erst nach der Freigabe festgesetzt und allein nach den zu erwartenden Einkünften aus der freigegebenen Tätigkeit berechnet worden sind, nicht i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmasse geschuldet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. März 2014 VII S 47/13 (PKH), BFH/NV 2014, 1013).
2. Darüber hinaus ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch auch dann nicht der Insolvenzmasse geschuldet, wenn er auf Vorauszahlungen beruht, die nach der Freigabe aus Mitteln geleistet worden sind, die zum freigegebenen Vermögen gehören.
Aktenzeichen: VIIR32/13 Paragraphen: InsO§35 Datum: 2014-11-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34794
|