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Kostenrecht - Kostenentscheidung
OLG Frankfurt - LG Wiesbaden
5.10.2020
26 U 19/20
Notwendigkeit einer Kostenentscheidung im Falle der Rücknahme der Berufung der Beklagten und der Klage der Klägerin
Nimmt zunächst die Beklagte die Berufung und sodann der Kläger wirksam die Klage zurück, so ist von Amts wegen eine Entscheidung über die Kosten des zweiten Rechtszuges zu treffen.
ZPO § 516 Abs 3, § 269
Aktenzeichen: 26U19/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40513 Kostenrecht - Kostenentscheidung Rechtsmittel
OLG Nürnberg - LG Nürnberg-Fürth
2.7.2020
13 W 2128/20
Die Klausel in einem Vergleich, das Gericht solle über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO entscheiden, ist regelmäßig lediglich als Auftrag an das Gericht zu verstehen, anhand dieses Maßstabs eine Kostenregelung zu treffen; die implizite Vorgabe, die Kosten der Nebenintervention dabei auszuschließen, enthält sie nicht.
ZPO § 91a, § 268 Abs 6
Aktenzeichen: 13W2128/20 Paragraphen: Datum: 2020-07-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40282 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Kostenentscheidung Sonstiges
BVerwG
2.3.2020
Gr.Sen 1.19
Aufteilung; Eilverfahren; Großer Senat; Hauptsacheverfahren; Klage; Kostenerstattung für Privatgutachten; Kostenfestsetzung; Planfeststellung; Vorlage; Waffengleichheit; Zuordnung; effektiver Rechtsschutz; vorläufiger Rechtsschutz;
Anteilige Zuordnung der im Eil- und Hauptsacheverfahren angefallenen Kosten für private Gutachten zur Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses Kosten eines Privatgutachtens, das sich zur Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses verhält und sowohl im Klageverfahren als auch im zugehörigen Verfahren
des vorläufigen Rechtsschutzes vorgelegt wird, sind vorbehaltlich der jeweiligen Kostengrundentscheidung unter den in § 162 Abs. 1 VwGO genannten Voraussetzungen anteilig in beiden Verfahren erstattungsfähig.
GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1
VwGO §§ 11, 80 Abs. 5, §§ 154 ff., § 162 Abs. 1
UmwRG §§ 2, 3
Aktenzeichen: Gr.Sen1.19 Paragraphen: Datum: 2020-03-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40288 Kostenrecht - Kostenentscheidung Rechtsmittel
OLG Celle - LG Verden
12.2.2020
14 U 178/19
Ein schwerer Verfahrensverstoß, der gemäß § 21 GKG eine Niederschlagung der Gerichtskosten rechtfertigt, ist zu bejahen, wenn mehrere Aufforderungen zur Überprüfung einer unrichtigen Rechtsauffassung missachtet werden und eine Partei hierdurch in eine begründete
Berufung getrieben wird.
GKG § 21
Aktenzeichen: 14U178/19 Paragraphen: Datum: 2020-02-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39789 Kostenrecht - Kostenentscheidung Rechtsmittel
BGH - Kammergericht - LG Berlin
26.3.2015
III ZB 80/13
1. Ändert das Gericht (hier: Berufungsgericht) die in dem die Instanz abschließenden Urteil getroffene Kostenentscheidung auf Gegenvorstellung einer Partei durch nachträglichen Beschluss, so eröffnet diese Verfahrensweise nicht die Möglichkeit der isolierten Anfechtung. Die Rechtsmittelsperre des § 99 Abs. 1 ZPO erfasst auch diesen Fall.
2. Eine gleichwohl eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch dann unstatthaft, wenn sie durch das erkennende Gericht zugelassen worden ist.
ZPO § 99 Abs 1, § 574 Abs 1 S 1 Nr 2, § 574 Abs 3 S 2
Aktenzeichen: IIIZB80/13 Paragraphen: ZPO§99 ZPO§574 Datum: 2015-03-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34926 Honorarrecht/RVG Kostenrecht Insolvenzrecht - Kostenfestsetzung Kostenrecht Kostenentscheidung
BGH - OLG Karlsruhe
15.5.2012
VIII ZB 79/11
Das Kostenfestsetzungsverfahren wird auch dann durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten unterbrochen, wenn zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung die Kostengrundentscheidung bereits rechtskräftig ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005, XII ZB 195/04, NZI 2006, 128).
ZPO § 104, § 240
Aktenzeichen: VIIIZB79/11 Paragraphen: ZPO§104 ZPO§240 Datum: 2012-05-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30960 Kostenrecht - Kostenentscheidung
OLG Celle - LG Hannover
9.11.2011
8 W 58/11
Erklärt ein Rechtsanwalt Klagerücknahme mit dem Zusatz, er gehe aufgrund einer vorangegangenen Anregung des Gerichts nicht davon aus, dass die Beklagte auf Kostenerstattung verzichte, tut dies in der Folgezeit aber nicht, sondern macht Kostenerstattungsansprüche geltend, ist auf seinen Antrag hin der Rechtsstreit mit mündlicher Verhandlung fortzusetzen, um über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden.
ZPO § 269, § 303
Aktenzeichen: 8W58/11 Paragraphen: ZPO§269 ZPO§303 Datum: 2011-11-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29793 Kostenrecht - Kostenentscheidung Rechtsmittel
OLG München - LG München I
30.9.2011
9 U 2138/11
Anfechtung einer Kostenmischentscheidung nach Teilerledigung der Hauptsache
1. In Fällen der so genannten Kostenmischentscheidung, in denen die Parteien den Rechtsstreit nur zum Teil in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist lediglich hinsichtlich des für erledigt erklärten Teils nach § 91a ZPO, im Übrigen nach den allgemeinen Bestimmungen,
insbesondere §§ 91, 92 ZPO zu entscheiden. Mit der sofortigen Beschwerde
anfechtbar ist dann nur der Teil der Kostenentscheidung, der auf § 91a ZPO beruht; im Übrigen gilt das Verbot der isolierten Kostenanfechtung des § 99 Abs. 1 ZPO.
2. Aus Gründen der Prozessökonomie kann im Rahmen eines Berufungsverfahrens gegen die Hauptsacheentscheidung die gesamte Kostenentscheidung des Urteils angegriffen werden, auch soweit sie auf dem erledigten Verfahrensteil beruht. Allerdings setzt dies voraus. dass die Berufung zulässig ist und auch den Anforderungen des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO entspricht.
ZPO § 91, § 91a, § 92, § 99 Abs 1, § 511 Abs 2 Nr 1
Aktenzeichen: 9U2183/11 Paragraphen: ZPO§91 ZPO§91a ZPO§92 ZPO§99 ZPO§511 Datum: 2011-09-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30204 Kostenrecht - Klagerücknahme Kostenentscheidung
OLG Celle
5.5.2011
13 W 42/11
Für eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist kein Raum, wenn zum Zeitpunkt der „Klagerücknahme“ eine Klage noch gar nicht anhängig ist.
ZPO § 269 ABS 3, § 253 Abs 1
Aktenzeichen: 13W42/11 Paragraphen: ZPO§269 ZPO§253 Datum: 2011-05-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28800 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Klagerücknahme Kostenentscheidung
BGH - LG Bonn - AG Bonn
16.2.2011
VIII ZR 80/10
Im Falle einer Klagerücknahme kommt ein der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2, Halbs. 1 ZPO entgegengerichteter materiell-rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung nicht in Betracht, wenn der Sachverhalt, der zu dieser Kostenentscheidung geführt hat, unverändert
bleibt (Anschluss an BGHZ 45, 251 sowie BGH, GRUR 1995, 169 und WM 2002,
396).
ZPO § 269
Aktenzeichen: VIIIZR80/10 Paragraphen: ZPO§269 Datum: 2011-02-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28520
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