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Rechtsmittelrecht - Rechtsweg Zuständigkeiten
BGH - OLG Brandenburg - LG Potsdam
18.9.2008
V ZB 40/08
Das Rechtsmittelgericht ist nach § 17a Abs. 5 GVG auch dann an die durch die Entscheidung in der Hauptsache in dem angefochtenen Urteil stillschweigend bejahte Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs gebunden, wenn das erstinstanzliche Gericht mangels Rüge einer Partei von einer Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs durch Beschluss nach § 17a Abs. 3 GVG absehen durfte.
GVG § 17a Abs. 5
Aktenzeichen: VZB40/08 Paragraphen: GVG§17a Datum: 2008-09-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24619 Rechtsmittelrecht Prozeßrecht - Beschwerde Gericht Rechtsweg
BGH - OLG Stuttgart - LG Ravensburg
27.10.2005
III ZB 66/05
a) Die Zulassung der (Rechts-)Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 und 5 GVG an den Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage ist dem Spruchkörper in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung vorbehalten; eine Zulassung durch den Einzelrichter unterliegt wegen fehlerhafter Besetzung der Aufhebung
von Amts wegen (Fortführung von BGHZ 154, 200).
b) Nimmt ein Kläger mehrere Beklagte als einfache Streitgenossen auf Schadensersatz in Anspruch und erklärt das Landgericht den beschrittenen Rechtsweg unter Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht für unzulässig, so kann ein Beklagter mit der von ihm allein eingelegten Beschwerde nicht erreichen, dass die angefochtene Entscheidung auch
in Bezug auf die anderen Streitgenossen rechtlich überprüft wird.
GVG § 17a Abs. 4
ZPO §§ 60, 568 Satz 2 Nr. 2 Aktenzeichen: IIIZB66/05 Paragraphen: GVG§17a ZPO§60 ZPO§568 Datum: 2005-10-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=15800 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Rechtsweg Verfahrensfehler
BGH - Kammergericht - LG Berlin
04.08.2005
IX ZR 117/04
Vorabentscheidung gemäß § 17a Abs. 5 GVG
Das Fehlen der Rechtswegzuständigkeit ist ein absoluter Verfahrensmangel, den das Revisionsgericht gemäß § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen hat, sofern die Zulässigkeit des Rechtswegs in der Vorinstanz gerügt worden war. Daß die Beklagte die Rüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist nicht wiederholt hat, ist unerheblich. (Leitsatz der Redaktion)
BMV-Ä § 52 Abs. 2
EKV § 48 Abs. 2
InsO § 143 Abs. 1 Satz 1
GVG § 17a
SGB V § 85 Abs. 4
SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2
ZPO § 557 Abs. 3 Satz 2 Aktenzeichen: IXZR117/04 Paragraphen: BMV-ħ52 EKV§48 InsO§143 GVG§17a SGBV§85 SGG§51 ZPO§557 Datum: 2005-08-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=15017 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Rechtsweg Zuständigkeiten Beschwerde Gericht Richter/Schöffen
OLG Schleswig - LG Itzehoe
5.4.2004
11 W 51/03
Kammer für Handelssachen, Einzelrichter
Beschwerde gegen Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen ist nicht Einzelrichter im Sinne des § 568 Satz 1 ZPO:
ZPO §§ 349 II, 568 Satz 1 Aktenzeichen: 11W51/03 Paragraphen: ZPO§349 ZPO§568 Datum: 2004-04-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9768 Rechtsmittelrecht Prozeßrecht - Rechtsweg Sonstiges
16.7.2003
IV AR(VZ) 1/03
Anfechtung eines Justizverwaltungsaktes
Gegen Justizverwaltungsakte aus der Arbeitsgerichtsbarkeit ist der Rechtsweg nach § 23 Abs. 1 EGGVG nicht eröffnet.
EGGVG § 23 Abs. 1
VwGO § 40 Abs. 1 Aktenzeichen: IVAR(VZ)1/03 Paragraphen: EGGVG§23 VwGO§40 Datum: 2003-07-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6994 Rechtsmittelrecht - Beschwerde Rechtsweg Rechtliches Gehör
8.7.2003
X ARZ 138/03
Die durch § 17 a Abs. 4 GVG eröffnete Beschwerdemöglichkeit schließt es auch bei einem schwerwiegenden Rechtsfehler (hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör) grundsätzlich aus, die Bindungwirkung der Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu durchbrechen.
GVG § 17 a
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 Aktenzeichen: XARZ138/03 Paragraphen: GVG§17a ZPO§36 Datum: 2003-07-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7161 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Verfahrensfehler Berufung Beschwerde Zulassung Rechtsweg
OLG Köln
19.02.2003
16 Wx 8/03
Entscheidung auf Grund unrichtiger Verfahrensordnung
Entscheidet ein Gericht irrtümlich einen Streit auf Grund einer unzutreffenden Verfahrensordnung ( hier: im Hausratsverfahren statt im streitigen Zivilprozess ), so können die Betroffenen diese Entscheidung sowohl mit dem nach dieser unzutreffenden Verfahrensordnung geltenden Rechtsmittel ( hier: der sofortigen Beschwerde ) als auch mit dem Rechtsmittel, das nach der zutreffenden Verfahrensordnung gegeben wäre ( hier: der Berufung ), anfechten.
Das Rechtsmittelgericht kann das Verfahren dann entweder selbst in das richtige Verfahren überleiten und in diesem Verfahren entscheiden oder innerhalb der unzutreffenden Verfahrensordnung die angefochtene Entscheidung aufheben und dem erstinstanzlichen Gericht die Überleitung in das richtige Verfahren übertragen.
GVG § 17a Aktenzeichen: 16Wx8/03 Paragraphen: GVG§17a Datum: 2003-02-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5985 Rechtsmittelrecht - Revision Rechtsweg Sonstiges
29.1.2003
VIII ZR 146/02
Zur Zulässigkeit einer vor dem Bundesgerichtshof durchgeführten Revision, die beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt und dort begründet worden ist.
ZPO §§ 549, 551
EGZPO § 7 Abs. 1 Aktenzeichen: VIIIZR146/02 Paragraphen: ZPO§549 ZPO§551 EGZPO§7 Datum: 2003-01-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5532 Rechtsmittelrecht Bankrecht Prozeßrecht - Beschwerde Rechtsweg Sonstiges
12.11.2002
XI ZR 5/02
a) Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den Bundesgerichtshof ist seit dem In-Kraft- Treten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887)
am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 574 ff. ZPO (vgl. BAG ZIP 2002, 1963).
b) Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben, wenn ein Kreditinstitut den Steuerfiskus auf Rückzahlung eines zur Einlösung eines Schecks aufgewandten Betrages mit der Begründung in Anspruch nimmt, der der Bezahlung einer Steuerschuld dienende Scheck sei auf der Grundlage eines unwirksamen Girovertrages von einem vollmachtlosen Vertreter des Kontoinhabers ausgestellt worden.
BGB § 812
GVG §§ 13, 17 a
ZPO §§ 574 ff.
FGO § 33
AO § 37 Aktenzeichen: XIZR5/02 Paragraphen: BGB§812 GVG§13 GVG§17a ZPO§574 FGO§33 AO§37 Datum: 2002-11-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=4880 Rechtsmittelrecht Prozeßrecht - Rechtsweg Zuständigkeiten
OLG Frankfurt
6.11.2002
17 U 83/02
Hat das Landgericht einer Klage auf Beseitigung eines Fundaments stattgegeben, das die Gemeinde zum Bau einer Entkeimungsanlage auf einem fremden Privatgrundstück errichtet hat, wird die Zulässigkeit des Rechtsweges vom Berufungsgericht nicht geprüft (§ 17 a As. 5 GVG).
Der Anspruch kann sich in diesem Fall aus dem Gesichtspunkt eines öffentlichrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruches ergeben.
GVG § 17a Aktenzeichen: 17U83/02 Paragraphen: GVG§17a Datum: 2002-11-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5028
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