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Prozeßrecht Kostenrecht - Sachverständiger Notwendige Auslagen
OLG Karlsruhe - LG Heidelberg
17.01.2005
15 W 33/04
In Arzthaftungsprozessen liegt es nahe, dass die Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und daher erstattungsfähig sind. Denn der Kläger benötigt zur Darstellung und Bewertung des Sachverhalts
in der Klagebegründung in derartigen Fällen oft die vorherige Hilfe eines medizinischen Sachverständigen.
BGB § 247
ZPO § 91 Abs. 1 Aktenzeichen: 15W33/04 Paragraphen: BGB§247 ZPO§91 Datum: 2005-01-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14876 Kostenrecht - Rechtsmittel Auslagen
BGH - LG Nürnberg - AG Hersbeck
28.10.2004
III ZB 41/04
a) Bei einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen über Kosten ist ein Mindestbeschwerdewert wie für die sofortige Beschwerde in § 567 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich.
b) Die Auslagenpauschale nach § 26 Satz 2 BRAGO ist sowohl für das Mahnverfahren als auch für das anschließende Streitverfahren gesondert erstattungsfähig (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 13. Juli 2004 - VIII ZB 14/04 - AGS 2004, 343).
ZPO § 567 Abs. 2
ZPO § 574
BRAGO § 26 Aktenzeichen: IIIZB41/04 Paragraphen: ZPO§567 ZPO§574 BRAGO§26 Datum: 2004-10-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11375 Kostenrecht - Notwendige Auslagen Sachverständigenkosten
OLG Zweibrücken - LG Frankenthal
24.08.2004
1 W 19/04
Entgegen der Ansicht der Rechtspflegerin hat der Kläger der Beklagten auch die Kosten für das Privatgutachten zu erstatten, so dass auch dieser Betrag gegen den Kläger festzusetzen ist.
Nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat der Kläger die der Beklagten erwachsenen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig waren. Dazu gehören die Kosten für ein von der Partei eingeholtes Privatgutachten, wenn es in unmittelbarer Beziehung zu dem Rechtsstreit stand und dessen Einholung zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung geboten war. (Leitsatz der Redaktion)
BGB § 247
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: 1W19/04 Paragraphen: BGB§247 ZPO§91 Datum: 2004-08-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12115 Wettbewerbsrecht Sonstige Rechtsgebiete Kostenrecht - GEMA Notwendige Auslagen Auswertiger Anwalt
OLG Nürnberg - LG Nürnberg-Fürth
22.4.2003
3 W 1302/04
1. Die GEMA steht dem im Beschluss des BGH vom 18.12.2003, Az.: I ZB 18/03 "Auswärtiger Anwalt IV" genannten Verband gleich.
2. Ein Verband zur Verfolgung gewerblicher Interessen i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist in der Regel ebenso wie ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung in der Lage, einen Prozeßbevollmächtigten am Sitz des Prozeßgerichts schriftlich zu instruieren. Beauftragt der Verband dennoch einen auswärtigen Rechtsanwalt mit der Prozeßführung, sind dessen im Zusammenhang mit der Reise zum Prozeßgericht entstandenen Auslagen im allgemeinen keine notwendigen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -Verteidigung.
3. Die GEMA ist einem solchen Verband im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG in vollem Umfang gleichzusetzen.
UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 Aktenzeichen: 3W1302/04 Paragraphen: UWG§13 Datum: 2004-04-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9715 Kostenrecht - Auslagen Kostenerstattung Sonstiges
OLG Naumburg - LG Halle
04.02.2004
12 W 81/03
Der Verdienst eines Arbeitnehmers einer GmbH während der Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung ist schon dann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig, wenn dem Geschäftsführer für seine Teilnahme nichts erstattet worden wäre. Aktenzeichen: 12W81/03 Paragraphen: Datum: 2004-02-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8844 Prozeßrecht Kostenrecht - Zwangsmaßnahmen Auslagen
OLG Köln - LG Köln
17.09.2003
16 Wx 177/03
Für die Frage, ob eine Erstattung der außergerichtlichen Auslagen des Betroffenen nach Erfolg seiner Beschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren anzuordnen ist, ist nicht auf
die objektive Sachlage, wie sie sich nach Sachaufklärung für das Beschwerdegericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung darstellt, abzustellen, sondern darauf, wie die Behörde den Sachverhalt zur Zeit der Antragstellung beurteilen durfte, wenn sie alle ihr zumutbaren Ermittlungen angestellt hätte.
FEVG § 16 Aktenzeichen: 16Wx177/03 Paragraphen: FEVG§16 Datum: 2003-09-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10073 Prozeßrecht Kostenrecht - Urteil gerichtskosten Notwendige Kosten Auslagen
Kammergericht
01.07.2003
1 AR 11/03
Erinnerungsbefugnis der Staatskasse vor Bekanntgabe des Kostenansatzes an Kostenschuldner; Voraussetzungen der Ermäßigung der Urteilsgebühr
1. Der Vertreter der Staatskasse ist befugt, Erinnerung gegen einen Kostenansatz bereits vor dessen Bekanntgabe an den Kostenschuldner einzulegen.
2. Eine Ermäßigung der Urteilsgebühr nach KV Nr.1227 tritt nicht ein, wenn das Berufungsgericht im Urteil von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe abgesehen und gemäß § 543 Abs.1 ZPO a.F. lediglich ausgeführt hat, dass es den Gründen der angefochtenen Entscheidung folge.
GKG § 5 Abs. 1
KV Nr.1227 zu § 11 Abs.1
ZPO § 543 Abs.1 a.F. Aktenzeichen: 1AR11/03 Paragraphen: GKG§5 ZPO§543 Datum: 2003-07-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8196 Kostenrecht - Notwendige Kosten Auslagen Kostenerstattung
OLG Frankfurt
15.5.2003
12 W 30/03
Keine Erstattungsfähigkeit von Kosten für Fotokopien als Anlagen zu Schriftsätzen; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung.
BRAGO §§ 25, 27
ZPO § 91 Aktenzeichen: 12W30/03 Paragraphen: BRAGO§25 BRAGO§27 ZPO§91 Datum: 2003-05-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6690 Honorarrecht Kostenrecht - Rechtsanwälte Auslagen Anwaltshonorare Sonstiges
OLG Naumburg
10.4.2003
10 W 35/03
1. Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei sind nach § 91 Abs. 2 S. 1, 1. Halbsatz ZPO in jedem Falle zu erstatten, ohne dass es auf die Frage der Notwendigkeit i.S.v. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ankommt.
2. Einer Partei aus den alten Bundesländern, die sich durch einen Rechtsanwalt aus den alten Bundesländern vor einem Gericht in den neuen Ländern vertreten ließ, kann der Kostenerstattungsanspruch
daher nicht deshalb gekürzt werden, weil im Falle einer Vertretung
durch einen Rechtsanwalt aus den neuen Ländern geringere gesetzliche Gebühren entstanden wären. (Anschluss an BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003, XI ZB 21/02, unter Aufgabe der bisherigen eigenen ständigen Rechtsprechung).
ZPO § 91 Aktenzeichen: 10W35/03 Paragraphen: ZPO§91 Datum: 2003-04-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6643 Kostenrecht - Notwendige Auslagen Notwendige Kosten Kostenerstattung Sonstiges
BGH
5.12.2002
I ZB 25/02
Fotokopiekosten sind - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
ZPO § 91 Abs. 1;
BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3 Aktenzeichen: IZB25/02 Paragraphen: ZPO§91 BRAGO§27 Datum: 2002-12-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5361
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