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Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Fristen Zustellung Fax
BGH - OLG Oldenburg - LG Oldenburg
27.9.2018
IX ZB 67/17
1. Der Rechtsmittelführer hat auch bei Einsatz eines Telefaxgerätes die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung zur vollen Überzeugung des Gerichts nachzuweisen.
2. Wird ein fünfseitiger Schriftsatz kurz vor 23:58 Uhr mit Hilfe eines Telefaxgerätes an das Gericht übermittelt, der erst nach 24:00 Uhr eingeht, scheidet ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Fristwahrung nur aus, wenn er vorträgt und glaubhaft macht, dass nach seinen Erfahrungswerten bei einer üblichen Übertragungsdauer von einem Eingang vor 24:00 Uhr auszugehen war.
3. Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt zu laufen, sobald der Prozessbevollmächtigte der Partei von dem Gericht fernmündlich oder schriftlich auf die Fristversäumung hingewiesen wird.
ZPO § 233 S 1, § 234 Abs 1, § 520 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: IXZB67/17 Paragraphen: Datum: 2018-09-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38113 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Fristen Zustellung Fax
BGH- Kammergericht - LG Berlin
6.6.2018
IV ZB 10/17
Eine Berufung kann rechtzeitig eingelegt sein, wenn die Berufungsschrift vor Fristablauf an einem Telefaxgerät der Referendarabteilung des Berufungsgerichts eingeht.
ZPO § 517
Aktenzeichen: IVZB10/17 Paragraphen: Datum: 2018-06-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37852 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Fristen Zustellung Telefax
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
22.11.2017
VII ZB 67/15
Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tags der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig. Der Ausdruck durch das Gerät ist nicht. (Leitsatz der
Redaktion)
Aktenzeichen: VIIZB67/15 Paragraphen: Datum: 2017-11-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37388 Rechtsmittelrecht - Fax Zustellung
BGH - OLG Hamm - AG Minden
1.6.2016
XII ZB 382/15
1. Wird eine an das Rechtsmittelgericht adressierte Rechtsmittelschrift versehentlich an die in einer Nebenstelle ansässige Justizkasse gefaxt, befindet sich diese Rechtsmittelschrift auch dann nicht in der Verfügungsgewalt des Gerichts, wenn die Justizkasse eine Organisationseinheit des Rechtsmittelgerichts bildet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch Verwaltungsvorschriften bestimmt ist, dass die Justizkasse und das Gericht eine gemeinsame Posteingangsstelle haben.
2. Beim Absenden einer Rechtsmittelschrift in Form eines Telefaxes darf sich die Kontrolle des Sendeberichts grundsätzlich nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, in den Schriftsatz eingefügten Faxnummer zu
vergleichen. Der Abgleich hat vielmehr an Hand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle zu erfolgen, um auch etwaige Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer aufdecken zu können (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. August 2014, XII ZB 255/14, FamRZ 2014, 1915).
FamFG § 113 Abs 1 S 2, § 117 Abs 5
ZPO § 233, § 238 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: XIIZB382/15 Paragraphen: Datum: 2016-06-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36264 Rechtsmittelrecht - Wiedereinsetzung Fristen Fax
BVerwG - OVG Mecklenburg-Vorpommern - VG Schwerin
25.3.2015
9 B 65.14
Wiedereinsetzung; Telefax; mündliche Einzelanweisung; Organisationsverschulden; Einzelanwalt; Kausalität; Unfallnachricht; Risikoverwirklichung.
Ein als Einzelanwalt tätiger Rechtsanwalt, der vor dem Verlassen der Kanzlei seiner einzigen Bürokraft die mündliche Weisung erteilt, einen Schriftsatz zur Wahrung einer Rechtsmittelbegründungsfrist im Lauf des Nachmittags per Telefax an das zuständige Gericht abzusenden,
muss keine organisatorischen Vorkehrungen dagegen treffen, dass die Anweisung deshalb nicht ausgeführt wird, weil seine Bürokraft nach der Nachricht von einem Unfall ihrer Tochter überstürzt die Kanzlei verlässt, ohne den Auftrag auszuführen.
VwGO § 60 Abs. 2 Satz 2
Aktenzeichen: 9B65.14 Paragraphen: Datum: 2015-03-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35116 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Berufung Zustellung Fristen Fax
LSG Berlin-Brandenburg - SG Cottbus
28.1.2015
L 29 AS 2220/14
Schriftformerfordernis für Berufungseinlegung - Gewähr der Urheberschaft - eingescannte Unterschrift - Computerfax/Telefax - elektronische Signatur/EGVP
Auch wenn danach die Nutzung, insbesondere eines so genannten Computerfaxes wohl grundsätzlich zulässig sein dürfte, so ist von einer wirksamen Rechtsmittelschrift nur auszugehen, wenn sich aus den Umständen zweifelsfrei ergibt, dass das Schriftstück mit Wissen
und Willen des Berechtigten übermittelt wurde und der Berechtigte damit die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen hat. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: L29AS2220/14 Paragraphen: Datum: 2015-01-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35115 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Zustellung Fax
OLG Saarbrücken - LG Saarbrücken
1.8.2013
5 U 368/12
Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Beginn der Telefax-Übermittlung eines 19-seitigen Schriftsatzes "um ca. 23:55 Uhr"
Geht ein am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist "um ca. 23.55 Uhr" in das Telefaxgerät eingelegter 19-seitiger Schriftsatz vollständig erst am folgenden Tag um 00.25 Uhr bei dem Berufungsgericht ein, so kann dem Berufungskläger Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand gewährt werden.
ZPO § 85 Abs 2, § 233, § 234, § 520 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: 5U368/12 Paragraphen: ZPO§85 ZPO§233 ZPO§234 ZPO§520 Datum: 2013-08-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33661 Rechtsmittelrecht - Berufung Fristen Fax
BGH - LG Köln - AG Köln
6.4.2011
XII ZB 701/10
Scheitert der Versuch, die Berufungsbegründung per Telefax an das Berufungsgericht zu übersenden, und lässt sich nicht ausschließen, dass der Grund hierfür ist, dass das Empfangsgerät mit anderen Telefaxsendungen belegt ist, darf der Berufungsführer seine Übermittlungsversuche nicht vorschnell aufgeben (im Anschluss an BGH Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10 – juris – auch www.RechtsCentrum.de).
ZPO §§ 233 B, 522 Abs. 1 Satz 4
Aktenzeichen: XIIZB701/10 Paragraphen: ZPO§233 ZPO§522 Datum: 2011-04-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28866 Rechtsmittelrecht - Revision Wiedereinsetzung Fax Fristen
BAG - Hessisches LAG - ArbG Wiesbaden
14.7.2010
10 AZR 781/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - verspätete Revisionsbegründung per Telefax
Eine rechtzeitige Revisionsbegründung per Telefax erfordert, dass die Aufzeichnung von dem automatisch arbeitenden Empfangsgerät des Gerichts bis 24:00 Uhr des letzten Tages der Begründungsfrist abgeschlossen ist. Es kommt dabei darauf an, dass die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig
empfangen und gespeichert worden sind, nicht hingegen darauf, ob der Ausdruck noch vollständig vor Fristablauf erfolgte. Der Eingangszeitpunkt bestimmt sich nach dem Uhrzeitaufdruck des Telefaxgeräts des Gerichts.
ArbGG § 74 Abs 1
ZPO § 238 Abs 1, § 238 Abs 2, § 330
Aktenzeichen: 10AZR781/08 Paragraphen: ArbGG§74 ZPO§238 ZPO§330 Datum: 2010-07-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27729 Rechtsmittelrecht - Berufung Fax e-mail
OLG Oldenburg - LG Oldenburg
14.08.2008
1 Ws 465/08
Ein über einen Internet-Dienst an das Gericht gesandtes Faxschreiben ist wie ein vom Absender selbst versandtes Computerfax zu behandeln, so dass auf diese Weise auch ohne übermittelten Namenszug grundsätzlich eine Berufung eingelegt werden kann. Ein solches Fax erfüllt aber dann nicht die inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift, wenn
in ihm keine Bezugnahme auf ein Urteil enthalten ist und der Text nur aus dem Wort "Berufung" besteht.
Durch eine unsignierte E-Mail kann eine Berufung nicht formwirksam eingelegt werden. Das gilt auch vor Inkrafttreten einer Verordnung nach § 41a Abs. 2 StPO. Die Rechtsprechung zum Computerfax ist insoweit nicht entsprechend anwendbar.
StPO § 41
StPO § 314 Abs 1
Aktenzeichen: 1Ws465/08 Paragraphen: StPO§41 StPO§314 Datum: 2008-08-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24392
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