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Versicherungsrecht - KfZ-Versicherung Haftpflichtrecht
BGH - OLG Karlsruhe - LG Freiburg
27.2.2018
VI ZR 109/17
Wird nach einem von zwei Mittätern begangenen Fahrzeugdiebstahl (hier: Diebstahl eines Motorrollers) der eine Täter als Beifahrer des entwendeten Fahrzeugs bei einem vom anderen Täter als Fahrer verursachten Verkehrsunfall verletzt, so ist der verletzte Täter nach
§ 242 BGB (unzulässige Rechtsausübung) daran gehindert, den ihm gegen den fahrenden Mittäter zustehenden Schadensersatzanspruch gemäß § 3 Nr. 1 PflVG aF direkt gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer des bestohlenen Halters geltend zu machen.
BGB § 242
PflVG § 3 Nr 1
Aktenzeichen: VIZR109/17 Paragraphen: Datum: 2018-02-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37710 Versicherungsrecht - KfZ-Versicherung Haftpflichtrecht
BGH- LG Stade - AG Tostedt
23.1.2018
VI ZR 57/17
1. Der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient, stellt einen Vermögensschaden dar und kann einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begründen.
2. Der Umstand, dass der Geschädigte das Motorrad nur bei günstigen Witterungsbedingungen nutzt, spielt erst im Rahmen der konkreten Schadensbetrachtung bei der Frage eine Rolle, ob der Geschädigte - auch im Hinblick auf die Wetterlage - zur Nutzung willens und in der Lage war.
BGB § 249 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: VIZR57/17 Paragraphen: Datum: 2018-01-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37647 Versicherungsrecht - Versicherungsvertragsrecht Haftpflichtrecht
BGH - OLG München - LG München I
5.4.2017
IV ZR 360/15
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs durch den Versicherungsnehmer
Der Versicherer einer D&O-Versicherung kann sich in einem Innenhaftungsfall auf eine Versicherungsbedingung, nach der der Versicherungsschutz nur durch die versicherten Personen geltend gemacht werden kann, nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er
einen Deckungsanspruch abgelehnt hat, die versicherten Personen keinen Versicherungsschutz geltend machen und schützenswerte Interessen des Versicherers einer Geltendmachung des Anspruchs durch den Versicherungsnehmer nicht entgegenstehen.(Rn.17)
BGB § 242
VVG § 44 Abs 2, § 45 Abs 1
Aktenzeichen: IVZR360/15 Paragraphen: BGB§242 VVG§44 Datum: 2017-04-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37071 Versicherungsrecht - Versicherungsvertragsrecht Haftpflichtrecht
BGH - OLG Celle - LG Hannover
29.11.2016
VI ZR 606/15
Haftung eines schuldlosen Schädigers auf Schmerzensgeld aus Billigkeitsgründen
1. Ein Schadensersatzanspruch aus § 829 BGB ist nicht schon dann zu gewähren, wenn die Billigkeit es erlaubt, sondern nur dann, wenn die gesamten Umstände des Falles eine Haftung des schuldlosen Schädigers aus Billigkeitsgründen geradezu erfordern.(Rn.9)
2. Gemäß § 829 BGB sind insbesondere die Verhältnisse der Beteiligten zu berücksichtigen. Dazu bedarf es stets eines Vergleichs der Vermögenslagen der Beteiligten, wobei für einen Anspruch aus § 829 BGB ein "wirtschaftliches Gefälle" zugunsten des Schädigers vorliegen muss. Die Billigkeit erfordert es nicht, dem Bestehen einer freiwilligen Haftpflichtversicherung ungeachtet des Trennungsprinzips eine anspruchsbegründende Bedeutung zukommen zu lassen.(Rn.10)
BGB § 253 Abs 2, § 827, § 829
Aktenzeichen: VIZR606/15 Paragraphen: BGB§253 BGB§827 BGB§829 Datum: 2016-11-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36869 Versicherungsrecht - Versicherungsvertragsrecht Haftpflichtrecht
BGH - OLG Rostock - LG Neubrandenburg
13.10.2016
IX ZR 214/15
1. Sehen Allgemeine Versicherungsbedingungen vor, dass der Zeitwertschaden entsprechend den Bestimmungen über den Versicherungswert festgestellt wird und dass der Zeitwert von Gebäuden sich aus dem Neuwert des Gebäudes durch einen Abzug entsprechend
seinem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand ergibt, und schließt der Neuwert Architektengebühren und sonstige Konstruktions-, Planungs- und Baunebenkosten ein, sind diese Gebühren und Kosten auch bei der Ermittlung des Zeitwertschadens zu berücksichtigen.
2. Hat der Rechtsanwalt den Verlust des Vorprozesses aufgrund einer unzureichenden oder fehlerhaften rechtlichen Beratung und Vertretung zu verantworten, trifft den über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels unzureichend aufgeklärten Mandanten kein Mitverschulden, wenn er es unterlässt, gegen die nachteilige Entscheidung im Vorprozess
Rechtsmittel einzulegen.
VVG § 88
AFB 2010 § 7 Nr 1 Buchst a, § 8 Nr 3
BGB § 254, § 675
Aktenzeichen: IXZR214/15 Paragraphen: ^VVG§88 BGB§254 BGB§675 Datum: 2016-10-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36567 Versicherungsrecht - Haftpflichtrecht Haftungsbefreiung
OLG Karlsruhe - LG Karlsruhe
20.4.2016
7 U 241/14
1. Zur Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten.
2. Die Beschränkung des Versicherungsschutzes nach französischem Recht auf in Frankreich eingetretene Versicherungsfälle ist europarechtlich nicht zu beanstanden.
Aktenzeichen: 7U241/14 Paragraphen: Datum: 2016-04-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36090 Versicherungsrecht - Haftpflichtrecht
OLG Karlsruhe - LG Mannheim
30.4.2015
12 U 477/14
Zur Bedeutung des § 5 HWO bei der Bestimmung des Deckungsbereichs in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Handwerkbetriebs.
Aktenzeichen: 12U477/14 Paragraphen: HWO§5 Datum: 2015-04-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35100 Versicherungsrecht - Haftpflichtrecht
OLG Karlsruhe - LG Mannheim
17.6.2014
12 U 36/14
1. Der Betriebshaftpflichtversicherer muss nach § 1 Nr. 1 AHB Deckungsschutz gewähren, wenn ein Bauunternehmer in versicherter Zeit eine Baugrube verfüllt, dies nach dem Vortrag des Auftraggebers zu einer Verformung der Wände des bereits errichteten Kellers geführt hat, Schadensersatzansprüche hieraus aber erst nach Ablauf der versicherten Zeit geltend gemacht werden.
2. Bei der Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen kann eine nicht allgemein bekannte sprachgeschichtliche Herleitung eines Worts - hier des Worts "Ereignis" von "eräugen" - nicht berücksichtigt werden.
Aktenzeichen: 12U36/14 Paragraphen: Datum: 2014-06-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34190 Versicherungsrecht - Haftpflichtrecht Sonstiges
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
14.5.2014
IV ZR 288/12
Eine Regelung in den Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte, ist nicht als objektiver Risikoausschluss, sondern als verhüllte Obliegenheit zu qualifizieren.
LuftVG § 32 Abs 1 S 1 Nr 12, § 33, § 43 Abs 2 S 1
LuftVZO § 102 Abs 1
EGV 785/2004
Aktenzeichen: IVZR288/12 Paragraphen: LuftVG§32 LuftVG§33 Datum: 2014-05-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34290 Versicherungsrecht - Haftpflichtrecht
LG Braunschweig
6.5.2014
7 S 238/13
Es steht im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung nicht dem Versicherten oder dem Versicherungsnehmer frei, den Ersatz-, Ausgleichsbetrag zu bestimmen. Die Auseinandersetzung dazu ist nach dem Versicherungsgedanken von der Haftpflichtversicherung zu führen, auch wenn der Betroffene keinen direkten Leistungsanspruch hat.
Aktenzeichen: 7S238/13 Paragraphen: Datum: 2014-05-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34068
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