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Sonstige Rechtsgebiete - Persönlichkeitsrechte
BGH - Kammergericht - LG Berlin
10.11.2020
VI ZR 62/17
Das durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete Recht auf Achtung der Privatsphäre gesteht jedermann einen autonomen Bereich der eigenen Lebensgestaltung zu, in dem er seine Individualität unter Ausschluss anderer entwickeln und wahrnehmen kann. Dazu gehört auch das Recht, für sich zu sein, sich selbst zu gehören
und den Einblick durch andere auszuschließen. Der Schutz der Privatsphäre ist sowohl thematisch als auch räumlich bestimmt. Er umfasst insbesondere Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsgehalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, etwa weil ihre öffentliche Erörterung oder Zurschaustellung als unschicklich gilt, das Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst. Dazu gehören grundsätzlich auch - regelmäßig in Abhängigkeit von Detailreichtum und Tiefe der Information - Vorfälle aus dem Familienbereich, die Ausgestaltung familiärer Beziehungen wie auch Situationen großer emotionaler Belastung wie bei der Trauer um einen Angehörigen oder eine nahestehende Person, da sie Gefühlsäußerungen, persönliche Regungen und Handlungen auslösen können, die erkennbar nicht für die Augen Dritter bzw. Unbeteiligter bestimmt sind.
GG Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 1
BGB § 823 Abs 1, § 1004 Abs 1
MRK Art 8 Abs 1
Aktenzeichen: VIZR62/17 Paragraphen: Datum: 2020-11-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40557 Sonstige Rechtsgebiete - Sonstiges
BGH - LG Tübingen - AG Tübingen
5.11.2020
III ZR 156/19
Arbeitnehmerüberlassung, Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel
Eine in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthaltene Vermittlungshonorarklausel ist wirksam, wenn das Honorar maximal zwei Bruttomonatsgehälter beträgt und sich entsprechend der Dauer der erfolgten Arbeitnehmerüberlassung für jeden vollen Monat um ein Zwölftel reduziert. Daran ändert nichts, dass zunächst der Verleiher das Arbeitsverhältnis mit dem Leiharbeitnehmer durch Kündigung beendet und dieser anschließend ein Arbeitsverhältnis mit dem (vormaligen) Entleiher begründet (Fortführung von Senat, Urteile vom 7. Dezember 2006 - III ZR 82/06, NJW 2007, 764, vom 11. März 2010 - III ZR 240/09, NJW 2010, 2048 und vom 10. November 2011 - III ZR 77/11, WM 2012, 947).
AÜG § 9 Nr 3
Aktenzeichen: IIIZR156/19 Paragraphen: Datum: 2020-11-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40638 Sonstige Rechtsgebiete - Sonstiges
BGH - LG Leipzig - AG Leipzig
4.11.2020
XII ZB 436/19
Lebt der Betroffene in einer angemieteten Wohnung und bezieht er von einem gesonderten Anbieter ambulante Betreuungsleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim gemäß § 5 Abs. 3 VBVG aF auf (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17, FamRZ 2019, 477 und vom 20. Mai 2020 - XII ZB 226/18, FamRZ 2020, 1408).
VBVG vom 21.04.2005 § 5 Abs 3
Aktenzeichen: XIIZB436/19 Paragraphen: Datum: 2020-11-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40692 Sonstige Rechtsgebiete - Presserecht Sonstiges
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
22.9.2020
VI ZR 476/19
Zur Zulässigkeit des Vorhaltens von Altmeldungen im Online-Archiv eines Presseorgans (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17).
BGB § 823
GG Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 1
Aktenzeichen: VIZR476/19 Paragraphen: Datum: 2020-09-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40563 Sonstige Rechtsgebiete - Sonstiges
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
1.9.2020
4 U 46/19
Außerordentliche Kündigung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden einer Gewerkschaft
Zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden einer Gewerkschaft für das Fahrpersonal der Eisenbahnunternehmen
BGB § 626, § 611, § 184, § 180
Aktenzeichen: 4U46/19 Paragraphen: Datum: 2020-09-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40450 Sonstige Rechtsgebiete Computerrecht - Persönlichkeitsrechte Datenschutz Suchmaschinen
BGH - OLG Köln - LG Köln
27.7.2020
VI ZR 476/18
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Unionsrechts folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist es mit dem Recht des Betroffenen auf Achtung seines Privatlebens (Art. 7 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRCh, ABl. EU C 202 vom 7. Juni 2016, S. 389) und auf Schutz der ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 8 GRCh) vereinbar, bei der
im Rahmen der Prüfung seines Auslistungsbegehrens gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes gemäß Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO, ABl. EU L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1) vorzunehmenden Abwägung der widerstreitenden Rechte und Interessen aus Art. 7, 8, 11 und 16 GRCh dann, wenn der Link, dessen Auslistung beantragt wird, zu einem Inhalt führt, der Tatsachenbehauptungen und auf Tatsachenbehauptungen
beruhende Werturteile enthält, deren Wahrheit der Betroffene in Abrede stellt, und dessen Rechtmäßigkeit mit der Frage der Wahrheitsgemäßheit der in ihm enthaltenen Tatsachenbehauptungen steht und fällt, maßgeblich auch darauf abzustellen, ob der Betroffene in zumutbarer
Weise - z.B. durch eine einstweilige Verfügung - Rechtsschutz gegen den Inhalteanbieter erlangen und damit die Frage der Wahrheit des vom Suchmaschinenverantwortlichen nachgewiesenen Inhalts einer zumindest vorläufigen Klärung zuführen könnte?
2. Ist im Falle eines Auslistungsbegehrens gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes, der bei einer Namenssuche nach Fotos von natürlichen Personen sucht, die Dritte im Zusammenhang mit dem Namen der Person ins Internet eingestellt haben, und der die von ihm aufgefundenen Fotos in seiner Ergebnisübersicht als Vorschaubilder
("thumbnails”) zeigt, im Rahmen der nach Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Richtlinie, DS-RL, ABl. EU L 281 vom 23. November 1995, S. 31) / Art. 17 Abs. 3 Buchst. a DS-GVO vorzunehmenden Abwägung der widerstreitenden Rechte und Interessen aus Art. 7, 8, 11 und 16 GRCh der Kontext der ursprünglichen Veröffentlichung des Dritten maßgeblich zu berücksichtigen, auch wenn die Webseite des Dritten bei Anzeige des Vorschaubildes durch die Suchmaschine zwar verlinkt, aber nicht konkret benannt und der sich hieraus ergebende Kontext vom Internet-Suchdienst nicht mit angezeigt wird?
EUGrdRCh Art 7, Art 8, Art 11, Art 16
EUV 2016/679 Art 17
Aktenzeichen: VIZR476/18 Paragraphen: Datum: 2020-07-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40473 Sonstige Rechtsgebiete - Sonstiges Corona-Virus
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
9.7.2020
10 W 21/20
Corona-Pandemie befreit nicht von Notartermin
Zur Frage der vorübergehenden Unmöglichkeit der Wahrnehmung eines Termins zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses im Hinblick auf eine behauptete Gefährdung durch Covid-19
ZPO § 888
Aktenzeichen: 10W21/20 Paragraphen: Datum: 2020-07-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40369 Sonstige Rechtsgebiete - Persönlichkeitsrechte Presserecht
BGH - OLG Köln - LG Köln
7.7.2020
VI ZR 246/19
Zur Zulässigkeit einer Wort- und Bildberichterstattung über ein Scheidungsverfahren.
GG Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 1, Art 5 Abs 1
BGB § 823 Abs 1, § 1004 Abs 1 S 2
Aktenzeichen: VIZR246/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40466 Sonstige Rechtsgebiete - Jagdrecht
BGH - LG Koblenz - AG Montabaur
28.5.2020
III ZR 138/19
Wildschadensersatzanspruch: Vorverfahren für Verzugs- und Prozesszinsen; Fälligkeit des Anspruchs; Prozesszinsen bei Klage gegen Vorbescheid - Wildschadensersatzanspruch, Vorverfahren, Fälligkeit, Verzug
1. Hinsichtlich des Anspruchs auf Verzugs- oder Prozesszinsen aus einem Wildschadensersatzanspruch muss kein Vorverfahren im Sinne von § 35 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) durchlaufen werden.(Rn.16)
2. Der Wildschadensersatzanspruch nach dem Bundesjagdgesetz wird im Allgemeinen mit dem Eintritt des Schadensereignisses fällig.(Rn.20)
3. Tritt der Schädiger einem Vorbescheid nach § 35 Satz 1 BJagdG durch Klage erfolglos entgegen, kann der Geschädigte Prozesszinsen in entsprechender Anwendung von § 291 Satz 1 BGB verlangen.(Rn.21)(Rn.22)
BJagdG § 29 Abs 1 S 1, § 35 S 1
JagdG RP § 43 Abs 2 S 1
BGB § 271 Abs 1, § 286 Abs 2 Nr 3
Aktenzeichen: IIIZR138/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40169 Sonstige Rechtsgebiete - Sonstiges
BGH - LG Frankfurt/Oder - AG Fürstenwalde
27.5.2020
VIII ZR 401/18
1. Zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung (§ 20 Abs. 1 Satz 1 AGG) - hier wegen des Alters - kann sich ein Unternehmer auch im Anwendungsbereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf seine Unternehmerfreiheit
(Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) berufen und somit wirtschaftliche Ziele anführen.
2. Die wechselseitigen Interessen in Form der Realisierung dieser unternehmerischen Handlungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) auf der einen und des Schutzes vor Diskriminierung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG) auf der anderen Seite sind in einen angemessenen Ausgleich zueinander zu bringen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit dem Benachteiligten die Ungleichbehandlung zumutbar und inwieweit er auf die Leistung - hier einen Ferienaufenthalt in einem Wellnesshotel - angewiesen ist.
GG Art 12 Abs 1 S 1
AGG § 19 Abs 1 Nr 1, § 20 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: VIIIZR401/18 Paragraphen: Datum: 2020-05-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40250
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