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Sonstige Rechtsgebiete - Eigentumsrechte
BGH - OLG München - LG Augsburg
26.2.2007
II ZR 13/06
a) Die unbefugte Befüllung eines in fremdem Eigentum stehenden Flüssiggasbehälters ist auch dann eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB, wenn der Behälter nicht mit einer auf den Eigentümer hinweisenden Beschriftung oder sonstigen Kennzeichnung versehen ist.
b) Wird nach Abgabe einer auf gekennzeichnete Tanks beschränkten Unterlassungserklärung das Eigentum erneut dadurch beeinträchtigt, dass ein nicht gekennzeichneter Tank befüllt wird, wird hierdurch die Wiederholungsgefahr begründet, sofern die Erklärung nicht ausnahmsweise dahin auszulegen ist, dass der Eigentümer die Fremdbefüllung seiner nicht gekennzeichneten Lagerbehälter dulden will.
BGB § 1004
Aktenzeichen: IIZR13/06 Paragraphen: BGB§1004 Datum: 2007-02-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=20590 Prozeßrecht Sonstige Rechtsgebiete - Einstweilige Verfügung Persönlichkeitsrecht Immissionsschutz Eigentumsrechte
OLG Dresden - LG Bautzen
07.04.2005
9 U 263/05
1. Wiederholungsgefahr i.S.d. § 1004 Abs. 2 BGB begründet nicht zwingend einen Verfügungsgrund nach § 935 ZPO.
2. Das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text (Diaprojektion) ist keine Immission, die § 906 BGB unterfällt.
3. Zur Abwägung von Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 906
BGB § 1004
ZPO § 935 Aktenzeichen: 9U263/05 Paragraphen: BGB§823 BGB§906 BGB§1004 ZPO§935 Datum: 2005-04-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13371
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