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Schadensrecht - Amtshaftungsrecht Entschädigungsrecht Ansprüche gegen den Staat Schadensersatz Vertrauensschaden
BGH - OLG Frankfurt - LG Kassel
28.10.2004
III ZR 25/04
Das Vorliegen einer "Vertrauensgrundlage" für Vorbereitungen des Eigentümers zur Verwirklichung von im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten setzt nicht voraus, daß für das beabsichtigte Vorhaben die Erschließung bereits vorhanden bzw. im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB "gesichert" ist. Es reicht aus, wenn mit der Erschließung in absehbarer Zeit - etwa auch durch den Eigentümer selbst in Verwirklichung seines Vorhabens - gerechnet werden kann.
BauGB § 39 Aktenzeichen: IIIZR25/04 Paragraphen: BauGB§39 Datum: 2004-10-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11377
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