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Kostenrecht - Kostenerstattung
BGH - OLG Nürnberg - LG Weiden
4.11.2020
VII ZB 37/18
Wird die in einem erstinstanzlichen Urteil getroffene Kostengrundentscheidung durch eine im zweiten Rechtszug im Wege des Prozessvergleichs getroffene Kostenregelung ersetzt, kann, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, eine Verzinsung zu erstattender
Kosten nach § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO erst von einem Antragszeitpunkt nach dem Vergleichsschluss verlangt werden; maßgeblich ist das Eingangsdatum des auf den Prozessvergleich bezogenen Kostenfestsetzungsantrags (Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - X ZB 2/15, NJW 2016, 165).
ZPO § 103 Abs 1, § 104 Abs 1 S 2, § 794 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: VIIZB37/18 Paragraphen: Datum: 2020-11-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40654 Kostenrecht - Kostenerstattung
OLG Frankfurt - LG FRankfurt
24.9.2020
26 U 69/19
Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Bezug auf den sog. Dieselskandal
Mit dem in § 14 Abs. 2 Satz 1 RVG verwendeten Begriff des Rechtsstreits ist lediglich der Gebührenprozess zwischem dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber gemeint, nicht aber der Rechtsstreit zwischen dem Auftraggeber des Rechtsanwalts und einem Dritten, der zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist.
RVG § 14
BGB § 826, § 31, § 249, § 288
Aktenzeichen: 26U69/19 Paragraphen: Datum: 2020-09-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40514 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Kostenerstattung
OLG Nürnberg - LG Nürnberg-Fürth
16.7.2020
8 W 2303/20
1. Die Kosten der Übersetzung der Klageschrift und der Klageerwiderung sind einer obsiegenden ausländischen Prozesspartei grundsätzlich auch dann zu erstatten, wenn der streitgegenständliche Vertrag ca. 15 Jahre vor Klageerhebung in deutscher Sprache geschlossen und die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart worden ist.
2. Mit dem bestrittenen Einwand, ihm sie bei Vertragsschluss zugesagt worden, das gesamte Verhältnis der Parteien vollziehe sich auch im Falle streitiger Auseinandersetzung in deutscher Sprache, kann der Kostenschuldner im Verfahren nach §§ 103 ff. ZPO nicht gehört werden.
ZPO § 91, § 103, § 104
BGB § 242
Aktenzeichen: 8W2303/20 Paragraphen: Datum: 2020-07-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40384 Kostenrecht - Kostenerstattung
BGH - Thüringer OLG - LG Erfurt
9.4.2019
VI ZR 89/18
Zum Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten, wenn der durch eine rechtswidrige Filmberichterstattung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Verletzte sogenannte Uploader auf Unterlassung in Anspruch nimmt.
GG Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 1, Art 5 Abs 1
BGB § 249 Abs 1, § 823 Abs 1
Aktenzeichen: VIZR89/18 Paragraphen: Datum: 2019-04-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38997 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Sachverständigenhonorar Kostenerstattung
Bayerischer VGH - VG München
19.2.2019
1 C 17.1871
Erstattungsfähigkeit von privaten Sachverständigenkosten
Aufwendungen für private‚ nicht vom Gericht bestellte Sachverständige sind nur dann erstattungsfähig‚ wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Einholung eines Privatgutachtens im Verwaltungsprozess ist ausnahmsweise nur dann als notwendig anzuerkennen‚ wenn die Partei mangels genügender
eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mit Hilfe eines Gutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Beteiligten, sondern danach, wie ein verständiger Beteiligter, der bemüht ist die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Weise seine Interessen wahrgenommen hätte.(Rn.8)
VwGO § 162 Abs 1
Aktenzeichen: 1C17.1817 Paragraphen: VwGO§162 Datum: 2019-02-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38715 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Kostenerstattung
BGH - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
15.1.2019
II ZB 12/17
Die Kosten anwaltlicher Vertretung in einem freiwilligen Güteverfahren sind im nachfolgenden Rechtsstreit nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO erstattungsfähig.
ZPO § 91 Abs 1 S 1, § 91 Abs 3
Aktenzeichen: IIZB12/17 Paragraphen: Datum: 2019-01-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38426 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Kostenerstattung
BGH - LG Stuttgart - AG Stuttgart
7.11.2018
IV ZR 14/17
Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Wartung eines Hilfsmittels (hier eines computergesteuerten Kniegelenks einer Beinprothese) in der privaten Krankheitskostenversicherung.
MB/KK 2009 §
Aktenzeichen: IVZR14/17 Paragraphen: Datum: 2018-11-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38240 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Kostenerstattung Kostenvorschuß
OLG Celle - LG Hannover
4.1.2018
2 W 3/18
Pflicht der Staatskasse zur Rückzahlung von Gerichtskostenvorschüsse an den obsiegenden Kläger
1. Gegen die Verrechnung geleisteter Kostenvorschüsse in einem Kostenansatz ist die Erinnerung des Vorschusspflichtigen nach § 66 Abs. 1 GKG eröffnet.
2. Der Vorschusspflichtige hat auch nach Beendigung des Verfahrens keinen Anspruch auf Erstattung der von ihm geleisteten und auf die Kostenschuld einer anderen Partei verrechneten Vorschüsse gegen die Staatskasse.
GKG § 18, § 66 Abs 1
Aktenzeichen: 2W3/18 Paragraphen: Datum: 2018-01-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37530 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Kostenerstattung Aufrechnung
OLG Naumburg - LG Dessau-Roßlau
12.6.2014
10 W 19/14 (KfB)
Gegen einen Kostenerstattungsanspruch kann mit einem zuvor durch Kostenfestsetzungsbeschluss in einem anderen Verfahren rechtskräftig titulierten Kostenerstattungsanspruch aufgerechnet werden.
Aktenzeichen: 10W19/14 Paragraphen: Datum: 2014-06-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34406 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Kostenerstattung
BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
14.5.2014
XII ZB 539/11
Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch können nur dann im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen feststehen, weil sie unstreitig sind oder vom Rechtspfleger im Festsetzungsverfahren ohne Schwierigkeiten aus den Akten ermittelt werden können (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2009, XII ZB 79/06, NJW-RR 2010, 718).
ZPO § 104, § 106 Abs 1
Aktenzeichen: XIIZB539/11 Paragraphen: ZPO§104 ZPO§106 Datum: 2014-05-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34241
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