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Versicherungsrecht - Auskunftsrecht
BGH - LG Münster - AG Münster
29.5.2013
IV ZR 165/12
Den Versicherer trifft eine vertragliche Nebenpflicht, auf Verlangen seines Versicherungsnehmers mit einem von diesem umfassend bevollmächtigten Vertreter Schriftwechsel im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses zu führen, es sei denn, dass dies dem Versicherer aus besonderen Umständen im Einzelfall unzumutbar ist.
BGB § 164, § 241 Abs 2
Aktenzeichen: IVZR165/12 Paragraphen: BGB§164 BGB§241 Datum: 2013-05-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32850 Versicherungsrecht - Krankenversicherungsrecht Versicherungsvertragsrecht Belehrungsrecht Auskunftsrecht
OLG Celle - LG Hannover
07.02.2008
8 U 189/07
Den für einen privaten Krankenversicherer handelnden Agenten trifft beim Abschluss eines Krankheitskostenversicherungsvertrages für den Versicherungsnehmer und dessen Familienangehörige grundsätzlich keine Pflicht, diesen ungefragt und umfassend über die Vor- und Nachteile zu beraten, die sich aus dem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ergeben können, insbesondere soweit sich Änderungen aus der Familienplanung oder der Absicht der Ehefrau zur Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit oder zur Betreuung der Kinder ergeben. Anderes kommt nur in Betracht, wenn im Einzelfall ein besonderes Auskunfts oder Beratungsbedürfnis erkennbar ist oder wenn konkrete Vergleichsberechnungen bezüglich der künftigen Kosten in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung aufgestellt werden.
BGB § 280
BGB § 311
MB/KK § 1
Aktenzeichen: 8U189/07 Paragraphen: BGB§280 BGB§311 MB/KK§1 Datum: 2008-02-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=23035 Versicherungsrecht - Auskunftsrecht Obliegenheitspflicht Sonstiges
BGH - OLG Saarbrücken - LG Saarbrücken
17.1.2007
IV ZR 106/06
Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers in der Uniwagnis-Datei lassen die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers (hier: Angaben zu Vorschäden) unberührt.
AKB § 7 (I) Abs. 2 Satz 3, (V) Abs. 4
VVG § 6 Abs. 3
Aktenzeichen: IVZR106/06 Paragraphen: AKB§7 VVG§6 Datum: 2007-01-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=20239 Versicherungsrecht - Auskunftsrecht Obliegenheitspflicht
OLG Karlsruhe - LG Mannheim
06.04.2006
12 U 266/05
Vereitelt der Versicherungsnehmer nach Meldung des Haftpflichtfalls den Zugang von Auskunftsverlangen des Haftpflichtversicherers dadurch, dass er ohne Mitteilung einer neuen Anschrift die bisherige Möglichkeit, ihn postalisch zu erreichen aufgibt, stellt dies eine Verletzung der Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit dar.
AHB § 5 Nr. 3
VVG § 34 Aktenzeichen: 12U266/05 Paragraphen: AHB§5 VVG§34 Datum: 2006-04-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17724 Versicherungsrecht - Obligenheitsverletzung Versicherungsvertragsrecht Auskunftsrecht
BGH - OLG Frankfurt - LG Wiesbaden
16.11.2005
IV ZR 307/04
1. Hat der Versicherungsnehmer nach den zwischen den Parteien des Versicherungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen (hier: § 20 Nr. 1d VGB 88) Auskunft erst auf Verlangen des Versicherers zu erteilen, bestimmt sich nach Art, Reichweite und Sinn der ihm gestellten Fragen, in welchem Umfang er Angaben zur Feststellung des Versicherungsfalles
und zur Leistungspflicht des Versicherers zu machen hat.
2. Haben mehrere Versicherungsnehmer in der Sachversicherung (hier: Wohngebäude-Versicherung) ein einheitliches Risiko versichert, besteht ein einziger, unteilbarer Versicherungsanspruch zur gesamten Hand. Obliegenheitsverletzungen, die einer der Versicherungsnehmer
begeht, muss sich daher auch der andere Versicherungsnehmer zurechnen
lassen.
VVG § 6 Abs. 3
VGB 88 § 20 Nr. 1d Aktenzeichen: IVZR307/04 Paragraphen: VVG§6 VGB88§20 Datum: 2005-11-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16470 Versicherungsrecht - Versicherungsvertragsrecht Auskunftsrecht Obliegenheitsverletzung
BGH - OLG Frankfurt - LG Wiesbaden
16.11.2005
IV ZR 307/04
1. Hat der Versicherungsnehmer nach den zwischen den Parteien des Versicherungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen (hier: § 20 Nr. 1d VGB 88) Auskunft erst auf Verlangen des Versicherers zu erteilen, bestimmt sich nach Art, Reichweite und Sinn der ihm gestellten Fragen, in welchem Umfang er Angaben zur Feststellung des Versicherungsfalles
und zur Leistungspflicht des Versicherers zu machen hat.
2. Haben mehrere Versicherungsnehmer in der Sachversicherung (hier: Wohngebäude-Versicherung) ein einheitliches Risiko versichert, besteht ein einziger, unteilbarer Versicherungsanspruch zur gesamten Hand. Obliegenheitsverletzungen, die einer der Versicherungsnehmer
begeht, muss sich daher auch der andere Versicherungsnehmer zurechnen
lassen.
VVG § 6 Abs. 3
VGB 88 § 20 Nr. 1d Aktenzeichen: IVZR307/04 Paragraphen: VVG§6 VGB88§20 Datum: 2005-11-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16471
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