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Sozialversicherungsrecht - Sozialkassen
BGH - LG Wiesbaden - AG Wiesbaden
12.2.2004
IX ZR 70/03
Eine tarifvertraglich zur Einziehung von Sozialkassenbeiträgen der Arbeitgeber ermächtigte Stelle kann auch insoweit als Anfechtungsgegnerin zur Rückgewähr verpflichtet sein, als sie fremdnützig eingezogene Beiträge an die hierzu berechtigten Sozialkassen ausgekehrt hat.
InsO § 143 Abs. 1
BGB §§ 362 Abs. 2, 185 Aktenzeichen: IXZR70/03 Paragraphen: InsO§143 BGB§362 BGB§185 Datum: 2004-02-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9176
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