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Transportrecht/Frachtrecht - Lenkzeiten Sonstiges
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Brandenburg
21.5.2010
6 Sa 350/10
Lenkzeitunterbrechungen, Ruhezeiten; Mobbing
1. Die Regelungen über Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer begründen als bloße Nebenpflichten des Arbeitgebers keinen einklagbaren Leistungsanspruch des Arbeitnehmers.
2. An einer Feststellung, dass der Arbeitgeber die Regelungen über Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten zu beachten hat, besteht kein nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliches Interesse, wenn darüber kein Streit zwischen den Parteien herrscht, dieser sich vielmehr darauf beschränkt, ob aufgetretene Verstöße auf der Disposition der Touren durch den Arbeitgeber beruhen.
Artt. 6, 8 VO (EG) Nr. 561/2006
ZPO § 256
Aktenzeichen: 6Sa350/10 Paragraphen: ZPO§256 Datum: 2010-05-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27544
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