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Internationales Recht - Kaufrecht
BGH - OLG München - LG München I
28.5.2014
VIII ZR 410/12
1. Eine in einem dem UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) unterfallenden Kaufvertrag enthaltene Rückkaufverpflichtung untersteht in Umkehrung der Pflichten des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrags ebenfalls den Bestimmungen des CISG.
2. Die Auslegung eines solchen Vertrags beurteilt sich auch dann nach den in Art. 8 CISG aufgestellten Regeln, wenn es sich um einen von einer Partei verwendeten Formularvertrag handelt (Fortführung des Senatsurteils vom 31. Oktober 2001, VIII ZR 60/01, BGHZ 149, 113, 116 f.). Dabei findet die Regel Anwendung, dass unklare Erklärungen "contra proferentem" auszulegen sind, Mehrdeutigkeiten also zu Lasten des Verwenders der von ihm gestellten Bedingung gehen.
UNWaVtrÜbk Art 1, Art 4, Art 8, Art 30, Art 31
Aktenzeichen: VIIIZR410/12 Paragraphen: Datum: 2014-05-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34345 Internationales Recht - Kaufrecht
BGH - OLG Karlsruhe - LG Konstanz
14.5.2014
VIII ZR 266/13
1. Bei Sachverhalten mit einer Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates unterliegt die Aufrechnung gemäß Art. 17 Abs. 1 Rom I-VO der für die Hauptforderung berufenen Rechtsordnung mit der Folge, dass das Vertragsstatut der Hauptforderung auch über die Voraussetzungen, das Zustandekommen und die Wirkungen der Aufrechnung entscheidet. Das ist bei einer Aufrechnung gegen eine Forderung aus einem Kaufvertrag, der dem einheitlichen UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) unterfällt, das unvereinheitlichte Recht des Staates, nach dessen Recht der Kaufvertrag ohne Eingreifen des Übereinkommens zu beurteilen wäre (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Juni 2010, VIII ZR 135/08, WM 2010, 1712 Rn. 24, insoweit in BGHZ 186, 81 nicht abgedruckt).
2. Über eine nach dem anwendbaren ausländischen Recht als prozessrechtlich zu qualifizierende Aufrechnungsvoraussetzung ist ungeachtet der Frage, ob das deutsche Prozessrecht zu deren Feststellung eine damit übereinstimmende prozessuale Norm bereithält, in einem vor deutschen Gerichten geführten Prozess nach deutschem Recht unter Anwendung des nach den Regeln des Internationalen Privatrechts für das streitige Rechtsverhältnis maßgeblichen ausländischen Rechts zu entscheiden. Danach kann eine prozessuale Aufrechnungsvoraussetzung
des ausländischen Rechts wie eine materiell-rechtliche Vorschrift angewendet werden, wenn sie in ihrem sachlich-rechtlichen Gehalt den in §§ 387 ff. BGB als Teil des materiellen Rechts geregelten deutschen Aufrechnungsvoraussetzungen gleichkommt (Fortführung des Senatsurteils vom 9. Juni 1960, VIII ZR 109/59, NJW 1960, 1720 unter II 1).
UNWaVtrÜbk Art 1, Art 4
EGV 593/2008 Art 4, EGV 593/2008 Art 17 Abs 1, EGV 593/2008 Art 19
Aktenzeichen: VIIIZR266/13 Paragraphen: Datum: 2014-05-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34343 Internationales Recht - Kaufrecht
BGH - OLG Koblenz - LG Koblenz
26.9.2012
VIII ZR 100/11
1. Um den Anforderungen an den gewöhnlichen Gebrauch im Sinne von Art. 35 Abs. 2 Buchst. a CISG gerecht zu werden, muss sich eine gelieferte Ware für diejenigen Verwendungsmöglichkeiten eignen, die nach ihrer stofflichen und technischen Auslegung und der hieran anknüpfenden Verkehrserwartung nahe liegen. Bleiben die tatsächlich vorhandenen
Verwendungsmöglichkeiten dahinter zurück, fehlt der Ware die Eignung zum gewöhnlichen Gebrauch, sofern der Verkäufer die bestehende Einschränkung nicht deutlich macht.
2. Die im UN-Kaufrechtsübereinkommen nicht ausdrücklich geregelte Frage, wie Fallgestaltungen zu behandeln sind, in denen die Vertragsparteien zum entstandenen Schaden unabhängig voneinander durch jeweils eigenständige Pflichtverletzungen beigetragen haben, ist gemäß Art. 7 Abs. 2 CISG durch Rückgriff auf die den Art. 77 und 80 CISG zugrunde liegenden allgemeinen Grundsätze dahin zu entscheiden, dass bei teilbaren Rechtsbehelfen wie dem Schadensersatz die jeweiligen Verursachungsbeiträge bei der Schadensverteilung angemessen zu berücksichtigen sind.
CISG Art 7 Abs 2, Art 35 Abs 2 Buchst a, Art 40, Art 45, Art 74
Aktenzeichen: VIIIZR100/11 Paragraphen: CISGArt.7 CISGArt.35 CISGArt.40 Datum: 2012-09-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31579 Internationales Recht - Handelsrecht Kaufrecht
BGH - Thüringer OLG - LG Mühlhausen
10.6.2009
VIII ZR 108/07
Bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf in das Ausland erfolgt die für einen Eigentumsübergang nach deutschem Recht erforderliche Besitzverschaffung am Kaufgegenstand in aller Regel erst mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort. Wird der nach deutschem Recht im Inland eingeleitete Erwerbstatbestand bis zum Grenzübertritt nicht mehr vollendet, beurteilt sich die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt das Eigentum am Kaufgegenstand übergeht, gemäß Art. 43 Abs. 1 EGBGB nach dem dann für das Recht des Lageortes zuständigen ausländischen Sachrecht. Das gilt auch für die Voraussetzungen, unter denen Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten kraft guten Glaubens möglich ist.
EGBGB Art. 43
BGB § 932
HGB § 366
ZPO § 293
Aktenzeichen: VIIIZR108/07 Paragraphen: EGBGBArt.43 BGB§932 HGB§266 ZPO§293 Datum: 2009-06-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26046 Internationales Recht - Zuständigkeiten Prozeßrecht Kaufrecht
OLG Frankfurt - AG Nidda
22.05.2007
9 U 12/07
Zur Anwendbarkeit türkischen Rechts auf einen Kaufvertrag über einen Teppich, den ein deutscher Reisender während einer Türkeireise schließt.
BGB §§ 291, 312, 355
EGBGB §§ 27, 28, 29, 34
Aktenzeichen: 9U12/07 Paragraphen: BGB§291 BGB§312 BGB§355 EGBGB§27 EGBGB§28 Datum: 2007-05-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21917 Internationales Recht - Kaufrecht Handelsrecht Vertragsrecht Gewährleistungsrecht
OLG Koblenz - LG Bad Kreuznach
14.12.2006
2 U 923/06
1. Schuldet der Verkäufer von Flaschen nur eine Lieferung ab Werk (Italien) und liegt kein Versendungskauf vor (Abholung der Ware durch Spediteur des Käufers), so geht zwar die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware (Tansportgefahr) mit Übergabe an den Spediteur an den Käufer über, gleichwohl ist der Verkäufer für vor Übergabe der Ware
bedingte Verpackungsmängel verantwortlich, soweit sich der Untergang oder Beschädigung der Ware als Folge eines Vertragsbruchs des Verkäufers darstellt.
2. Es steht dem Käufer frei, ob er von seinem Recht auf Vertragsaufhebung, Minderung oder Schadensersatz Gebrauch macht. Der Käufer einer Sache kann die Minderung des Kaufpreises auch dann erklären, wenn eine Vertragsaufhebung aus irgendeinem Grund, z.B. Versäumung der Frist nach Art. 49 Abs. 2b) CISG, nicht mehr möglich ist oder er eine Rügefrist versäumt hat. Dieses Recht der Minderung kann auch als Einrede ggü. der Klage auf Zahlung des Kaufpreises geltend gemacht werden.
3. Durch die Mängelrüge nach Art. 39 CISG soll der Verkäufer in die Lage versetzt werden, sich ein Bild über die Vertragswidrigkeit zu machen, um die erforderlichen Schritte zu ergreifen. Dabei hat der Käufer jedenfalls die gerügten Qualitätsabweichungen zu bezeichnen,
wobei es nur auf die Darlegung der Symptome, nicht aber die Angabe der diese zugrunde liegenden Ursachen ankommt.
CISG Art. 35 Abs. 2d, 36, 39, 45, 49 Abs. 2b, 50, 66, 67, 69
Aktenzeichen: 2U923/06 Paragraphen: CISGArt.25 CISGArt.36 Datum: 2006-12-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=19967 Internationales Recht - Kaufrecht
BGH - OLG Hamm - LG Bielefeldt
11.1.2006
VIII ZR 268/04
Zum Erfordernis einer Rüge von Rechtsmängeln in angemessener Frist gemäß Art. 41, Art. 43 Abs. 1 CISG.
CISG Art. 41 und Art. 43 Abs. 1 Aktenzeichen: VIIIZR268/04 Paragraphen: CISGArt.43 Datum: 2006-01-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16925 Grundstücksrecht Internationales Recht - Immobilienrecht Grundstückskaufrecht Freizügigkeit Vertragsrecht
EuGH
1.12.2005
C 213/04
Freier Kapitalverkehr – Artikel 56 EG – Verfahren der Erklärung des Erwerbs von Baugrundstücken – Rückwirkende Rechtsunwirksamkeit des Rechtsgeschäfts im Fall einer vom Erwerber verspätet abgegebenen Erklärung
Artikel 56 Absatz 1 EG steht der Anwendung einer nationalen Regelung wie dem Vorarlberger Grundverkehrsgesetz vom 23. September 1993 in geänderter Fassung entgegen, wonach die bloße verspätete Abgabe der geforderten Erklärung über den Erwerb zur rückwirkenden Rechtsunwirksamkeit des betreffenden Grundverkehrsgeschäfts führt. Aktenzeichen: C213/04 Paragraphen: Datum: 2005-12-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=15907 Internationales Recht - Kaufrecht
BGH - OLG FRankfurt - LG Gießen
02.03.2005
VIII ZR 67/04
Die Klägerin begehrt aus dem abgetretenen Recht der belgischen Fleischgroßhändlerin G. Bezahlung des Kaufpreises für verschiedene Fleischlieferungen.
a) Zur Eignung der Ware zum gewöhnlichen Gebrauch zählt im internationalen Groß- und Zwischenhandel insbesondere auch ihre Wiederverkäuflichkeit (Handelbarkeit) (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 129, 75).
b) Zu den Rechtsfolgen öffentlich-rechtlicher Vorsorgemaßnahmen wegen des Verdachts der gesundheitsschädlichen Beschaffenheit von Lebensmitteln (hier: Unterbindung des Handels mit belgischem Schweinefleisch wegen des Verdachts der Dioxinbelastung).
CISG Art. 35 Abs. 2 Buchst. a)
CISG Art. 36 Abs. 1 Aktenzeichen: VIIIZR67/04 Paragraphen: CISGArt.36 CISGArt.36 Datum: 2005-03-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13516
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