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Sonstige Rechtsgebiete - Kabel/Leitungen
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
17.6.2004
III ZR 230/03
a) Die Ersetzung eines höhengleichen Bahnübergangs durch einen höhenverschiedenen führt in der Regel zu einer Änderung von Bahnanlagen im Sinne von § 9 Abs. 2 SKR 56 (Fortführung zum Senatsbeschluß vom 29. Januar 2004 - III ZR 194/03).
b) Die Bahn ist in diesen Fällen in der Regel auch dann Mitveranlasser der Änderung von Stromleitungen, wenn die Herstellung einer Straßenunterführung vorwiegend den Interessen des Straßenverkehrs dient, da zugleich die Sicherheit und Leichtigkeit des Bahnverkehrs verbessert wird.
StromkreuzungsRL 1956 § 9 Abs. 2 Aktenzeichen: IIIZR230/03 Paragraphen: StromkreuzungsRL1956§9 Datum: 2004-06-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10035 Sonstige Rechtsgebiete - Telekommunikation Kabel/Leitungen
BGH - OLG Düsseldorf - LG Duisburg
14.5.2004
V ZR 292/03
a) § 57 TKG gilt auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf Bahngrundstücken.
b) Ob ein Grundstück durch die Benutzung für Telekommunikationszwecke nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG), ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB zu beantworten.
c) Muß der Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG dulden, kommen Ausgleichsansprüche nach § 57 Abs. 2 Satz 1 und 2 TKG in Betracht.
TKG § 57 Aktenzeichen: VZR292/03 Paragraphen: TKG§57 Datum: 2004-05-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9915 Gesellschaftsrecht Wiedervereinigungsrecht Sonstige Rechtsgebiete - BGB-Gesellschaft Genossenschaften Kabel/Leitungen Wasser/Abwasser
OLG Naumburg - LG Magdeburg
22.01.2004
7 U 133/03
Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer Umgehung von Vinkulierungen. Aktenzeichen: 7U133/03 Paragraphen: Datum: 2004-01-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8767 Wiedervereinigungsrecht Sonstige Rechtsgebiete - Kabel/Leitungen
OLG Naumburg - LG Stendal
24.11.2003
1 U 49/03
1. Wird eine im Eigentum des Versorgungsunternehmens stehende Energieversorgungsleitung im Rahmen der Erneuerung einer Schleusenbrücke durch die Schifffahrtsverwaltung verlegt, so hat grundsätzlich das Versorgungsunternehmen die Kosten der Leitungsverlegung zu tragen.
2. Eine hiervon abweichende Kostentragung durch den Veranlasser der Verlegung nach § 31 Abs. 3 EnVO-DDR 1988 setzt eine schriftliche (Mit-)Nutzungsvereinbarung zwischen der Bundesschifffahrtsverwaltung bzw. deren Rechtsvorgängern und dem Energieversorger bzw. dessen Rechtsvorgängern oder eine staatliche Entscheidung über die Begründung
eines (DDR-bodenrechtlichen) (Mit-) Benutzungsrechts voraus.
EnVO-DDR § 31 Aktenzeichen: 1U49/03 Paragraphen: EnVO-DDR§31 Datum: 2003-11-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9629 Grundstückstrecht Sonstige Rechtsgebiete - Leitungsrechte Kabel/Leitungen Medienrecht
BGH - OLG Naumburg LG Magdeburg
26.9.2003
V ZR 51/03
§ 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG verpflichtet den Eigentümer nicht, in einem Gebäude auf seinem Grundstück Kabelanlagen zu dulden, die dort von einem Netzbetreiber installiert sind und allein der Versorgung der Bewohner mit Programmangeboten dienen.
TKG § 57 Abs. 1 Nr. 2 Aktenzeichen: VZR51/03 Paragraphen: TKG§57 Datum: 2003-09-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7891 Sonstige Rechtsgebiete - Kabel/Leitungen Medienrecht Fernmelderecht
BGH - OLG München - LG München I
19.9.2003
V ZR 319/01
a) Der Betreiber eines Kabelnetzes kann von Anbietern digitaler Programme und Mediendienste verlangen, es zu unterlassen, gegen seinen Willen Programm- und Dienstsignale in sein Netz einzuleiten und sein Netz zur Durchleitung solcher Programme und Mediendienste zu nutzen (Fortführung von BGH, Urt. v. 19. März 1996, KZR 1/95, NJW 1996, 2656).
b) Programm- und Dienstsignale werden nicht gegen den Willen des Eigentümers in ein Kabelnetz eingeleitet, wenn sie dort nur deshalb verfügbar sind, weil der Betreiber des Netzes sein Netz ohne Filtereinrichtungen mit einem anderen Netz verbindet, in das solche
Signale eingespeist werden.
c) Der Umstand, daß der Betreiber eines Kabelnetzes sein Netz für Signale öffnet, die Anbieter von Programmen und Mediendiensten in ein anderes Kabelnetz einspeisen, berechtigt diese Anbieter dagegen nicht, dessen Netz auch zur Durchleitung ihres Programm- und Dienstangebots an Dritte zu nutzen. Das setzt vielmehr eine zusätzliche Disposition des
Netzeigentümers voraus.
BGB § 1004 Aktenzeichen: VZR319/01 Paragraphen: BGB§1004 Datum: 2003-09-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7815 Sonstige Rechtsgebiete - Kabel/Leitungen Medienrecht
BGH - OLG München - LG München I
19.09.2003
V ZR 319/01
a) Der Betreiber eines Kabelnetzes kann von Anbietern digitaler Programme und Mediendienste verlangen, es zu unterlassen, gegen seinen Willen Programm und Dienstsignale in sein Netz einzuleiten und sein Netz zur Durchleitung solcher Programme und Mediendienste zu nutzen (Fortführung von BGH, Urt. v. 19. März 1996, KZR 1/95, NJW 1996, 2656).
b) Programm und Dienstsignale werden nicht gegen den Willen des Eigentümers in ein Kabelnetz eingeleitet, wenn sie dort nur deshalb verfügbar sind, weil der Betreiber des Netzes sein Netz ohne Filtereinrichtungen mit einem anderen Netz verbindet, in das solche Signale eingespeist werden.
c) Der Umstand, daß der Betreiber eines Kabelnetzes sein Netz für Signale öffnet, die Anbieter von Programmen und Mediendiensten in ein anderes Kabelnetz einspeisen, berechtigt diese Anbieter dagegen nicht, dessen Netz auch zur Durchleitung ihres Programm und Dienstangebots an Dritte zu nutzen. Das setzt vielmehr eine zusätzliche Disposition des
Netzeigentümers voraus.
BGB § 1004 Aktenzeichen: VZR319/01 Paragraphen: BGB§1004 Datum: 2003-09-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9376 Sonstige Rechtsgebiete - Fernmelderecht Kabel/Leitungen Sonstiges
27.2.2003
III ZR 229/02
a) Vom Begriff des Verkehrswegs erfaßte Bauteile - hier: Pfeiler einer Straßenbrücke - sind keine besonderen Anlagen im Sinne der §§ 55, 56 TKG. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Bauteil nach seiner Fertigstellung als Teil des von der Telekommunikationslinie benutzten
Verkehrswegs - hier: einer Landesstraße - oder als Teil eines anderen selbständigen Verkehrswegs - hier: Bundesautobahn - anzusehen ist (im Anschluß an BVerwGE 109, 192).
b) Ist die Änderung eines Verkehrswegs - hier: einer Landesstraße - aufgrund der Planfeststellung für einen anderen Verkehrsweg - hier: eine Bundesautobahn - als notwendige Folgemaßnahme gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG festgestellt, so ist sie von dem wegeunterhaltungspflichtigen Land auch dann "beabsichtigt" im Sinne des § 53 Abs. 1 TKG, wenn im Zuge dieser Änderung bezüglich des von der Telekommunikationslinie in Anspruch genommenen Straßengrunds der Träger der Straßenbaulast und der Eigentümer des Grund und Bodens wechselt (vgl. § 13 Abs. 2, § 6 Abs. 1 FStrG).
TKG §§ 53 Abs. 1, 55, 56
FStrG § 1 Abs. 4, § 6 Abs. 1, § 13 Abs. 2
VwVfG § 75 Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: IIIZR229/02 Paragraphen: TKG§53 TKG§55 TKG§56 FStrG§1 FStrG§6 FStrG§13 VwVfG§75 Datum: 2003-02-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5723 Grundstücksrecht Sonstige Rechtsgebiete - Leitungsrechte Kabel/Leitungen Medienrecht
17.7.2002
XII ZR 86/01
§ 571 BGB a.F. ist auf einen Vertrag, in dem der Grundstückseigentümer einem Unternehmen das ausschließliche Recht gewährt, auf dem Grundstück eine Breitbandkabelanlage zu
errichten, zu unterhalten und mit den Wohnungsmietern Einzelanschlußverträge abzuschließen, nicht - und zwar auch nicht entsprechend - anwendbar.
BGB § 571 a.F. Aktenzeichen: XIIZR86/01 Paragraphen: BGB§571 Datum: 2002-07-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=4123 Sonstige Rechtsgebiete Mietrecht - Kabel/Leitungen Pachterecht
12.7.2002
V ZR 441/00
Der Ausgleichsanspruch aus § 57 Abs. 2 Satz 1 TKG steht auch dem Besitzer zu.
TKG § 57 Abs. 2
Die von einem Unterpächter erteilte Aneignungsgestattung ist auch dann wirksam, wenn der Eigentümer die Unterverpachtung nicht gestattet hatte.
BGB § 956 Abs. 2 Aktenzeichen: VZR441/00 Paragraphen: TKG§57 BGB§956 Datum: 2002-07-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=3888
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