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Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Streitwert
KG Berlin - LG Berlin
19.6.2019
21 U 116/18
1. Nimmt ein Bauträger einen Erwerber auf Rückabwicklung eines Bauträgervertrags in Anspruch und hält der Erwerber den Rücktritt des Bauträgers für unwirksam, ist der vereinbarte Kaufpreis die Bemessungsgrundlage für den Streitwert.
2. Das Gleiche gilt, wenn umgekehrt der Erwerber auf Erfüllung eines Bauträgervertrags klagt und der Bauträger sich auf den Rücktritt von diesem Vertrag beruft.
3. Ist der Vertrag, dessen Rückabwicklung umstritten ist, noch nicht vollständig erfüllt, ist der Streitwert in der Regel mit einer Quote der Bemessungsgrundlage anzusetzen.
GKG § 48 Abs 1
Aktenzeichen: 21U116/18 Paragraphen: Datum: 2019-06-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39045 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Streitwert
BGH - OLG naumburg - LG Magdeburg
10.11.2017
V ZR 217/16
Wird einer von mehreren Klageanträgen durch Teilurteil abgewiesen und erklärt der Kläger mit der Berufungseinlegung insoweit die (Teil-)Erledigung, bemisst sich die Beschwer des Klägers nach seinem Kosteninteresse. Dieses ist nicht nach der Differenzrechnung, sondern
dadurch zu ermitteln, dass der Streitwert des abgewiesenen Klageantrags ins Verhältnis zum Gesamtstreitwert gesetzt und die sich nach dieser Quote auf den abgewiesenen Antrag entfallende Kostenbelastung errechnet wird (Abgrenzung u.a. zu BGH, Beschluss vom 13. Juli 2005, XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, 1729).
ZPO § 511 Abs 2 Nr 1
Aktenzeichen: VZR217/16 Paragraphen: Datum: 2017-11-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37471 Kostenrecht WEG-Recht - Streitwert Kostenrecht
BGH - LG München I - AG München
17.11.2016
V ZR 86/16
1. Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer des Rechtsmittelführers.
2. Wird mit der gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangt, bemisst sich der Streitwert gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem (hälftigen) klägerischen Interesse an der Beseitigung und dem (hälftigen) Interesse der Beklagen, keinen Rückbau vornehmen zu müssen; daneben sind die Grenzen des § 49a Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG und des § 49a Abs. 2 GKG zu beachten.
ZPOEG § 26 Nr 8
GKG § 49a Abs 1 S 1, § 49a Abs 1 S 2, § 49a Abs 1 S 3, § 49a Abs 2
Aktenzeichen: VZR86/16 Paragraphen: Datum: 2016-11-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36755 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Streitwert
BGH - OLG München - LG München I
22.10.2015
IX ZR 115/15
Der Wert einer Vollstreckungsgegenklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs. Die titulierten Zinsen und Kosten erhöhen den Streitwert nicht. Das gilt auch dann, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage nicht nur gegen die Vollstreckung aus einem Urteil, sondern auch gegen die Vollstreckung aus einem in diesem Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss richtet.
ZPO § 3, § 4, § 767
Aktenzeichen: IXZR115/15 Paragraphen: ZPO§3 ZPO§4 ZPO§767 Datum: 2015-10-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35719 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Streitwert
BGH - OLG Koblenz - LG Mainz
13.1.2015
VI ZB 29/14
Zur Beschwer des Beklagten, der zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter E-Mails von seiner Internetseite verurteilt worden ist.
ZPO § 511 Abs 2 Nr 1, § 3
BGB § 823 Abs 1, § 1004
GG Art 1
Aktenzeichen: VIZB29/14 Paragraphen: ZPO§511 ZPO§3 BGB§823 BGB§1004 GGArt.1 Datum: 2015-01-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34591 Prozeßrecht Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Beweissicherung Selbständiges Beweisverfahren Streiverkündung Streithelfer/Genosse Streitwert
OLG Hamburg - LG Hamburg
4.3.2014
8 W 12/14
Entscheidungstitel "Erstattungsfähigkeit von Kosten des Nebenintervenienten aus einem selbständigen Beweiserverfahren im anschließenden Klagverfahren"
Die Kosten eines Nebenintervenienten aus einem selbständigen Beweisverfahren können auch dann von der kostenpflichtigen Partei des anschließenden Klagverfahrens zu erstatten sein, wenn nur einer der Antragsteller des Beweisverfahrens Partei des Klagverfahrens
wird, die Parteirollen der Beteiligten - Angreifer oder Verteidiger - im Klagverfahren und Beweisverfahren verschieden sind und der Streitgegenstand beider Verfahren nur teilweise identisch ist (hier : Verwendung der Erkenntnisse aus dem Beweisverfahren für eine Hilfsaufrechnung gegen die Klagforderung)
ZPO §§ 91, 485 ff
Aktenzeichen: 8W12/14 Paragraphen: ZPO§91 ZPO§485 Datum: 2014-03-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34261 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Streitwert Beweissicherungs Selbständiges Beweisverfahren
LG Köln
11.1.2013
17 O 206/09
Das Gericht der Hauptsache kann nach Übernahme des selbstständigen Beweisverfahrens den für dieses Verfahren durch das zunächst zuständige Gericht festgesetzten Streitwert abändern. Dieses folgt aus dem Grundsatz der Prozessökonomie.
GKG § 63 Abs 3 S 2
ZPO § 485, § 486
BGB § 633
BMVBS-B15-20060627-KF § 8 Nr 1
Aktenzeichen: 17O206/09 Paragraphen: GKG§63 ZPO§485 ZPO§486 BGB§633 Datum: 2013-01-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32794 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Arbeitsrecht Streitwert
LAG Hamburg - ArbG Hamburg
6.6.2012
4 Ta 12/12
Gegenstandswert - Urteilsverfahren - Gegenstandswert für zwei Weiterbeschäftigungsanträge (allgemeiner und betriebsverfassungsrechtlicher)
1. Der Gegenstandswert für einen Weiterbeschäftigungsantrag, auch wenn er als unechter Hilfsantrag für den Fall des Obsiegens mit Kündigungsschutzanträgen gestellt worden ist, ist gesondert mit nur einer Bruttomonatsvergütung zu bewerten.
2. Der Gegenstandswert für zwei Weiterbeschäftigungsanträge, die einerseits auf den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch und andererseits auf den betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch (§ 102 Abs. 5 BetrVG) gestützt werden, ist jedenfalls dann für beide Anträge einheitlich mit nur einer Bruttomonatsvergütung zu bewerten, wenn im maßgebenden Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung die Kündigungsfrist bereits abgelaufen war.
RVG § 33 Abs 3
BetrVG § 102 Abs 5
Aktenzeichen: 4Ta12/12 Paragraphen: RVG§33 BetrVG§102 Datum: 2012-06-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30896 Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Streitwert
OLG Stuttgart
19.3.2012,
13 W 12/12
Zum Streitwert einer Saldenklage im Kontokorrentverhältnis und zu den Voraussetzungen einer nach § 45 Abs. 3 GKG streitwererhöhenden Hilfsaufrechnung in diesem Zusammenhang.
Aktenzeichen: 13W12/12 Paragraphen: FamGKG§45 Datum: 2012-03-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30354 Baurecht Prozeßrecht Honorarrecht/RVG Kostenrecht - Streitwert Sicherungsrecht
OLG Brandenburg - LG Potsdam
22.2.2012
4 W 34/11
Werklohnklage: Erhöhung des Streitwerts bei zusätzlicher Geltendmachung einer Bauhandwerkersicherung
Der prozessuale Streitwert einer Werklohnklage ist nicht zu erhöhen, wenn neben der geltend gemachten Werklohnforderung eine Sicherheit nach § 648a BGB für diese Forderung beantragt wird.
BGB § 648a
ZPO § 3, § 5 S 1
Aktenzeichen: 4W34/11 Paragraphen: BGB§648a Datum: 2012-02-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36827
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