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Haftrecht Internationales Recht - Produkthaftung Haftungsrecht
BGH - LG Stendal - AG Stendal
30.7.2013
VI ZR 284/12
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt:
1. Ist Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Amtsblatt Nr. L 210 vom 7. August 1985, S. 29-33) dahin auszulegen, dass ein Produkt, wenn es sich um ein in den menschlichen Körper implantiertes Medizinprodukt (hier: Herzschrittmacher) handelt, bereits dann fehlerhaft ist, wenn Geräte derselben Produktgruppe ein nennenswert erhöhtes Ausfallrisiko haben, ein Fehler des im konkreten Fall
implantierten Geräts aber nicht festgestellt ist?
2. Falls Frage 1 mit ja beantwortet wird:
Handelt es sich bei den Kosten der Operation zur Explantation des Produkts und zur Implantation eines anderen Herzschrittmachers um einen durch Körperverletzung verursachten Schaden im Sinne der Art. 1, Art. 9 Satz 1 Buchst. a der Richtlinie 85/374/EWG?
EWGRL 374/85 Art 1, Art 6 Abs 1, Art 9 S 1 Buchst a
AEUV Art 267
ProdHaftG § 1 Abs 1
Aktenzeichen: VIZR284/12 Paragraphen: ProdHaftG§1 Datum: 2013-07-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33422 Internationales Recht - Haftungsrecht Schadensrecht
BGH - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
4.6.2013
VI ZR 288/12
Auf den Nachweis der konkreten Kausalität einer Kapitalmarktinformation für den Willensentschluss des jeweiligen Anlegers kann im Rahmen des Anspruchstatbestandes des § 826 BGB auch dann nicht verzichtet werden, wenn eine Kapitalmarktinformation extrem unseriös ist. Eine "generelle" - unabhängig von der Kenntnis des potentiellen Anlegers postulierte
- Kausalität einer falschen Werbeaussage ist unter Schutznormaspekten unvertretbar.
BGB § 826
Aktenzeichen: VIZR288/12 Paragraphen: BGB§826 Datum: 2013-06-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32924 Haftungsrrecht Schadensrecht Internationales Recht Prozeßrecht - Haftungsrecht Sonstiges Prozeßrecht Zuständigkeiten
OLG Hamburg - LG Hamburg
18.1.2012
5 U 51/11
Internationale Zuständigkeit
1. Tatbestandlich erforderlich ist bei dieser Anspruchsgrundlage ein betriebsbezogener Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, dh. das Verhalten des Verletzers muss zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs als solchen bzw. zu einer Bedrohung seiner Grundlagen führen. Ein tatbestandsmäßiger Eingriff in einen Gewerbebetrieb kann auch in den Äußerungen Dritter liegen, insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen. Ist eine gewerbliche Leistung allerdings durch eine wahre Berichterstattung oder wertende Äußerung betroffen, liegt grundsätzlich kein rechtswidriger Eingriff vor. Bei einer einzelnen Wertung kann die Betriebsbezogenheit eines Eingriffs zu verneinen sein. Der Schutz des Gewerbebetriebes und das Recht zur freien Meinungsäußerung können bei derartigen Sachverhaltsgestaltungen kollidieren. In diesem Fall ist wie bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine Güter- und Interessenbewertung erforderlich.
2. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt Äußerungen wertender und tatsächlicher Art, wenn und soweit sie meinungsbezogen sind, ungeachtet des Verbreitungsmediums und der Anonymität des Äußernden. Die Wirkungen des Internets, die etwa in einer Prangerwirkung, aber auch in der strukturell denkbaren Perpetuierung erblickt werden können, sind zu beachten. Entscheidend kommt es darauf an, ob das schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an objektiver Information höher zu werten ist als die wirtschaftlichen Belange des Betriebs. (Leitsatz der Redaktion)
BGB § 823 Abs 1, § 824 Abs 1, § 824 Abs 2, § 1004
Art 5 GG
Aktenzeichen: 5U51/11 Paragraphen: BGB§823 BGB§824 BGB§1004 GGArt.5 Datum: 2012-01-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30759 Internationales Recht - Prozeßrecht Haftungsrecht
OLG Oldenburg - LG Aurich
11.10.2007
14 U 71/07
1. Die Einholung eines Rechtsgutachtens zur Ermittlung ausländischen Rechts ist entbehrlich, wenn eigene Erkenntnismöglichkeiten durch verfügbare Literatur und Gesetzestexte bestehen und eine dem deutschen Recht verwandte Rechtsordnung anzuwenden ist.
2. Zur Haftung für einen auf einem privaten Flugplatz in Dänemark entstandenen Personenschaden nach dänischem Luftverkehrsrecht und allgemeinem Deliktsrecht.
ZPO § 293
Aktenzeichen: 14U71/07 Paragraphen: ZPO§293 Datum: 2007-10-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=22235 Bankrecht Internationales Recht Prozeßrecht - Prozeßrecht Haftungsrecht Zuständigkeiten Bankrecht
OLG Brandenburg - LG Potsdam
12.4.2006
4 U 179/05
1. Der Kläger verlangt von dem Beklagten Ersatz des ihm verloren gegangenen Anlagekapitals, entgangener Renditen und der entstandenen Rechtsverfolgungskosten als Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung. Hintergrund ist eine Kapitalanlage des Klägers deren Portfolio-Manager und Mitglied des Verwaltungsrates der Beklagte war.
2. Gemäß Art. 5 Nr. 3 LugÜ ist das Gericht des Ortes international zuständig, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, wenn eine unerlaubte Handlung oder Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden. Der Begriff der unerlaubten Handlung ist autonom auszulegen. Er bezieht sich auf alle Klagen, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen Vertrag im Sinne von Art. 5 Nr. 1 LugÜ anknüpfen. Unter Art. 5 Nr. 3 LugÜ fallen demnach deliktische Ansprüche, die mit vertraglichen oder anderen gesetzlichen Ansprüchen konkurrieren, ohne direkt an den Vertrag anzuknüpfen. Unter den Begriff fällt insbesondere auch eine Schädigung
des Anlegers bei der Kapitalanlage. (Leitsatz der Redaktion)
LugÜ Art. 5 Aktenzeichen: 4U179/05 Paragraphen: LugÜArt.5 Datum: 2006-04-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17601 Haftungsrecht Internationales Recht - Produkthaftung Haftungsrecht
EuGH
9.2.2006
C 127/04
Richtlinie 85/374/EWG – Haftung für fehlerhafte Produkte – Begriff des ‚Inverkehrbringens‘ des Produkts – Lieferung vom Hersteller an eine 100%ige Tochtergesellschaft
1. Artikel 11 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte ist dahin auszulegen, dass ein Produkt in den Verkehr gebracht ist, wenn es den vom Hersteller eingerichteten Prozess der Herstellung verlassen hat und in einen Prozess der Vermarktung eingetreten ist, in dem es in ge- oder verbrauchsfertigem Zustand öffentlich angeboten wird.
2. Wurde eine Klage gegen ein Unternehmen erhoben, das irrtümlich für den Hersteller eines in Wirklichkeit von einem anderen Unternehmen hergestellten Produkts gehalten wurde, so bestimmt sich grundsätzlich nach nationalem Recht, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen einer solchen Klage ein Parteiwechsel zulässig ist. Bei der Prüfung der Voraussetzungen eines solchen Parteiwechsels hat ein nationales Gericht jedoch darauf zu achten, dass der persönliche Anwendungsbereich der Richtlinie 85/374, wie er in ihren Artikeln 1 und 3 festgelegt ist, beachtet wird. Aktenzeichen: C127/04 Paragraphen: 85/374/EWG Datum: 2006-02-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16587 Internationales Recht Vertragsrecht - Vertragsrecht Haftungsrecht
BGH - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
7.7.2005
I ZR 24/02
Bei einer Auftragserteilung an einen Konzern, in dem mehrere rechtlich selbständige Unternehmen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen zusammengefaßt sind, entspricht es in der Regel dem Interesse des Auftraggebers, daß der beabsichtigte Vertrag mit der Gesellschaft
innerhalb des Konzerns zustande kommt, die mit der nachgefragten Tätigkeit tatsächlich betraut ist.
BGB §§ 133 B, 157 B Aktenzeichen: IZR24/02 Paragraphen: BGB§133 BGB§157 Datum: 2005-07-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16171 Schadensrecht Internationales Recht - Ansprüche gegen den Staat Haftungsrecht
OLG Köln - LG Bonn
2.6.2005
7 U 29/04
1. Zur Frage, ob ein nationaler Verstoß gegen harmonisiertes Gemeinschaftsrecht zugleich auch einen Verstoß gegen Artikel 28 des EG-Vertrages und des darin enthaltenen Grundsatzes des freien Warenverkehrs darstellt.
2. Zur Frage der Verjährung des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs.
EG-Vertrag Art. 28 Aktenzeichen: 7U29/04 Paragraphen: Datum: 2005-06-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14643 Internationales Recht - Prozeßrecht Haftungsrecht
EuGH
21. April 2005
T 28/03
Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) – Durchführung eines Urteils des Gerichts Erstattung von Bankbürgschaftskosten – Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft Aktenzeichen: T28/03 Paragraphen: Art81/EG Datum: 2005-04-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13228 Internationales Recht Vollstreckungsrecht Bankrecht - Vollstreckungsrecht Internationales Vollstreckungsrecht Anlageberatung Haftungsrecht
OLG Köln - LG Köln
05.04.2005
15 U 153/04
1. Art. 5 Nr. 3 LugÜ (Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) ist auf die alleinige Geltendmachung eines Vermögensschadens aus unerlaubter Handlung wegen rechtswidriger
Kapitalanlageberatung anwendbar.
2. Zu den Voraussetzungen der Haftung aus § 831 Abs. 1 S. 1 BGB wegen rechtswidriger Kapitalanlageberatung durch einen Handelsvertreter.
BGB § 831
LugÜ Art. 5 Nr. 3 Aktenzeichen: 15U153/04 Paragraphen: BGB§831 LugÜArt.5 Datum: 2005-04-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14366
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